Parkrempler, Unfallflucht! Brauche dringend Hilfe!?

5 Antworten

Wegen so einer Kleinigkeit wird nichts passieren. Und eine Fahrerflucht sieht anders aus. Ich würde mir da keine großen Gedanken machen. Dass der Typ die Polizei gerufen hat, finde ich ziemlich übertrieben.

BMW3000 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 21:40

Nungut, er hätte auch erst noch den Abend abwarten können, ob ich mich denn melde. Im internet liest man allerdings die kuriosesten Dinge, und da sorg ich mich ja schon ein wenig um meinen Lappen. Allerdings bezieht sich da alles auch auch "richtige" Unfälle im Straßenverkehr, nicht im ruhenden Verkehr wies ja bei mir der Fall war.. Dann hab ich mich ja auch direkt, innerhalb von 24h gemeldet.. Also wie schon gesagt hätte ich vorgehabt irgendwas zu vertuschen hätte das anders ausgesehen..

Fahrerflucht liegt nur dann vor wenn Schaden entstanden ist. Die Frage ist jetzt, ob der Schaden schon vorher war, oder ob er wirklich durch dich entstanden ist. Vielleicht haben du und dein Kollege einfach nicht richtig nachgeschaut. Wenn ein Schaden vorliegt hast du Fahrerflucht begangen und die Polizei wird dann auch Kontakt mit dir aufnehmen. Ihr könntet höchstens probieren es mit dem anderen so zu regeln, dass du zunächst auf ihn gewartet hast und dann einen Zettel hinterlegt hast, den er einfach nicht gesehen hat. Das würde dich vielleicht aus der Nummer rausdrücken.

BMW3000 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 22:50

Vielen dank für deine Antwort!

Wie würdest du jetzt am besten vorgehen? 

Was kommt auf mich zu wenn ich jetzt wirklich wegen fahrerflucht beschuldigt werde? Wird berücksichtigt dass es nur ein minimaler schaden ist; und dass ich mich noch am selben tag gemeldet habe?

Auch wenn optisch nichts zu sehen ist, kann trotzdem versteckt irgendwo was gebrochen sein. Deswegen sollte man, trotz ausreichender Sichtprüfung, niemals davon ausgehen, dass kein Schaden entstanden ist. Hättest vielleicht einen Zettel an die Scheibe vom anderen kleben sollen.............

Aber naja, passiert ist passiert.

Im § 142 StGB ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort definiert

Fahrerflucht kann man nur dann begehen, wenn man an einem Verkehrsunfall (VU) beteiligt war. VU ist ein Schadensereignis, das eine gewisse Schadenshöhe zur Folge hat. Die Schadenshöhe liegt nach derzeitiger Rechtsprechung bei ca. 50 €. Unter dieser Schadenshöhe ist es kein VU. Man muss als Beteiligter aber auch wissen, dass man an dem VU beteiligt war.

War für dich nicht erkennbar, dass überhaupt ein Schadensereignis stattgefunden hat, liegt m.E. auch keine Fahrerflucht von deiner Seite aus vor.

Ich würde in jedem Fall mit meiner Versicherung sprechen.

Denen sagen, dass das Fahrzeug in Ordnung war, dass du Zeugen dafür hast.

Die wehren unberechtigte Ansprüche für dich ab!

Gartenzwerg94  16.10.2015, 22:05

Die Versicherung wehrt das dann für dich ab und somit zählt es nicht als Schadensfall und man wird auch nicht hochgestuft. Wenn du den Schaden nicht verursacht hast, wird eher der Unfallgegner noch Ärger bekommen. Ansonsten geh einfach mal zur Polizei und erkundige dich. LG

BMW3000 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 22:03

Ich habe mal nachgesehen, dieser "Schaden" kann sich eingentlich garnicht auf mehr als 200€ belaufen. Damit hätte ich nichtmal ein Problem den selber zu bezahlen. Mir macht nur die sache mit der Polizei angst, ich bin ziemlich auf meinen Führerschein angewiesen.. Wenn der weg ist, das wäre das schlimmste.