Was soll ich machen ich wurde bedroht?
Hallo,
alles hat damit angefangen, dass ich angefangen habe Zeitung auszutragen, als ich das zweite mal austrug kam auf einmal die Person aus dem Hoftor geplatzt schrie mich an, dass ich nur eine Zeitung in den Briefkasten machen sollte( es waren zwei Namen an dem Briefkasten weshalb ich auch zwei Zeitungen hihneinwarf)und bedrohte mich mit: wenn das nocheinmal machst kannst du was erleben. Mir wurde das ganze dann zu blöd und ich ging.
Als ich dann wieder losging um zu verteilen kam er schon wieder aus seinen Hof und bedrohte mich dieses mal mit: machst du das nocheinmal dann fehlen dir ein paar Zähne.Diesmal schrie er warscheinlich etwas arg laut, da zwei Nachbarn rauskamen. Also ich habe Zeugen. Ich bitte um rat bin m15. Habe es meinen Eltern auch schon gesagt.
7 Antworten
Informiere deinen Auftraggeber, dass du an der Adresse bedroht wurdest und lasse künftig die Adresse auf deiner Tour aus. Auch wenn der Auftraggeber Terror macht. Zeitungen austragen ist es nicht wert, (glaubhaft) bedroht zu werden.
Du kannst zur Polizei gehen und das anzeigen. Eine Bedrohung ist ein Straftatbestand.
Melde den Vorfall auf alle Fälle deinem Arbeitgeber. Er sollte das wissen - man weiß nie, wie das noch endet. Bitte ihn um Rat, wie du damit ungehen sollst.
Ich würde ja sagen, geh da nicht mehr rein. Hat er halt keine Zeitung. Vermutlich gehört der Herr zur der Sorte, die sich dann beschweren, keine bekommen zu haben.
Probiere es doch mal aus. Du wirst echt überrascht sein.
Was genau ist dein Problem?
§ 223 StGB Körperverletzung - dejure.orghttps://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Die Ankündigung ist jedoch nicht strafbar!
Zuerst erklärst du Körperverletzung für nicht Strafbar jetzt das?
Was immer du einwirfst ändere die Dosis.
Androhung von Gewalt eine eigenständige Straftat ...https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Androhung-von-Gewalt-eine-eigenstaendige-Straftat-__f97909.html
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bedrohung nach dem StGB: Definition & Strafe - Anwalt.orghttps://www.anwalt.org/bedrohung/
Damit sich ein Täter wegen Bedrohung im Sinne des § 241 StGB strafbar macht, muss er einer anderen Person in Aussicht stellen, dieser gegenüber oder aber gegenüber einer ihr nahestehenden Person ein Verbrechen zu verüben.
Schön, wenn Blinde etwas über Farben erzählen ; - )
Ein Verbrechen ist eine Straftat, die eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr hat.
Das ist bei Körperverletzung NICHT der Fall, weshalb die Ankündigung "Ich schlage dir die Zähne raus" zwar unhöflich, aber nicht strafbar ist!
Die schönste aller Bedrohungen nach § 214 StGB:
"Ich schenke deinen Kindern Drogen"
Interessant Argumentation. Das hatte ich so gar nicht gewusst. Danke!
Jurastudium erste Vorlesung.
Jedem Verbrechen liegt eine strafbare Handlung, eine Straftat, zugrunde.
Nicht jede strafbare Handlung, Straftat, begründet auch gleich ein Verbrechen
Tja wie Recht du hast.
Unter den Blinden ist der einäugige König.
Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten ( Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist. Grundsätzlich können Straftaten nur vorsätzlich begangen werden; eine Straftat kann nur dann fahrlässig begangen werden, wenn dies das einschlägige Gesetz explizit besagt. In . . .
- . . . Vergehen: Alle anderen Straftaten. Das heißt Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.
Straftaten können auch nach unterschiedlichen Delikten aufgeteilt werden. Von der Straftat zu trennen ist die individuell zu beurteilende Strafbarkeit des Täters.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)
Was ist eine Straftat? | 34a-Jack.deWas ist eine Straftat?
Eine Straftat, auch Delikt genannt, ist ein Verhalten, das durch ein Gesetz mit Strafe bedroht ist.
Eine Straftat setzt sich zusammen aus:
Diese drei Teile einer Straftat müssen zwingend vorliegen.
Straftat | bpbhttps://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16568/straftat
Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Tat muss im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben und mit einer Strafe bedroht sein. 2. Der Täter muss schuldhaft, also bei vollem Bewusstsein, gehandelt haben.
Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.[1] Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung führender Strafrechtslehrer und Rechtsprechung höchster Gerichte eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt.[2] Eine bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gebräuchliche Abkürzung ist KV.
