Ausgeparkt+anderes Auto gestreift (Kratzer) / und weggefahren /unwissentlich Fahrerflucht =teuer?

5 Antworten

So ganz scheint sich an diese 24h Regelung auch niemand zu halten.

Wenn wir als Polizei einen solchen Einsatz bekommen, wo der Verdacht einer Unfallflucht besteht, suchen wir natürlich den vermeintlichen Verursacher sofort auf. Immerhin könnte es ja sein, dass derjenige Alkohol getrunken hat und später (nach 24 Stunden) wäre das nicht mehr nachzuweisen - ausser, er/sie wäre immer noch nicht nüchtern ;)

Aber ich nehme mal an, dass das hier nicht der Fall war. Und ich nehme an, dass Du das mit dem Aufschreiben und Nachschauenwollen auch den Kollegen gesagt und ihnen den Zettel gezeigt hast. Und DAS wäre, zusammen mit der Tatsache, dass es dunkel war, auch für einen Richter plausibel.

Und bezüglich der Tagessätze:

Daher kann ich garkein Gehalt nachweisen :/ ich hatte bisher mit dem Studienkredit meine monatlichen Kosten gedeckt. Was macht man in so einem Fall?

Dann wird ein Tagessatz von 5,-€ angesetzt (Minimalsatz).

Hi,

nimm dir einen Anwalt, ich denke die Polizei (Richter) muss dir nachweisen das du vorsätzlich geflüchtet bist, gab es denn Zeugen die gesehen haben, das du ausgestiegen bist und dich umgesehen hast oder gibt es nur das alte Paar? Es muss auch ein bewiesen werden das du der Fahrer warst und der Verursacher und auch geflüchtet bist.

Lisadream 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 04:45

Hallo lieben Dank für die Antwort!!

Ja es war nur dieses Paar dort, aber auf der Polizeiwache habe ich das auch so gesagt, dass das Pärchen das garnicht so genau gesehen haben kann, da es von weiter weg erst kam, als ich längst 10m weiter gehalten habe, um nachzuschauen. Ich hatte mich auch gewundert, warum das Paar an ein anderes Auto ging, allein das zeigte mir, so genau können die es nicht gesehen haben. Aber von der ganzen Abfolge her, macht alles eben schon Sinn, da war roter Lack an der Stoßstange des anderen Wagens, mein Auto ist rot und es war auch exakt die gleiche Höhe der Kratzer an beiden PKWs ( das alles sah ich an den Fotos die die Polizei geschossen hatte, ich selber hatte gar nichts davon gesehen), also muss ich es gewesen sein. Im Nachhinein glaube ich es auch .....nur eben in dem Moment war ich felsenfest davon überzeugt, dass es dieser Ast unter meinem Auto war, ich schusel bin auch nicht auf die Idee gekommen den Ast zu fotografieren, ich hatte nichtmal daran gedacht, dass ich das Auto da angekratz haben soll, da ich nichtmal an meinem in der Dunkelheit einen Kratzer feststellen konnte. Naja ist halt dumm gelaufen und ich bin jedenfalls ruhigen Gewissens losgefahren und dann der Schock!

Also ist das Pärchen schon ein knallharter Zeuge oder!? :( Weil auch wenn da roter Lack am anderen Auto war, kann ich mich immernoch nicht mit der Idee anfreunden, dass ich in diese Parklücke gepasst haben soll. Ich war mit meinem Freund da und wir rissen beide extremst die Türen auf um einzusteigen, man kann sich doch eigentlich an sowas erinnern, wenn man merkt, dass etwas eng war und in diese Lücke reinzupassen, ein Smart allerhöchstens aber nicht mein Auto. :/

JotEs  19.11.2012, 05:33
@Lisadream

nimm dir einen Anwalt,

das ist eine gute Idee. Bei der vorliegenden Sachlage ist allerdings ein sehr erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht erforderlich.

ich denke die Polizei (Richter) muss dir nachweisen das du vorsätzlich geflüchtet bist,

Weder die Polizei noch der Richter muss das nachweisen, sondern die Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist lediglich Gehilfe der Staatsanwaltschaft und der Richter hört sich die Argumente beider Seiten an und vernimmt die Zeugen. Ggf. hört er auch Gutachter und andere Prozessbeteiligte an. Daraus bildet er sich sein Urteil und verkündet es.

gab es denn Zeugen die gesehen haben, das du ausgestiegen bist und dich umgesehen hast oder gibt es nur das alte Paar?

