HILFE! Vorladung von Polizei bekommen bin aber undschuldig

5 Antworten

Ausspähung von Daten - das kann schon vorliegen. Du hast in seinem Konto ohne sein Einverständnis nichts zu suchen.

Wenn Du auch noch auf dem seine Kosten bestellt hättest, wäre das zudem noch was anderes gewesen, offensichtlich gehts nur um dessen Kontobenutzung.

Und ob Du und in wie weit unschuldig bist, das entwscheidet letztlich ein Richter, nicht Du (ein weit verbreitetes Mißverständnis).

Daß das Geld am Ende von Deinem Konto abgebucht wurde, macht den Betrug nicht ungeschehen - auch wenn Du das jetzt vielleicht kaum glauben magst. Das Zauberwort heißt "Schadensgleiche Vermögensgefährdung". Das besagt, daß der Betrug auch dann erfüllt ist, wenn der Täter dem Verkäufer falsche Tatsachen vorgaukelt, was seine Zahlungsfähigkeit oder seine Persone angeht. Denn wenn er das nicht nötig hätte, hätte er ja problemlos mit einem eigenen Account einkaufen können. Und "Ausspähen von Daten" ist schlicht das Unbefugte Nutzen von fremden Zugangsdaten. Wie man da drangekommen ist, spielt für die Strafbarkeit ebenfalls keine Rolle

Es kommt keine Anzeige auf Dich zu, sondern es hat sie schon längst gegeben. Und jetzt läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Dich, an dessen Ende dann wohl auch eine Strafe stehen wird. Wie die Strafe aussieht, kann man ohne Kenntnis der fiktiven Schadenshöhe, Vorstrafen, Alter etc. nix sagen.

So wie sich das anhört, wird hier nur der Verdacht geäußert. Zur Polizei musst du nicht- ist keine Pflicht. Im Übrigen kannst du deine Aussage auch verweigern, um dich selbst nicht zu belasten. Ich würde abwarten, ob etwas von der Staatsanwaltschaft kommt. Danach kannst du dich immer noch dazu äußern. Eingestehen würde ich mir aber nichts, da die Unschuldsvermutung gilt. Du bist nicht in der Beweispflicht. Sie müssen dir beweisen, dass du es warst und auch vor dem Rechner gesessen hast, was sich jedoch nur schwer beweisen lässt.

"ich habe erstmal keine aussage gemacht"

Wenn man tatsächlich unschuldig ist, ist das, das dümmste was man machen kann. Man bestätigt insgeheim den Vorwurf, obwohl es natürlich Dein Recht war.

JASONVOORHEES89 
Beitragsersteller
 08.09.2013, 16:53

Wenn ich zu nem Anwalt gehe und ihm sage das ich ne aussage gamacht habe wäre das nicht das erste mal das er einen heim schickt und falls es zu ner verhandlung kommt brauche ich rechtlichen beistand

Geh hin und sei ehrlich, dann klärt sich die Situation.