Im deutschen Strafrecht wird die Körperverletzung in § 223 bis § 231 (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit)sowie § 340 (Straftaten im Amt) StGB geregelt. Im Zuge der Großen Strafrechtsreform wurden durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) Inhalte und Nummerierungen geändert.
Objektiver TatbestandAuf objektiver Seite verlangen also alle Straftaten, die die körperliche Unversehrtheit einer Person (Körperverletzung an Tieren ist nicht möglich) einschränken, eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.[3] Im Rahmen des körperlichen Wohlbefindens wird der Zustand vor der Tathandlung mit dem nach der Tathandlung verglichen. Ist der Zustand schlechter als vorher, dann kann das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt sein. Dabei ist eine tatsächliche Schmerzzufügung irrelevant.[4]
.[8] Auch das Abschneiden der Haare erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)
Leichte Körperverletzung |§| Definition & Strafmaßhttps://www.koerperverletzung.com/leichte-koerperverletzung/
Zum Strafmaß für (vorsätzliche) leichte Körperverletzung. Eine vorsätzliche leichte Körperverletzung zieht nach StGB eine Strafe nach sich, sofern die Tat angezeigt und im Prozess nachgewiesen wurde. Der Strafrahmen bewegt sich nach Paragraph 223 StGB zwischen einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren
weshalb die Ankündigung "Ich schlage dir die Zähne raus" zwar unhöflich, aber nicht strafbar ist!
Für mich bleibt es dabei
Was auch immer du einwirfst nimm mehr
oder setz es ab
aber ändere die Dosis.
Was soll dieser Wort-Zitat-Schwall??
Eine Bedrohung nach § 241 muß mit einem Verbrechenstatbestand erfolgen!
Eine angekündigte KV ist die Ankündigung eines Vergehens = < 1 Jahr Mindestfreiheitsstrafe.
Das sind die Fakten = Rechtslage!
Vergehens = < 1 Jahr Mindestfreiheitsstrafe.
Ist es das?
War deine Behauptung nicht?
weshalb die Ankündigung "Ich schlage dir die Zähne raus" zwar unhöflich, aber nicht strafbar ist!
Die ANKÜNDIGUNG!!!!! Falls es stattfindet, ist es selbstverständlich eine Straftat!
😒🙄😬🤥😔🤢🥶🤕🤯😟☹😲😡🤬
weshalb die Ankündigung "Ich schlage dir die Zähne raus" zwar unhöflich, aber nicht strafbar ist!Nötigung (Deutschland) - Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung_(Deutschland)
Die Nötigung ist ein Freiheitsdelikt, das im deutschen Strafrecht in des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Schutzgut ist die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung gegen Gewalt und Drohung.. Die Norm verbietet es, einen anderen zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen zu zwingen, indem dessen Willensfreiheit durch Anwendung von Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel beeinträchtigt wird.
Nötigung kann im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Wegen des Regelstrafrahmens von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe handelt es sich bei der Nötigung gemäß § 12 Absatz 2 StGB um ein Vergehen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland)
Nötigung, § 240 - Strafrecht Besonderer Teil 1https://www.juracademy.de/strafrecht-bt1/noetigung.html
Das Reichsgericht verstand ursprünglich unter Gewalt ein Zwangsmittel, mit welchem durch körperliche Kraft eine Einwirkung auf einen anderen zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes erfolgt.. RGSt 56, 87. Der BGH hat alsdann die Anforderungen an die Kraftentfaltung im Laufe seiner Rechtsprechung herunter gesetzt. Er ließ es schließlich ausreichen, dass dem nichts
Strafrecht BT Basics Prüfschema Nötigung - Jura Individuellwww.juraindividuell.de/klausuren/pruefschema-noetigung/
Strafrecht BT Basics Prüfschema Nötigung. am 01.02.2017 von Jura Individuell in Strafrecht, Strafrecht BT. Im Folgenden wird ein generelles Prüfschema zum Straftatbestand der Nötigung nach § 240 I StGB vorgestellt
Lies bitte den 2. Satz zu dieser Antwort, den ich entsprechend kommentiert habe!
Ferner: Der FS wird durch die Ankündigung von Gewalt zu einem korrekten Handeln/Unterlassen "genötigt". Insofern kann hier auch der § 240 StGB kaum Anwendung finden, denn den gleichen Spruch kann ich dir auch ganz legal = ungestraft sagen:
"Wenn du ungebeten auf mein Grundstück gehst, schlage ich dir die Zähne aus!"
Du meinst?