Ist ein "altes Paar" etwa kein Zeuge??

Es muss auch ein bewiesen werden das du der Fahrer warst

Das hat die Fragestellerin ja wohl bereits zugegeben, außerdem hat sie doch mit dem älteren Paar gesprochen, wird also von diesem wohl identifiziert werden können.

und der Verursacher und auch geflüchtet bist.

Genau darauf kommt es an!

Knuffi2000  19.11.2012, 07:10
@JotEs

Es muss dir nachgwiesen werden das du geflüchtet bist und wenn du mit dem paar gesprochen hast und sie sahen du warst aus dem Auto draußen, kann das eigentlich keine Fahreflucht sein.

Wie JOtEs sagt nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt.

Lisadream 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 07:20
@Knuffi2000

ja vorallem hatte ich mir extra das Kennzeichen und das Automodell +Farbe notiert, damit ich am Tag danach erneut hinfahre und es mir anschaue, und da dort nur Leute parken, die auch dort wohnen, wusste ich, dass ich es dort wiederfinde.

Jetzt habe ich sogar im Net recherchiert und gefunden, dass es nur dann eine Fahrerflucht ist, wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nicht bei der Polizei gemeldet hat und dazu kam ich ja nichtmal!! Denn das alte Paar hat mich ja vorher 'verpfiffen' ich hatte nichtmal die Gelegenheit es mir vorher anzuschauen bei Tageslicht, wonach ich mich dann sicher gemeldet hätte, wenn ich Kratzer gefunden hätte. Also das ist auch so eine Sache, die ich etwas unfair finde. Der 'Unfall' war um ca. 20h und nur 30 min später stand die Polizei vor meiner Tür! So ganz scheint sich an diese 24h Regelung auch niemand zu halten. Kennt sich damit jemand aus?

Lieben Dank für die Antworten bis hierhin :)

Bei einer Verurteilung droht nach dem Gesetz (§ 142 StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis. Was bedeutet das nun genau? Das Gericht bewertet zur Urteilsfindung verschiedene Faktoren: z.B. Schwere der Schuld, Sachschaden und Verletzungen der Unfallbeteiligten und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Täter. Jedes Urteil ist damit einzigartig und genau auf den jeweiligen Täter, seine Tat und die Folgen zugeschnitten. Trotzdem gibt es bei fast allen Staatsanwaltschaften und Gerichten Tabellen, die einen groben Anhaltspunkt über die zu erwartende Strafe liefern. Jeder Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiete tätig ist, hat eigene Erfahrungen gesammelt, mit denen er die Prognose im konkreten Fall präzisieren kann. Folgende Strafen wären nach einer der Tabellen möglich: § 142 StGB mit Sachschaden bis 250 EUR => 15 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten. § 142 StGB mit Sachschaden ab 250 EUR bis 750 EUR => 15 bis 30 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten. § 142 StGB mit Sachschaden ab 750 EUR => ab 30 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten. Kommt noch ein Personenschaden hinzu, kann sich die Strafe verdoppeln. Hoffe dass alles glatt läuft! Viel glück!

Lisadream 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 04:50

Vielen Dank für die Antwort!

Wird denn in jedem Fall ein Fahrverbot von einigen Monaten erteilt? Ich habe gerade mein Studium beendet und habe demnach auch nicht so viel Geld, seit 10 Jahren fahre ich Unfallfrei, habe nicht mal einen Punkt in Flensburg, wurde sogar noch nie geblitzt und war auch noch nie in anderen Unfällen verwickelt. Ich glaube ich hatte in den 10 Jahren nur 2 Knöllchen für Falschparken, also ich bin eine richtig ordentliche Fahrerin, wird sowas denn gar nicht berücksichtigt?

Als ich auf der Wache war, hörte ich die Polizisten untereinander sagen, dass er 800 Euro Lackschaden eintragen ließ, das fand ich total übertrieben für die kleinen Kratzer!!?!?!? Soweit ich weiß kostet eine komplett neue Stoßstange 800 Euro, aber es war nichteinmal eine Delle oder sonstige Schäden dran, bloß minimale Kratzer! Wird die Strafe da trotzdem so hoch anfallen?

