Ausgeparkt+anderes Auto gestreift (Kratzer) / und weggefahren /unwissentlich Fahrerflucht =teuer?

5 Antworten

So ganz scheint sich an diese 24h Regelung auch niemand zu halten.

Wenn wir als Polizei einen solchen Einsatz bekommen, wo der Verdacht einer Unfallflucht besteht, suchen wir natürlich den vermeintlichen Verursacher sofort auf. Immerhin könnte es ja sein, dass derjenige Alkohol getrunken hat und später (nach 24 Stunden) wäre das nicht mehr nachzuweisen - ausser, er/sie wäre immer noch nicht nüchtern ;)

Aber ich nehme mal an, dass das hier nicht der Fall war. Und ich nehme an, dass Du das mit dem Aufschreiben und Nachschauenwollen auch den Kollegen gesagt und ihnen den Zettel gezeigt hast. Und DAS wäre, zusammen mit der Tatsache, dass es dunkel war, auch für einen Richter plausibel.

Und bezüglich der Tagessätze:

Daher kann ich garkein Gehalt nachweisen :/ ich hatte bisher mit dem Studienkredit meine monatlichen Kosten gedeckt. Was macht man in so einem Fall?

Dann wird ein Tagessatz von 5,-€ angesetzt (Minimalsatz).

Hi,

nimm dir einen Anwalt, ich denke die Polizei (Richter) muss dir nachweisen das du vorsätzlich geflüchtet bist, gab es denn Zeugen die gesehen haben, das du ausgestiegen bist und dich umgesehen hast oder gibt es nur das alte Paar? Es muss auch ein bewiesen werden das du der Fahrer warst und der Verursacher und auch geflüchtet bist.

Bei einer Verurteilung droht nach dem Gesetz (§ 142 StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis. Was bedeutet das nun genau? Das Gericht bewertet zur Urteilsfindung verschiedene Faktoren: z.B. Schwere der Schuld, Sachschaden und Verletzungen der Unfallbeteiligten und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Täter. Jedes Urteil ist damit einzigartig und genau auf den jeweiligen Täter, seine Tat und die Folgen zugeschnitten. Trotzdem gibt es bei fast allen Staatsanwaltschaften und Gerichten Tabellen, die einen groben Anhaltspunkt über die zu erwartende Strafe liefern. Jeder Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiete tätig ist, hat eigene Erfahrungen gesammelt, mit denen er die Prognose im konkreten Fall präzisieren kann. Folgende Strafen wären nach einer der Tabellen möglich: § 142 StGB mit Sachschaden bis 250 EUR => 15 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten. § 142 StGB mit Sachschaden ab 250 EUR bis 750 EUR => 15 bis 30 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten. § 142 StGB mit Sachschaden ab 750 EUR => ab 30 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten. Kommt noch ein Personenschaden hinzu, kann sich die Strafe verdoppeln. Hoffe dass alles glatt läuft! Viel glück!

Das ist eine dumme Sache, in die du da hineingeraten bist. Ich weiß nicht, ob du die Tat tatsächlich begangen hast oder nicht, aber für einen unbeteiligten Dritten (Polizei, Staatsanwalt, evtl. auch für den Richter) hast du dich ganz typisch verhalten: Du hast ein Stück weiter angehalten und hast dein Fahrzeug untersucht (also hast du offensichtlich irgendetwas bemerkt!). Dann bist du zu deinem vermeintlichen Parkplatz zurückgegangen und hast ein fremdes Auto begutachtet (also hast du in Erwägung gezogen, dass das, was du bemerkt hast, mit deinem Ausparkmanöver in Zusammenhang gestanden haben könnte). Dann hast du einen "riesigen" Ast in deiner vermeintlichen Parklücke entdeckt und hast diesen für die Ursache des Geräusches gehalten, das du bemerkt hast (eine ganz typische Schutzbehauptung eines Unfallflüchtigen!).

Versteh mich bitte richtig - ich kann nicht wissen, ob du die Tat begangen hast, aber das, was ich oben jeweils in Klammern gesetzt habe, wird dem Richter durch den Kopf gehen, wenn er deine Schilderung zu hören bekommt. Es ist nicht wirklich geeignet dich zu entlasten ... zumal diese Schilderung deines Verhaltens durch die Zeugen bestätigt werden kann.