Zähne ausschlagen ist kein Verbrechen
Der FS wird durch die Ankündigung von Gewalt zu einem korrekten Handeln/Unterlassen "genötigt"
Insofern kann hier auch der § 240 StGB kaum Anwendung finden
Warum?
machst du das nocheinmal dann fehlen dir ein paar Zähne
Es geht sich um das einwerfen von Zeitungen.
Durch das nicht einwerfen würde das Ziel der Nötigung erreicht
Er wird zu einem korrekten Verhalten "genötigt".
Der "Täter" hat das Recht, von dem FS nicht mehr belästigt zu werden.
Ich wiederhole gerne für Dich immer wieder: Die Ankündigung der Prügel stellt keine Bedrohung nach § 241 StGB dar!
Ferner ist der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt, da der FS kein Recht auf den Einwurf einer 2. Zeitung hat.
Dann könntest du das ganze StGB als eine einzige, staatliche Nötigung bezeichnen, denn dort wird mir Strafe angedroht, wenn ich mich falsch verhalte.
Der "Täter" hat das Recht, von dem FS nicht mehr belästigt zu werden.
Es gibt zwei Namensschilder, laut dem Fs.
Ist der Schreihals der Hausbesitzer?
Klare Ansage "Das ist gelogen " Werbung per Post: So wehren Sie sich gegen unerwünschte ...https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/werbung-per-post-so-wehren-sie-sich-gegen-unerwuenschte-werbebriefe-10418
Werbung trotz Widerspruch: Was Sie tun können, wenn Ihr Hinweis missachtet wird. Wenn Sie Werbung erhalten, die Ihr Aufkleber eindeutig als unerwünscht ausweist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:. Fordern Sie die betreffenden Firmen zunächst auf, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen.Dies machen Sie am besten per Fax (mit sogenanntem qualifizierten ...
NötigungStrafbestandtat der Nötigung
. Die Norm verbietet es, einen anderen zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen zu zwingen, indem dessen Willensfreiheit durch Anwendung von Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel beeinträchtigt wird . . .
. . .Auch ein erlaubtes Handeln kann nach herrschender Meinung ein Übel darstellen
https://de.m.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland)
In den USA mag es so etwas geben in Deutschland gilt die Verhältnismäßigkeit zwischen Aktion und Reaktion.
Deutscher Austauschschüler in USA erschossen - Wollte der ...Der 17 Jahre alte Diren D. aus Hamburg war ein beliebter Austauschschüler in den USA. Jetzt ist er tot, erschossen von einem Hausbesitzer, der ihn wohl für einen Einbrecher hielt. Der Schütze
Bist du noch bei der Sache??
Wir sind hier in Deutschland und dem Fragesteller wurde kein Schaden durch eine Straftat zugefügt!
Strafbestandtat der Nötigung
. Die Norm verbietet es, einen anderen zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen zu zwingen, indem dessen Willensfreiheit durch Anwendung von Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel beeinträchtigt wird . . .
Wie oft willst du das noch zitieren?
Wenn ein rechtmäßiges Verhalten "erzwungen" wird, liegt keine Nötigung vor.
"Zahl deine Steuern, sonst hau ich dir in die Fresse" = nicht strafbar, da jeder seine Steuern zahlen muß.
Wenn ein rechtmäßiges Verhalten "erzwungen" wird, liegt keine Nötigung vor.
zwingen, indem dessen Willensfreiheit durch Anwendung von Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel beeinträchtigt wird . . .
. . .Auch ein erlaubtes Handeln kann nach herrschender Meinung ein Übel darstellen
Sorry, ich steige hier aus, denn du kommst mit den einfachsten Juristischen Begriffen nicht klar. Jetzt hast du z.B. das Druckmittel mit dem "Nötigungszweck" verwechselt.
Damit auch jemand wie du es verstehen kann.
Im Folgenden wird ein generelles Prüfschema zum Straftatbestand der Nötigung nach § 240 I StGB vorgestellt. Zur Verdeutlichung wurde dem Prüfschema ein Fall vorangestellt.Fall
Der Prokurist B fährt dem arbeitslosen Ingenieur A in angetrunkenem Zustand schuldhaft in dessen Auto und beschädigt es. Der A kennt den B und weiß, dass B auch die Entscheidungsbefugnis über die Einstellung von Ingenieuren in dessen Firma hat. A weiß auch, dass die offizielle Kenntnis über den Zustand des B bei dem Unfall in der Firma des B zu dessen Entlassung führen kann. A droht dem B daher mit dem Rufen der Polizei, wenn dieser ihm keinen Arbeitsplatz in dessen Firma besorgt. B fürchtet um seinen Arbeitsplatz, falls die Polizei den Unfall aufnehmen sollte und erklärt sich dem A gegenüber einverstanden und stellt den A als Ingenieur ein. Strafbarkeit des A nach § 240 I StGB ?I. Tatbestandsmäßigkeit 1.Objektiver Tatbestand
A müßte durch Gewalt oder Drohen mit einem empfindlichen Übel einen Nötigungserfolg in Form einer Handlung, Duldung oder Unterlassung erzielt haben, wobei die Tathandlung für den Erfolg kausal gewesen sein muß.