IBoMiTSu  19.11.2012, 05:30
@Lisadream

Ich würde mir an deiner stelle einen guten Anwalt nehmen so wie die sache aussiehd. Aber will dir kein angst einjagen. Von einer kleinen kratzer geh ich eigentlich davon aus dass die erste regelung in kraft gesetz werden wird. Aber in manchen fällen wird die kompletter beschädigter karosserieteil berechnet ob mini kratzer oder ne beule. Ist nun mal das gesetz so. Mfg

Das ist eine dumme Sache, in die du da hineingeraten bist. Ich weiß nicht, ob du die Tat tatsächlich begangen hast oder nicht, aber für einen unbeteiligten Dritten (Polizei, Staatsanwalt, evtl. auch für den Richter) hast du dich ganz typisch verhalten: Du hast ein Stück weiter angehalten und hast dein Fahrzeug untersucht (also hast du offensichtlich irgendetwas bemerkt!). Dann bist du zu deinem vermeintlichen Parkplatz zurückgegangen und hast ein fremdes Auto begutachtet (also hast du in Erwägung gezogen, dass das, was du bemerkt hast, mit deinem Ausparkmanöver in Zusammenhang gestanden haben könnte). Dann hast du einen "riesigen" Ast in deiner vermeintlichen Parklücke entdeckt und hast diesen für die Ursache des Geräusches gehalten, das du bemerkt hast (eine ganz typische Schutzbehauptung eines Unfallflüchtigen!).

Versteh mich bitte richtig - ich kann nicht wissen, ob du die Tat begangen hast, aber das, was ich oben jeweils in Klammern gesetzt habe, wird dem Richter durch den Kopf gehen, wenn er deine Schilderung zu hören bekommt. Es ist nicht wirklich geeignet dich zu entlasten ... zumal diese Schilderung deines Verhaltens durch die Zeugen bestätigt werden kann.

Spätestens, als du bemerkt hast, dass die Zeugen dich für den Verursacher eines Unfalles hielten, hättest du die Polizei benachrichtigen müssen. In solch einer Situation einfach wegzufahren (wenn auch vielleicht mit gutem Gewissen) war ein schwerer taktischer Fehler.

Dennoch (und ich gehe davon aus, dass du hier die Wahrheit gepostet hast) ist noch nicht alles verloren. Um aber aus dieser Sache halbwegs ungeschoren herauszukommen, brauchst du einen wirklich erstklassigen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der in der Lage ist, die wenigen noch verbliebenen Unklarheiten zu deinen Gunsten in die richterliche Waage zu werfen, z.B.:

Dass das Fahrzeug, welches du nach Aussage der Zeugen beschädigt haben sollst, Lackspuren in der Farbe deines Autos aufwies und dass auch deren Höhe usw. so waren, dass du als Verursacherin dafür in Frage kommst, kann auch ein dummer Zufall sein.

weil in die Lücke neben diesem besagten Auto,wo die Herrschaften dran waren, mein Autonicht hinein gepasst hätte

Wurde denn diese Lücke von der Polizei vermessen?

Wenn dein Auto dort gar nicht hineingepasst hat, dann kannst du ja nicht darin geparkt haben und somit beim Ausparken auch den Unfall nicht verursacht haben. Das ist doch ein ganz entscheidender Umstand, der wesentlich zu deiner Entlastung beitragen kann - wenn die Lücke denn vermessen wurde ...
Wenn sie aber nicht vermessen wurde, dann hat die Polizei einen Fehler begangen und das muss dein Anwalt ausnutzen!

Wurde die Farbe, die an dem fremden Auto gefunden wurde, untersucht und mit der Farbe deines Autos verglichen? Das ist zwar teuer, aber wenn es deiner Entlastung dienen kann, dann solltest du dir über ein derartiges Gutachten durchaus Gedanken machen. Vielleicht ergibt sich daraus, dass die Farbe nicht von deinem Auto stammt.

Wurden an deinem Auto auch Farbreste gefunden, die von dem anderen Fahrzeug stammen könnten?

Letztendlich sieht es aus meiner Sicht leider eher schlecht für dich aus. Du musst damit rechnen, wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort angeklagt und verurteilt zu werden.

Bei der Festlegung der Höhe des Strafmaßes wird unter Anderem auch dein bisheriges Verkehrsverhalten berücksichtigt (Punkte in Flensburg?) sowie die Höhe des angerichteten Schadens.

Die einschlägige Vorschrift (§ 142 StGB) sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe vor. Freiheitsstrafe ist in einem solchen Fall allerdings äußerst unwahrscheinlich. Zu rechnen ist eher mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 20 bis 40 Tagessätzen (30 Tagessätze entsprechen etwa einem Monatsnettoeinkommen).

