Vorladung für Gericht aber kein Geld für die Rückfahrt , was kann ich tun ?
Hallo , Habe nächste Woche eine Vorladung zu einer Zeugenaussage vor dem Amtsgericht in München . Ich arbeite in München , zu dem Zeitpunkt habe ich allerdings Urlaub und bin zuhause in Leipzig. Die Hinfahrt stellt kein Problem da , da mich ein Kollege mit nimmt ( dieser bleibt dann aber 2 Wochen in München ) Wie oben zu lesen habe ich kein Geld für eine rück fahrt. Ich weiß dass das Gericht die Kosten übernimmt , allerdings so weit ich weiß( korrigiert mich wenn ich falsch liege) nur im Nachhinein , bedeutet ich kaufe die Karte selber und reiche dann ein Antrag ein . Weiß jemand was ich tun kann wenn ich aber kein Geld für diese kare habe ? Und bitte nur ernste Antworten , nix von wegen hättest du eher etwas machen können ( die Vorladung ist erst heute gekommen )
Vielen Dank für eure Hilfe
4 Antworten
Nach der Aussage vor Gericht fragt die/der Vorsitzende/r (der Richter) ob man Auslagen hatte und Verdienstausfall. Verdienst muss vorab/hinterher vom Arbeitgeber ausgefüllt sein. Mit dem Zettel von Richter die Kilometer eintragen und Autofahrt und an der Kasse (wo sagt die Wache am Eingang) sich sofort das Geld auszahlen lassen. Die Kosten per Kilometer rechnet die Kasse. Sollte Verdienstausfall entstehen, kann das mit der Bestätigung gleich eingerechnet werden.
In unserem Gerichtsbezirk wird noch bar ausgezahlt. Der Text steht aber auch bei uns in den Zeugenvorladungen um das Gericht allgemein zu entlasten. Hilfreich wäre es vorher vielleicht bei der Rechtspflegestelle anzurufen und das näher abzuklären.
Was wäre, wenn jemand keine Konto hätte? Dann muss es bar ausgezahlt werden.
Im Zweifel vorher auf das Amtsgericht gehen, in dessen Bezirk man sich gerade aufhält, die Zeugenvorladung mitnehmen und eine Erklärung abgeben, dass man aus eigenen finanziellen Mittel nicht vor Gericht in einem anderen Ort erscheinen könnte.
Dann kann dort die Fahrt finanziell ermöglicht werden. Näheres dürfte in der Zeugenvorladung stehen, da Gerichte explizit auch diese Vorgehensweise hinweisen, da als Zeuge das erscheinen Pflicht ist.
Zuerst mal die Frage: Wurdest du unter deiner Leipziger Anschrift geladen oder evtl. über deinen Arbeitgeber in München? Wenn dem Gericht gar nicht bekannt ist, dass du von Leipzig anreist, müsstest du erst mal nachfragen, ob du unter diesen Voraussetzungen auch kommen sollst, da ja höhere Kosten entstehen. Manchmal verzichtet der Richter dann auf die Zeugenaussage oder die Anreise wird eben ausdrücklich genehmigt. Sonst kann es später bei der Entschädigung Probleme geben, wenn die Ladung in München war und die Anreise von Leipzig erfolgt.
Dabei kannst du dann auch mitteilen, dass du kein Geld für die Fahrkarte hast. Bei uns ist das so, dass du dann von der Entschädigungsstelle eine Fahrkarte bekommst (genauer gesagt einen Code, mit dem man die Karte am Automaten holen kann). Sollte das zu kurzfristig sein, dann musst du dich an das dir nächstgelegene Amtsgericht wenden und erhältst von dort eine Fahrkarte, das wird dann später unter den Gerichten verrechnet.
Vielen Dank für deine Antwort , ich habe mit dem Gericht telefoniert und sie haben einen vermerk gemacht das ich am selben Tag noch meine Fahrkosten ausgezahlt bekomme . In der Tat war meine Firmenadresse aus München angeben aber hatte schon vorher angerufen und gesagt das ich aus Leipzig Anreise und dies haben sie vermerkt Bzw genehmigt.
Also Ende gut alles gut
frag deine eltern ob sie dir das geld leihen? Flix bus kostet etwa 30€?!
Flixbus geht leider nicht , der Termin ist sehr spät und da wird mir nur noch einer angeboten der einen Riesen Umweg fährt und somit 19 Stunden unterwegs ist
Dann übernachte eben in einer jugendherberge neben den ZOB für 20€.
meine mutter hat immer gesagt wer kein geld hat der hat auch nicht viel auszuwählen
Dann leih dir irgendwo Geld.
Du musst ja dort erscheinen
Das werde ich im äußersten Notfall auch versuchen müssen . Aber für solche Fälle muss es doch eine Lösung geben , werde ja sicherlich nicht der erste sein
Wie du schon geschrieben hast, bekommst ja die Fahrtkosten erstattet. Da gehst gleich nach der Verhandlung hin.
Aber meinst du den es gibt irgendwelche finanzielle Unterstützung?
Dem Gericht ist das doch egal wie du hin kommst
So habe ich das auch in Erinnerung , mich hat nur etwas irritiert : beiden schreiben lag ein schreiben bei wo im Prinzip das stand : man muss Iban angeben da es grundsätzlich keine bar Auszahlung gib.