Anzeige wegen Betrug - Mitbewohner hat mich angezeigt?
Hallo ihr Lieben..
Mein Mitbewohner hat früher mal illegale Substanzen auf meinen Namen bestellt.. letztens habe ich mir etwas für 250 Euro bestellt und zwar auf seinen Namen. Ja, im Nachhinein nicht so klug, das habe ich jetzt auch festgestellt. Es war nichts Illegales und die Rechnung habe ich auch bezahlt, dem Unternehmen ist kein Schaden entstanden. Allerdings konnte die Zahlung nicht zugeordnet werden, Weswegen mein Mitbewohner eine Mahnung bekommen hat. Ich habe mich bei ihm entschuldigt weil es blöd von mir war, er ist trotzdem zur Polizei gegangen und hat Anzeige erstattet. Am 26.05. habe ich eine Vorladung bekommen, damit ich eine Aussage mache. Mein Mitbewohner ist Vermieter diverser Häuser in einer anderen Stadt, wo er auch wohnlich gemeldet ist. Er ist hier in Leipzig nicht gemeldet, wo aber seine ganze Post hinkommt und das WG Konto läuft auch über Leipzig. Auch eine Art Betrug. Ich will ihn nicht erpressen aber theoretisch könnte ich ihn doch auch dafür anzeigen. Jetzt meine Frage, würdet ihr die Aussage machen und wisst ihr in etwa, was für eine Strafe mich erwartet? Ich weiß dass es dumm war, leider ist man hinterher immer schlauer..
7 Antworten
Wenn du die Rechnung pünktlich bezahlt hast und sie lediglich nicht zugeordnet werden konnte, dann ist die Sache doch jetzt erledigt.
Er muss in Leipzig nicht gemeldet sein, nur weil seine Post dort ankommt.
Die Rechnung ist bezahlt (hoffentlich pünktlich) und es hat keiner mehr eine Forderung. Wer hat da noch ein Interesse daran, einer Anzeige nachzugehen?
Nun, theoretisch hast du gar keinen Betrug begangen, insofern hast du auch nicht viel zu befürchten, aber wenn du der polizeilichen Vorladung einfach folgst, kannst du dich viel verplappern.
Ich nehme hier jetzt an, dass du eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten hast, wenn du etwas anderes bekommen hast sieht es eventuell anders aus.
Die Polizei ermittelt mit den ihnen gestatteten Mitteln gegen, nicht für dich und dementsprechend solltest auch du deine Mittel wahrnehmen: Melde dich kurz bei ihnen und teile ihnen höflich mit, dass du den Termin nicht wahrnehmen wirst und von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch nimmst und mit einem Anwalt Akteneinsicht verlangen wirst.
Meiner Einschätzung nach, sieht die rechtliche Lage so aus:
Du hattest nicht die Absicht dir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu seinem Schaden zu verschaffen, denn die Rechnung hast du ja gezahlt. Theoretisch wären die 3€ o.ä. der Mahnung eine Schädigung seines Vermögens durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen deinerseits und somit auch Betrug, wenn du ihm die Kosten, welche ihm durch die Mahnung entstanden sind bereits erstattet hast oder bereits angeboten hast, die Kosten zu erstatten ist keine Absicht der Schädigung zu erkennen, dass es zur Mahnung kam war ja nicht oder nur zum Teil dein verschulden so wie ich das lese.
Wenn du nun aber einfach hingehst und dich mit ihnen Unterhältst und dabei alles erzählst, können Aussagen wie "ich wollte ihn damit ärgern aber habe es mir doch noch anders überlegt" gegen dich verwendet werden, auch der Versuch des Betrugs ist strafbar. Wie gesagt, die Polizei ermittelt nicht für, sondern gegen dich.
Deshalb solltest du unbedingt zu einem Anwalt gehen, ihn Akteneinsicht einfordern lassen um dich danach von ihm beraten und ggf. vertreten zu lassen. Wenn vorhanden, kläre mit der Rechtsschutzversicherung ab, welche Möglichkeiten (kostenlose Erstberatung z.B.) dir darüber zur Verfügung stehen.
