Vorladung Polizei - wann Bescheid der BH?
Habe gestern eine Vorladung zur Polizei bekommen, als Beschuldigter im Suchtmittelgesetz 27/1. Den freiwilligen Drogentest dort werde ich verweigern, auch ohne etwas verbergen zu wollen, mein Anwalt rät mir dazu und auch Freunde, die bereits am Posten waren, taten dies. Da ich FS-Besitzerin bin (oder hat das sonst einen Grund) rechne ich mit dem Bescheid der BH, dort eine Urinprobe abgeben zu müssen. Anscheinend dauert das ja ein paar Wochen, könnte sich blöderweise mit meinem Urlaub ausgehen. Weiß jemand einen genaueren Zeitraum hierfür? Bzw. kann ich dagegen berufen?
Die Vorladung bekommen habe ich (vermutlich) weil ich mit einigen Verdächtigen Kontakt habe, kann auch gut sein, dass mich von diesen wer beschuldigt, mit ein paar versteh ich mich nicht so gut und die "drohten" mir bereits vor einer Weile mit meinem Untergang.... achja bin aus Ö wenn das noch hilft! danke!!
4 Antworten
Hallo xoxojuly,
Das Suchtmittelgesetz §27 Abs. 1 besagt, dass derjenige sich strafbar macht, der "Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft". Der Konsum wird dir gar nicht vorgeworfen.
Wenn du einen Anwalt hast, ist doch alles gut. Du gehst nicht zu der Vorladung, sondern lässt deinen Anwalt ein schriftliches Statement verfassen, das die Vorwürfe gegen dich entkräftet. Das ist dein gutes Recht und kann nicht gegen dich verwendet werden. Nur gar nichts tun wäre falsch.
Wenn du dir etwas hast zu Schulden kommen lassen, muss dir das erstmal bewiesen werden. Wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen, hast du auch nichts zu befürchten.
Du kannst dich frei bewegen und in Urlaub fahren und auch sonst alles tun, was du möchtest. Ich an deiner Stelle wäre jetzt erstmal ganz entspannt.
Liebe Grüße, Anita
Wenn ich es richtig weiß, dann kann so ein Test auch vom Staatsanwalt angeordnet werden und wenn die schnell sind bist Du noch am selben Tag dabei.....
An deiner Stelle würde ich ein par Wochen Urlaub nehmen und mich vom Acker machen.....
Der Staatsanwalt kann anordnen soviel er will, das bedeutet noch lange nicht das man es auch machen muss. Erst ein richterlicher Beschluss ist zu befolgen, den wird es aber kaum geben.
Warum willst du den freiwilligen Drogentest verweigern? Je schneller die bei dir nichts finden, desto eher bist du aus der Sache raus
ich wusste dass ich das besser hier nicht erwähnen sollte. das war aber auch nicht meine frage eig....
Den freiwilligen Drogentest dort werde ich verweigern - warum?
Schneller wirst du die Verdächtigungen nicht entkräften können.
Selbst wenn Du Deinen Drogenkonsum eingestellt hättest, so wäre es im Blut noch nachweisbar.
Bei negativem Ergebnis wird nicht mehr lange nachgefragt.
Nein - offensiv alle Verdachtsmomente ausräumen. Maximale Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Richter machen den besten Eindruck.
da bei negativem Ergebnis umso mehr nachgefragt wird bei anderen – Genau das willst Du doch erreichen.
blödsinn - im blut ist sowas zb kürzer nachweisbar als im urin.
Mit dem Richter meinetwegen, aber mit den Cops? Die sind nicht da um einem zu helfen oder um rauszufinden wer was genau getan hat. Cops haben, sobald sie gegen jemanden ermitteln, genau einen Job: alles tun um der Staatsanwaltschaft genug Material für eine Anklage zu liefern. Deine Zusammenarbeit erleichtert ihnen das im Zweifelsfall noch.
Nein. Wenn Die Dich negativ testen, müssen sie die Ermittlungen gegen Dich einstellen.
Ja, entlasten tut mich das scheinbar noch nicht. Ich könnte ja auch zwischenzeitig aufgehört haben. Aber laut Anwalt ist das deswegen ratsam, da bei negativem Ergebnis umso mehr nachgefragt wird bei anderen - könnta ja vll der dealer sein, andere drogen konsumieren, etc!