Vorladung BTMG - Beschuldigte - Führerschein

6 Antworten

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Nicht hingehen, keine Aussagen bzw. Fragen ohne Anwalt beantworten, Du kannst Dich wirklich nur reinreißen. Das nicht hingehen kann und wird nicht negativ gegen Dich ausgelegt, weil das Dein Recht ist. Hingehen musst Du lediglich, wenn die Vorladung direkt von der Staatsanwaltschaft kommt. Wenn Du nett sein willst, kannst Du telefonisch/schriftlich den Termin absagen, musst Du aber nicht!

Optimalerweise gehst Du zum Anwalt. Der kann und wird die Akte anfordern. Dann wisst ihr erst mal mehr und könnt eine entsprechende Strategie aufbauen.

Iranon  27.04.2015, 15:27

Super gesagt! Schön das es hier auch User gibt die wissen wovon sie reden! Was wie ich finde noch wichtig zu erwähnen ist: wenn du wirklich nie die fiese Droge um die es hier geht genommen hast so kann das ein Labortest an deinem Haar belegen. 

Andrea8955 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 18:27
@Iranon

von dieser fiesen Droge werden die in meinem Haar nichts finden... dafür aber reichlich Cannabis. Wenn ich pech hab kann ich wegen dem quatsch meinen Schein abgeben. Und darum geht es mir in erster Linie auch. Den Rest kann ich, auch wenns ganz dumm läuft noch verkraften. 

Andrea8955 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 07:24

Danke erstmal für die schnelle Antwort :-\

Aber was kommt da besser. Wenn ein Anwalt das ganze absagt oder ich mich einfach nicht melde und mit Anwalt abwarte wie die Sache verläuft. Kann das nicht auch falsch verstanden werden alá: Aha die kommt gleich mit Anwalt, also war sie es auch... oder OK sie meldet sich nicht - sie war es!

 

Oft ist es doch so, dass egal wie man es macht, es verkehrt ist.

Vorallem bei solchen Sachen.

Gerade wenn du wirklich unschuldig bist würde ich mich melden. Eine Vernehmung dient ja auch deiner Entlastung. Auf jeden Fall würde ich aber mal vorsichtshalber einen Anwalt befragen. 

Andrea8955 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 07:21

Genau davor habe ich Angst. Ich wäre nicht die erste wo dann, wie man so schön sagt, noch mit einem Bausparvertrag nach hause kommt. Auch der Sachbearbeiter von der Polizei ist für solche Sachen bekannt, sag ich jetzt mal. Ich hör ihn quasi schon wie er sagt "jetzt ist es vorbei, du bist drann" dem geht es nur darum jemanden ein reinzuwürgen und wieder als Super-Cop da zu stehen.

Die netten Ratschläge sich an einen Anwalt zu wenden sind ja schön und gut, nur leider fehlt dabei der Hinweis das Du mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den, nicht unerheblichen, Kosten sitzen bleibst.

Geh einfach nicht hin und warte ab was passiert. Sollte ein Strafbefehl eintrudeln kannst Du damit zum Anwalt gehen der Wiederspruch einlegt. Dann kommt es zu einen Verhandlungstermin und wenn Du da frei gesprochen wirst zahlt die Staatskasse auch den Anwalt. Sollte eine Anklageschschrift kommen warte ab wenn die Ladung zum Termin kommt. Dann zum Anwalt, siehe oben.

Andrea8955 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 18:29

Das ist jetzt auch mein Plan den ich mir gemacht habe. Einfach abwarten und zum Anwalt kann ich immer noch.

Also melden solltest du dich auf jeden Fall, vor allem da du ja wie du sagst unschuldig bist. Einen Anwalt zu kontaktieren halte ich für eine sehr sinnvolle Idee. Treffe dich vorher mit ihm und sage ihm was dir vorgeworfen wird, bzw zeige ihm die Vorladung. Er wird dir sehr weiter helfen können, da er damit Erfahrung hat und genau weiß wie man in welcher Situation vorzugehen hat. 

Andrea8955 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 12:48

ich glaube genau da ist der springende Punkt. Muss ich hier meine Unschuld beweisen oder Die mir meine Schuld? Klar könnte ich jetzt zur Pozilei flitzen und sagen ich bin unschuldig usw. Die werden sich das auch alles anhören und auf Best-Friend machen und dann drehen sie den Spieß um und schneidern sich die Beweislage nach meiner Aussage zurecht und ich bin wieder die Dumme. Ist ne Situation in der ich eigentlich nicht sein will und auch so will ich mit diesem Dreck (BTMG) nichts am Hut haben