Da hier ja im Prinzip alle schreiben du sollst unbedingt hingehen etc., hier mal noch zwei weiterführende Links von Rechtsanwaltskanzleien zu diesem Thema:
http://www.berlin-strafverteidiger.info/strafrecht-a-z/vorladung/vorladung-als-beschuldigter/
Vielen Dank für deine umfangreiche Antwort. Da ich eine Vorladung bekommen habe, heißt das ja, dass genug Beweise vorliegen um weiter zu ermitteln oder dass die Anzeige fallen gelassen wird, weil ich unschuldig bin und die Polizei das nur noch klären möchte, wenn ich den ersten Artikel richtig verstehe. Mein Mitbewohner kann die Anzeige nicht einfach so zurück ziehen oder? Nachdem ich ihn darüber informiert habe dass ich auch aussagen werde, dass er illegale Substanzen bestellt hat, falls es zu einer Aussage meinerseits käme, meinte er dann sei die Hölle los. Hat anscheinend Angst bekommen und würde sie zurück ziehen. Aber wenn ich richtig informiert bin, kann man eine Strafanzeige nicht zurück ziehen. Würde sich das zumindest positiv auswirken? Und muss ich im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe rechnen?
Gerne, aber ich kann dir nicht sagen, ob das genau so wie ich das beschrieben habe der Fall ist, da ich a) kein Rechtsanwalt bin und b) die Akten nicht kenne, sondern nur deine kurze Schilderung. Inwieweit das auf deine Situation genau zutrifft musst du beurteilen können, bzw. am besten einen Anwalt damit beauftragen.
Nein, eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Er kann aber eine Erklärung abgeben, in welcher er darlegt, dass seinerseits kein Strafinteresse mehr gegeben ist, z.B. weil er keinen Schaden dabei erlitten hat und für ihn keine Relevanz mehr gegeben ist. Das kann dabei helfen, wenn es in Frage kommt, dass Verfahren nach § 153 StPO einzustellen.
Aber auch hier macht es Sinn, das ganze mit einem Anwalt abzuklären. Zwar kann das Verfahren auch eingestellt werden wenn zu erwarten ist, dass du schuldig bist, aber bei solchen Erklärungen sollte man auch gut überlegen, ob und in wie weit man Straftaten dabei zugibt. Ohne Akteneinsicht kaum möglich.
Im schlimmsten Fall musst du mit einer Haftstrafe rechnen, klar, steht ja so im Gesetz. Für Wahrscheinlich halte ich das bei deinen Schilderungen überhaupt nicht.
Beim Betrug reicht eine mögliche Vermögensgefährdung aus. Ich denke aber auch, dass es, nachdem du es bereits vor dem weiteren Schriftverkehr bezahlt hast keine besonders große Sache ist und du mit der Polizei zusammenarbeiten solltest gerade um dem Staatsanwalt, der die schriftlichen Akten zur Entscheidung erhält, deine Motivation, die keine Schädigung beabsichtigte darzulegen. (kein Vorsatz für einen Betrug von deiner Seite)
Allerdings weise ich noch kurz auf die elektronische "Urkundenfälschung" (Fälschung beweiserheblicher Daten) des §269 StGB hin. Bei Vertragsabschluss unter falschen Personalien dürfte dies in der Regel vorliegen, obwohl du dies eher als Denkzettel an die Person gedacht hattest. Dies ist gegenüber dem eigentlichen Delikt allerdings eher subsidiär.
Solltest du Zweifel haben, lass dich lieber anwaltlich beraten.
Vielen Dank für deine Antwort. Dann werde ich die E-Mail des Zahlungseingangs von der Firma der Polizei vorlegen.
Verstehe das Problem nicht.
Du hast etwas bestellt und als Lieferadresse seinen Namen angeben. Wenn du dem Verkäufer helfen kannst die Zahlung zuzuordnen, wo ist da nun das Problem?
Ganz schön kunter buntes hin und her... weiß der Geier wieso man nicht einfach seinen Mist auf seinen eigenen Namen bestellt. Komische Leute gibts...
Ja es war dumm im Nachhinein, das weiß ich. Das Problem ist dass er nun Anzeige erstattet hat.
Er ist hier in Leipzig nicht gemeldet, wo aber seine ganze Post hinkommt
und das WG Konto läuft auch über Leipzig. Auch eine Art Betrug.
Nein, das ist kein Betrug. Man kann sein Konto bei jeder beliebigen Bank eröffnen, niemand verlangt, daß es eine Filiale am Wohnort ist. Und auch seine Post kann man sich hinschicken lassen, wohin man will.
Leider nicht, da er trotzdem Anzeige erstattet hat..