Schloss vom Vermieter ausgetauscht?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also die Polizei hätte deine Anzeige aufnehmen müssen allein schon wegen Hausfriedensbruch. Geh zu deinem Anwalt und sag es ihm, stell Antrag auf Unterlassungsklage und Einstweiliger Verfügung. Du hast ein Kind, wie schlimm ist der Schimmel ? Geh mit dem Kleinen zum Arzt. Bei sehr sehr starken Schimmel,nachweislich gesundheitsgefährdend,lass ihm von Anwalt eine letzte Frist setzen ansonsten gehst du mit deinem Sohn in ein Hotel (oder andere Unterkunft) wen das wohnen nicht mehr zumutbar ist ! Die Kosten dafür muss er tragen. Da du alleine bist mit deinem Kind kannst du dich sehr gut darauf berufen. Belästigt er dich mehrmals? Ebenfalls Einstweillige und Unterlassungsklage. Beantrage Gerichtskostenbeihilfe über den Anwalt wegen den Kosten Anwalt und Gericht !

SchnuppiKL 
Beitragsersteller
 20.12.2018, 00:18

thanx

schelm1  19.12.2018, 09:56

Das könnte hilfreich sein, wenn denn die Angaben der Mieterin so ungeprüft standhalten!!

Absolut rechtswiedrig,breche das Schloss auf und setze ein neues ein,das kannst Du dem Vermieter in Rechnung stellen,auch wenn Du heute noch einen Schlüsseldienst beauftragst oder für die Nacht in ein Hotel gehst

https://tp-rechtsanwaelte.de/tuerschloss-austauschen/

Stehe heute mit meinem zweijährigen vor der vers hlossenen Tür nachdem wir zu Besuch bei Tante waren und Schlüssel passt nicht mehr. War anschließend bei Polizei für Anzeige und Rat, doch die sagen sie können nichts machen weil das ne zivilrechtliche Sache sei.

Das war mindestens verbotene Eigenmacht.

Du kannst einen Schlüsseldienst beauftragen und das Schloss tauschen lassen und Dir somit wieder Zutritt verschaffen.

Die Kosten ziehst Du von der nächsten Miete ab.

Dann zum Anwalt dass der eine einstweilige Verfügung usw. erwirkt und es sollte Anzeige erstattet werden.

Auch wen z.B. ein Mieter monatelang keine Miete gezahlt hätte; das Schloss der Wohnungstür darf er nicht tauschen; er muss klagen bzw. Räumungsklage einleiten.

Richter sehen es nicht gerne wenn Vermieter eigenmächtig handeln, daher unbedingt Anzeige erstatten.

und dann kommen die mir mit Klage im Oktober

Was für eine Klage? Hast Du schon einen Anwalt?

SchnuppiKL 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 22:56

Ja hatte aber Wiederspruch eingelegt und beim Anwalt gewesen um zu widerlegen

johnnymcmuff  18.12.2018, 23:07
@SchnuppiKL

Wogegen Widerspruch eingelegt?

Wie man jetzt vorgehen sollte habe ich Dir geschrieben, nur das ist der richtige Weg und ich bin selber Vermieter und befasse mich schon seit vielen Jahren mit Mietrecht.

johnnymcmuff  19.12.2018, 13:21
@SchnuppiKL

Man muss mehr machen als nur Widerspruch einlegen. Belästigt Dich der Vermieter, dann Klage auf Unterlassung.

Es sollte durch eine Fachmann umgehend geprüft werden wie hoch die Schimmelbelastung ist und ggf. wegen Unbewohnbarkeit in ein Hotel ziehen.

Du hast ein Kind und musst daher sofort handeln!

Da fragt man sich doch, wie kam der Vermieter in die Wohnung (Hausfriedensbruch)und was hat ihn veranlasst deinen Besitz (gemietetes Schloss) zu zerstören respektive auszuwechseln und dir zu stehlen (Sachbeschädigung?, Diebstahl, verbotene Eigenmacht, Besitzstörung).

Besitzt der Vermieter mit deinem Wissen einen Wohnungsschlüssel?

Du hast das Recht mit einer Ersatzvornahme das Schloss sofort wieder auszuwechseln und die Kosten des Schlosswechsels gegen die übernächste Mietzahlung aufzurechnen. Für Übernachtungskosten gil das ebenso.

Sofort kannst du eine Unterlassungsklage gegen den Vermieter am Amtsgericht vorbringen, RA beauftragen. Der Vermieter wird die Klage verlieren und alle Kosten tragen müssen.

Die Schimmelprobleme hast du mit einer Mietminderung gekontert, wie hoch ist die Minderung? Was kannst du selbst gegen den Schimmel unternehmen? Wo vermutest du die Ursachen der Schimmelbildung?

Wieso gehen Sie denn zur Polizei, wenn ein Wohnungsschlüssel nicht mehr passt und sprechen nicht den Vermieter an?

Machmal geschehen Zeichen und Wunder, und es öffnet sich ein vorher defektes Schloß z.B. gegen Zahlung rückständiger Mieten!