Vorladung zur Polizei, darf auch ein Freund mit?
Hallo, Ich habe vor kurzem einen Brief bekommen, wegen einer Vorladung zur Polizei als Beschuldigt. Im Internet habe ich schon einiges nach gelesen, das man eine Goldene Regel hat (MUND HALTEN!) und sich am besten ein Anwalt holen soll, dazu das man bei dem Termin das Recht hat ihm abzusagen und garnicht zu kommen, oder gehen darf wann man will. Wenn es noch was zu wissen gibt sagt nur Bescheid. Ah und es geht um Baragraph 29 BtMG zur Info. MEINE FRAGE BIS HIER HIN IST ES OB ICH FREUNDE ODER BEKANNTE ZU DIESEM TERMIN MITNEHMEN DARF UND OB SIE MIR DA UNTERSTÜTZUNG GEBEN KÖNNEN?
5 Antworten
Du bist nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten.
Ein Freund darf zwar mit muss aber draußen warten. Am besten sagst du die Wahrheit, ausser die versuchen dir was anzusehen dann einfach schweigen.
Nein bei der Vernehmung kann er dich nicht unterstüzen.
Wenn du unschuldig bist würde ich auf "die Goldene Regel" pfeiffen und einfach die Wahrheit sagen.
Bist du Schuldig würde ich mir einen Anwalt besorgen und bis dieser da ist nichts sagen.
Ja kannst Verstärkung mitnehmen.
Ja, nehme den Freund mit und hört euch an, was die Polizei weiß.