Spätestens, als du bemerkt hast, dass die Zeugen dich für den Verursacher eines Unfalles hielten, hättest du die Polizei benachrichtigen müssen. In solch einer Situation einfach wegzufahren (wenn auch vielleicht mit gutem Gewissen) war ein schwerer taktischer Fehler.

Dennoch (und ich gehe davon aus, dass du hier die Wahrheit gepostet hast) ist noch nicht alles verloren. Um aber aus dieser Sache halbwegs ungeschoren herauszukommen, brauchst du einen wirklich erstklassigen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der in der Lage ist, die wenigen noch verbliebenen Unklarheiten zu deinen Gunsten in die richterliche Waage zu werfen, z.B.:

Dass das Fahrzeug, welches du nach Aussage der Zeugen beschädigt haben sollst, Lackspuren in der Farbe deines Autos aufwies und dass auch deren Höhe usw. so waren, dass du als Verursacherin dafür in Frage kommst, kann auch ein dummer Zufall sein.

weil in die Lücke neben diesem besagten Auto,wo die Herrschaften dran waren, mein Autonicht hinein gepasst hätte

Wurde denn diese Lücke von der Polizei vermessen?

Wenn dein Auto dort gar nicht hineingepasst hat, dann kannst du ja nicht darin geparkt haben und somit beim Ausparken auch den Unfall nicht verursacht haben. Das ist doch ein ganz entscheidender Umstand, der wesentlich zu deiner Entlastung beitragen kann - wenn die Lücke denn vermessen wurde ...
Wenn sie aber nicht vermessen wurde, dann hat die Polizei einen Fehler begangen und das muss dein Anwalt ausnutzen!

Wurde die Farbe, die an dem fremden Auto gefunden wurde, untersucht und mit der Farbe deines Autos verglichen? Das ist zwar teuer, aber wenn es deiner Entlastung dienen kann, dann solltest du dir über ein derartiges Gutachten durchaus Gedanken machen. Vielleicht ergibt sich daraus, dass die Farbe nicht von deinem Auto stammt.

Wurden an deinem Auto auch Farbreste gefunden, die von dem anderen Fahrzeug stammen könnten?

Letztendlich sieht es aus meiner Sicht leider eher schlecht für dich aus. Du musst damit rechnen, wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort angeklagt und verurteilt zu werden.

Bei der Festlegung der Höhe des Strafmaßes wird unter Anderem auch dein bisheriges Verkehrsverhalten berücksichtigt (Punkte in Flensburg?) sowie die Höhe des angerichteten Schadens.

Die einschlägige Vorschrift (§ 142 StGB) sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe vor. Freiheitsstrafe ist in einem solchen Fall allerdings äußerst unwahrscheinlich. Zu rechnen ist eher mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 20 bis 40 Tagessätzen (30 Tagessätze entsprechen etwa einem Monatsnettoeinkommen).

Die Höhe des angerichteten Schadens spielt eine Rolle. Denn Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort lässt gemäß § 69 StGB ohne Weiteres auf die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges schließen, wenn der Täter wusste oder oder wissen konnte, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist. Ist das der Fall, dann muss als Nebenfolge im Urteil auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (nicht nur Fahrverbot!) sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung angeordnet werden.
Die Grenze für einen bedeutenden Schaden in diesem Sinne liegt zurzeit bei etwa 1250 Euro, sodass es bei einem Schaden von "nur" 800 Euro eher nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen wird.

Hast du Spuren an deinem Fahrzeug?! Wurden an beiden Fahrzeugen vermessen und Bilder gemacht ?!

Einfach mal so sagen, du warst das, kanbn die Polizei vergessen. Zudem du dir ja sicher bist, das du nicht bei diesem Auto gestanden hast.

Das wichtigste ist jetzt erst mal, keine Strafe an die Polizei zu zahlen, dass kommt einen Schuldeingeständnis gleich...

Wenn du es nicht warst, haste auch nichts zu befürchten.....