vorladung wegen betrug was kann passieren
hall alle zusammen
undzwar ein bekannter von mir ist kaufsüchtig er bestellt und bestellt und bestellt wieder nun hat er von der polizei eine vorladung wegen betrug bekommen ein shop wo er bestellt hatte hat ihn wohl angezeigt er hat da schuhe bestellt ^^ aber nicht nur ein paar sondern 15 paar oder so im wert von 200 euro etwa meinte er was kann ihm denn nun passieren
danke
5 Antworten
anwalt nehmen und wenn er vorbestraft ist kann das mit einer freiheitsstrafe ausgehandet werde das kann von 3 monaten bis 2 jahre gehen falls er net vorbestraft ist wird das mit einer geldstrafe oder bewährungsstrafe ausgehandet selbst wenn er vorbestraft ist wirdd das wegen der geringen geldmenge kan dein freund trotzdem mit einer bewährungsstrafe rechnen er sollte lieber die wahrheit sagen das wird sich straf mildernt auswirken aber erst einmal muss er bei der polizei nicht erscheinen wird er warscheinlich in u haft genommen also ist es besser wenn er erscheint
Er wird befragt und verurteilt wenn er vorsätzlich Ware bestellt hat die er auch vorsätzlich nicht zahlen wollte. In diesem Fall reicht die Strafe von einer hohen Geldstrafe bis hin zu Gefängniss.
Sollte das Gericht aber, zb aufgrund eines psychatrischen Gutachtens, zu dem Schluss kommen, das er krankhaft gehandelt hat (Kaufsucht) und nicht wegen der Absicht vorsätzlicher Bereicherung, könnte er, wenn es das erste mal war, mit einer kleinen Bewährung und der Auflage davon kommen, sich in Behandlung zu begeben, der er dann auch nachkommen sollte.
Beides entbindet ihn aber nicht zwangsläufig von den Schulden die er gemacht hat. Die wird er bezahlen müssen. In dieser Beziehung bleibt ihm dann wohl nur die eidesstattliche Erklärung/Privatinsolvenz.
na was wohl, wenn er vorsätzlich etwas bestellt was er wissentlich nicht bezahlen kann und dies durch die eidesstattliche versicherung z.b. bestätigt dann ist er ein betrüger und sollte verurteilt werden
Da liegt der Knackpunkt ... die "Absicht vorsätzlicher Bereicherung" ... und diese liegt nicht vor oder ist zumindest in Frage zu stellen bei krankhaftem Verhalten da sich der Betreffende in dieser Situation nicht unter Kontrolle hat und so in diesem Sinne nicht vorsätzlich handelt. Leider gibt es auch viele wirkliche Betrüger die das dann ausnutzen und auf "kaufsüchtig" machen. Um das möglichst auszuschliessen wird der Bekannte sich wohl einem psychologischen Gutachten unterziehen müssen.
Er braucht da gar nicht hingehen.
Sollte sich aber abmelden.
Nur zum Gericht / Staatsanwalt muss er hin.
Man muss zu jeder Vorladung erscheinen, sonst geht er das Risiko einer Zwangsvorführung ein, die erstens mit weiteren Kosten für ihn verbunden ist und zweitens sich sehr nachteilig auf das spätere Urteil auswirken kann. Zudem kann er in diesem Fall auch wegen des Verdachts das er sich der Bestrafung entziehen will in Untersuchungshaft genommen werden. Also einfach nicht hinzugehen ist ein gefährliches Spiel. Er kann sich zwar abmelden/entschuldigen lassen, aber nur aus sehr wichtigem Grund und muss einen neuen Termin zu einem schnellstmöglichen Zeitpunkt machen.
er wird ersteinmal zur sache befragt