Vorladung wegen Betrug - Aussage machen oder verweigern?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du mußt gar nicht zu dem Termin gehen oder Du kannst hingehen und die Aussage verweigern. Ich würde dir aber empfehlen, hinzugehen und die Aussage nicht zu verweigern.

Nach meiner Auffassung hat der Anwalt richtig gehandelt. Er war für euch tätig (Erstgespräch, Akteneinsicht usw) und ihr habt die Rechnung nicht bezahlt. Das wäre aber zunächst ein zivilrechticher Anspruch, der mit einem strafrechtlichen Aspekt wie Betrug noch nichts zu tun hat.

Bist du sicher, dass es sich bei der Betrugsanzeige um die Angelegenheit mit dem Rechtsanwalt handelt oder um etwas anderes?

Betrug setzt voraus, dass ihr die Dienstleistung des Rechtsanwaltes von Anfang an nicht bezahlen wolltet, ihr sie euch also "erschlichen" habt. In diesem Falle könnte er euch tatsächlich angezeigt haben.

Um das aufzuklären, wäre es - wie oben schon erwähnt - ratsam, zur Polizei zu gehen und zur Aufklärung der Angelegenheit beizutragen. Du kannst immer dann die Aussage auf einzelne Fragen verweigern, wenn du dich damit selbst strafrechtlich belasten würdest. Das erklärt dir der vernehmende Beamte.

Satanslamm 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 08:54

Ich kann nur vermuten das es sich darum handelt, da wir an dem angegebenen Tattag auch das Erstgespräch bei dem Anwalt hatten. Und erschlichen haben wir ganz sicher nichts. Wir hatten die Kosten für die Erstberatung an dem Tag sogar dabei und wollten sie sofort zahlen, aber er meinte wir bekommen nach Abschluss des Auftrages eine Rechnung, und müssen vorher noch gar nichts bezahlen, da wir ihm ja das Mandat erteilt haben.

Mignon2  23.02.2016, 08:59
@Satanslamm

Danach scheint es kein Betrug zu sein. Aber ich kann es nicht beurteilen. Ich bin weder Rechtsanwältin noch kenne ich die polizeiliche Ermittlungsakte. Warte ab bis zum Termin. Alles Gute!

Ihr habt einen Anwalt beauftragt und damit ist eben ein Vertrag zustande gekommen und könnt auch jetzt nicht herausreden.

Betrug setzt immer Vorsatz voraus, also das hier von Anfang an nicht gewillt seid, nicht zu zahlen. Das sehe ich hier nicht. Ich halte es durchaus für sinnvoll, eben nichts bei der Polizei zu sagen, denn jeder Wort wird gegen dich verwendet. Ausnahme sind natürlich Angaben zu deiner Person.


Sollte es wirklich zu Anklage kommen, kannst du (via Anwalt) immer noch eine Aussage machen. Wenn es zu Anklage kommt und du bei der Polizei eine Aussage machst, wird es dann heißen, ja aber damals haben sie doch ausgesagt, dass...

Also ist es immer besser, bei der Polizei den Mund zu halten. Eine mögliche Schuldanerkenntnis kannst du immer noch vor Gericht abgeben und wird dann auch strafmildernd gewertet.

Satanslamm 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 09:01

Wir hatten die Kosten für die Erstberatung an dem Tag sogar dabei und wollten sie sofort zahlen, aber er meinte wir bekommen nach Abschluss des Auftrages eine Rechnung, und müssen vorher noch gar nichts bezahlen, da wir ihm ja das Mandat erteilt haben. Ich war halt nur über die Summe geschockt (waren übrigens sogar 458  € wie ich eben nochmal geschaut habe), und das wir bis auf die Rechnung überhaupt nichts weiter von ihm gehört haben. Das fand ich halt sehr befremdlich, da er bei Erstgespräch sagte das er uns über jeden Schritt informiert, und wir wie schon erwähnt erst nach Abschluss des Auftrages eine Rechnung erhalten. Da es unser erster Kontakt mit einem Anwalt war haben wir uns erstmal auch nichts weiter dabei gedacht das wir so lange nichts gehört haben ... bis dann wie gesagt die Rechnung kam.

Und ich hoffe ja das ich vielleicht einen Gerichtstermin vermeiden kann, wenn ich bei der Polizei die Wahrheit sage... :/

GoimgarDE  23.02.2016, 09:14
@Satanslamm

Die Mühlen der Justiz sind langsam. Man hört nicht ständig etwas von seinem Anwalt. Er hat euch doch wie du weiter oben sagtest mitgeteilt das er Akteneinsicht genommen hat und darauf basierend empfiehlt direkten Kontakt mit der Tochter erst mal zu vermeiden.

Satanslamm 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 09:47
@GoimgarDE

Ja das weiß ich jetzt auch ;)

Aber ich bin davon ausgegangen, dass er uns zumindest auch genau mitteilt was in der Akte steht, und das auch nicht erst nach mehrmaligen Nachfragen... Und zu dem Zeitpunkt als er uns mitteilte das wir den Kontakt zu unserer Tochter vermeiden sollten war sie schon längst wieder zuhause, auch mit Zustimmung vom Jugendamt, was von diesem Hinweis auch nichts wußte. Also wir haben über das JA eigentlich mehr erfahren als über den Anwalt, da jegliches Kontaktverbot ja über das JA laufen muß... Und die wußten wie gesagt davon überhaupt nichts... 

Die Einladung ist übrigens rein freiwillig. Einen betrug hast du auch eher nicht begangen die Forderung wirst du aber trotzdem zahlen müssen. Der Anwalt ist ja auch tätig geworden. Er hat Akteneinsicht beantragt und die Akte studiert. Dafür hat er zeit investiert dir er natürlich bezahlt haben will.

Satanslamm 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 09:06

Das ich die Forderung bezahlen muß ist mir bewußt, aber wir haben jetzt über 9 Monate nichts mehr von dem Anwalt gehört, daher ist das Ganze auch in Vergessenheit geraten... Bis halt jetzt die Vorladung kam, und mir als Tattag nur dieser Termin einfiel.

Ich gehe aber auch davon aus das die Summe mittlerweile gestiegen sein wird ... und ob ich das jetzt noch in einer Summe zahlen kann weiß ich nicht... :(

GoimgarDE  23.02.2016, 09:16
@Satanslamm

Was sollst du auch von ihm hören? Die Sache an sich hat sich doch erledigt. Weiter Mahnungen?  Du sagtest doch das du ihm gegenüber deutlich gemacht hast das du dnur die 180€ zahlen willst. Was soll er da noch groß schreiben schicken?

Satanslamm 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 09:50
@GoimgarDE

Er hätte ja zumindest schreiben können, ob er damit einverstanden ist. Gut, ich hätte diese Summe auch erstmal zahlen können, und dann abwarten. Aber jetzt auf diesen Weg mir einen Betrug zu unterstellen ... naja...

Es gibt ein Festgelegten Satz, wieviel ein Anwalt nehmen darf. Für nur Akteneinsicht kommt mir zu hoch vor, ich denke auch schweigen ist besser, vielleicht laesst ihr euch beraten und Summe ueberpruefen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Text ist ohne Belang für die Frage. Du musst natürlich nicht auf eine Vorladung zur Polizei erscheinen, nur der Staatsanwalt, wenn der ruft musst Du kommen. Bei der Polizei musst Du keine Aussage machen, darfst auch lügen oder einfach den Mund halten.