a.) NötigungshandlungAls Nötigungshandlung kommt die Anwendung von Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel in Betracht.
aa.) Nötigung mit Gewalt
A könnte Gewalt angewendet haben. Der Gewaltbegriff im Rahmen der Nötigung ist umstritten. Er kann eng oder weit ausgelegt werden.
( a) In der weiten Auslegung ist der Gewaltbegriff bereits erfüllt, wenn das Nötigungsopfer in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wird, es sich demnach subjektiv zu einem bestimmten Verhalten veranlasst fühlt. In diesem Fall liegt eine sog. psychische Gewalteinwirkung oder vis compulsiva vor. Eine körperliche Kraftentfaltung des Täters ist nicht notwendig.bb.) Drohung mit einem empfindlichen Übel
A könnte durch die Ankündigung, die Polizei zu rufen, mit einem empfindlichen Übel gedroht haben.
(a) Unter Drohung versteht man jedes Verhalten, auf dessen Eintritt der Täter vorgibt Einfluß zu haben. Dieses ist von der Warnung abzugrenzen, welche auf ein Ereignis hinweist, auf dessen Eintritt der Warnende keinen Einfluß hat.
(b) Unter einem empflindlichen Übel versteht man einen Wertverlust, der aufgrund seines Umfanges dazu geeignet erscheint, das Verhalten des Opfers zu bestimmen.
Durch die Ankündigung des A, dass er die Polizei rufen werde, besteht die Gefahr, dass B seinen Job verliert. Damit droht dem B ein Wertverlust größeren Ausmaßes und der A hat mit einem empfindlichen Übel gedroht.
cc.) Nötigungserfolg
Die Nötigung ist erst vollendet, wenn das Opfer die mit dem Nötigungsmittel bezweckte Handlung, Duldung oder Unterlassung vorgenommen hat. Der Nötigungserfolg besteht darin, dass B dem A einen Job besorgt.
http://www.juraindividuell.de/klausuren/pruefschema-noetigung/
Durch die Androhung von Gwalt
als ich das zweite mal austrug kam auf einmal die Person aus dem Hoftor geplatzt schrie mich an, dass ich nur eine Zeitung in den Briefkasten machen sollte( es waren zwei Namen an dem Briefkasten weshalb ich auch zwei Zeitungen hihneinwarf)und bedrohte mich mit: wenn das nocheinmal machst kannst du was erleben. Mir wurde das ganze dann zu blöd und ich ging.
Als ich dann wieder losging um zu verteilen kam er schon wieder aus seinen Hof und bedrohte mich dieses mal mit: machst du das nocheinmal dann fehlen dir ein paar Zähne.D
wurde der Fs genötigt die Zeitung NICHT einzuwerfen
Das Ziel der Nötigung wurde erreicht.
Wie bitte?
Was von meinen Kommentaren ist dir denn unklar?
Danke für deine Antwort, soll ich nicht erst mal mit meinen Eltern zum Anwalt ?
Ich würde meinen, dass du mit deinen Eltern schon gesprochen hast. Einen Anwalt brauchst du für eine Strafanzeige nicht.
NEIN! Ein Anwalt kostet Geld, wozu soll das gut sein? Dafür ist die Polizei zuständig.
Hast du schon mal an De-Eskalation gedacht? Wenn der Honk nur eine Werbebroschüre in seinem Briefkasten will, dann gib ihm einfach nur eine, und schon wäre die Situation entschärft. Mir hätte es gereicht, wenn mir das jemand einmal sagt. Du aber ignorierst seinen „Wunsch“, und feuerst den Streit noch an.
so logisch - so einfach
Sind das Werbezeitungen dann liefer nur noch eine.
Gibt er dann keine Ruhe und bedroht Dich weiter, bleibt nur eine Strafanzeige gegen den Typen, also dann Polizei.
Werfe nur eine rein und wenn er wieder teotzdem rumschreit nimm deine Eltern mit oder paar Freunde und versuche das friedlich zu klären
Das KANN man nicht mehr "friedlich" klären! Diesen Typen würde ich mit dem A. nicht mehr anschauen. Und ihm auch keine Zeitung mehr bringen.
Zähne ausschlagen ist kein Verbrechen, folglich keine Bedrohung.