Die Höhe des angerichteten Schadens spielt eine Rolle. Denn Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort lässt gemäß § 69 StGB ohne Weiteres auf die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges schließen, wenn der Täter wusste oder oder wissen konnte, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist. Ist das der Fall, dann muss als Nebenfolge im Urteil auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (nicht nur Fahrverbot!) sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung angeordnet werden.
Die Grenze für einen bedeutenden Schaden in diesem Sinne liegt zurzeit bei etwa 1250 Euro, sodass es bei einem Schaden von "nur" 800 Euro eher nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen wird.

Lisadream 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 06:50

Hallo Guten Morgen,

lieben lieben Dank für die ausführliche Antwort!!! Um auf deinen Text kurz einzugehen:

Ja ich denke auch, dass es sehr schlecht für mich aussieht und mittlerweile gehe ich wirklich davon aus, dass ich das gewesen sein muss, ich habe auch nichts in der Hand was dagegen sprechen könnte, das wär ein wirklich ziemlich heftiger Zufall, wenn Höhe der Kratzer + Farbe übereinstimmen und ich es nicht war, daher glaube ich schon, dass es so war, es passt ja irgendwie alles gut zusammen, aus der Sicht des Richters ist das eine ganz klare Sache und wäre ich in seiner Position würde ich das gleiche denken.
Die Parklücke wurde nicht vermessen, da die Polizei erst nach mir dort war, als ich längst zu Hause im Bett lag. Ich Schusel habe auch den Ast nicht fotografiert, weil ich ja garnicht über sowas verherendes nachgedacht hatte, ich bin ja wie gesagt, ruhigen Gewissens wieder gefahren, wie dumm! Also es spricht leider wirklicha bsolut alles einfach gegen mich, leider.

Du hast Recht, ich ging zurück zur Parklücke und damit kam für mich in Frage, dass es ein Auto gewesen sein könnte, sicher war ich mir aber nicht, weil ich einfach keine Kratzer an meinem Wagen finden konnte, aber eben weil ich sichergehen wollte, bin ich 'trotzdem' zurück zur Parklücke um mich auch nochmal andersrum zu vergewissern, das ist ja auch das naheliegenste, an anderen Autos zu schauen, ob was dran ist, weil man nicht gleich denkt, dass ein Ast dort liegen könnte, wie in meinem Fall. Mensch ist das kompliziert.

Du sagtest zu rechnen sei eher mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 20 bis 40 Tagessätzen (30 Tagessätze entsprechen etwa einem Monatsnettoeinkommen). Und was ist, wenn ich kein Monatseinkommen habe? Ich bin in meinem letzten Semester und Studentin, habe gerade mein Studium abgeschlossen und befinde mich nun in dieser 'Zwischenphase' wo man nach gescheiten Jobs sucht. Daher kann ich garkein Gehalt nachweisen :/ ich hatte bisher mit dem Studienkredit meine monatlichen Kosten gedeckt. Was macht man in so einem Fall?

Nochmal lieben Dank !! Freu mich auf Rückmeldung. Lieben Gruß

Hast du Spuren an deinem Fahrzeug?! Wurden an beiden Fahrzeugen vermessen und Bilder gemacht ?!

Einfach mal so sagen, du warst das, kanbn die Polizei vergessen. Zudem du dir ja sicher bist, das du nicht bei diesem Auto gestanden hast.

Das wichtigste ist jetzt erst mal, keine Strafe an die Polizei zu zahlen, dass kommt einen Schuldeingeständnis gleich...

Wenn du es nicht warst, haste auch nichts zu befürchten.....

Lisadream 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 05:10

Hey danke für die Antwort. Ja leichte Kratzer habe ich schon an dem Auto, darum finde ich passt es ja alles auch sehr gut zusammen :( Ich dachte bloß die Kratzer an meinem wären vielleicht von wem anders mal gewesen, der mir mal irgendwann reinfuhr beim ausparken. Aber da am anderen Wagen auch roter Lack gefunden wurde, und mein Auto ist auch rot, passt alles halt gut zusammen :/ Ich vermute schon, dass ich das war, leider. Und auf der Wache hat die Polizei mir die Bilder am PC gezeigt, die sie vom anderen Wagen gemacht haben, bzw, von der Ministelle an der Stoßstange :/ Wir haben auch mit dem Zollstock die Höhe der Pratzer abgemessen an beiden PKWs und auch das passt,also anscheinend war ich es wirklich. Mich beunruhigt das so sehr, dass es wie Fahrerflucht aussah, ich bin sowas von relaxt wieder nach Hause gefahren :/ und dann sowas..