Schülerpraktikum im Amtsgericht? Möglich und was genau muss ich beachten...?
Ich bin derzeit am Gymnasium und habe vor, später Richter oder Anwalt zu werden. Daher würde ich gerne ein Schülerpraktikum im Gericht (Amtsgericht o.ä.) machen. Habe jedoch einige Fragen dazu:
- Ist das überhaupt möglich?
- Was könnten meine Aufgabenbereiche bei einem solchen Praktikum im Gericht sein?
- Einfach eine Bewerbung schicken? Oder zuvor anrufen ob es geht?
- Welche Kleidung sollte ich dann beim Praktikum tragen?
- Kann mir jemand in MÜNCHEN Möglichkeiten nennen, ein solches Praktikum zu machen?
2 Antworten
Hallo "gidius",
selbstverständlich ist ein Schülerpraktikum am Amtsgericht möglich.
Dazu ist es allerdings erforderlich, daß Sie möglichst zeitnah ein Bewerbungsschreiben an das Amtsgericht richten, wo Sie mitteilen, warum Sie Interesse an einem Schulpraktikum am Amtsgericht haben. Ferner empfiehlt es sich dem aussagekräftigen Bewerbungsanschreiben, einen Lebenslauf nebst Lichtbild, eine Kopie des letzten Schuldzeugnisses und unbedingt auch ein Bestätigungsschreiben Ihrer Schule (woraus der Zeitraum hervorgeht, in welchem das Praktikum stattfindet) beizufügen.
Die Postanschrift lautet in Ihrem Fall: Amtsgericht München, Präsidialabteilung, Pacellistraße 5 in 80315 München.
Im Zweifel können Sie sich vorab auch telefonisch unter 089 - 5597 3518 zum Schülerpraktikum erkundigen.
Zu Beginn des Praktikums wird man den Praktikanten mit den verschiedenen Stationen vertraut machen, als da auszugsweise zu nennen wären: Die Wachtmeisterei, die Rechtsanstragsstelle als erste Anlaufstelle für rat- und hilfesuchende Bürger (kurz: RASt), die Abteilungen Zvilsachen und auch Strafsachen, das Grundbuchamt und die Zwangsvollstreckungsabteilung, sowie die Abteilung für Familien- und Betreuungsachen und auch die Anweisungsstelle. Gegebenenfalls erhalten Sie auch Einblick in die jeweiligen Vorschriften und dürfen sich im Rahmen der Möglichkeiten sogar an deren Anwendung in einem Testfall versuchen. Auch ist es wahrscheinlich, dass Sie einer Sitzung beiwohnen dürfen.
Ansonsten hat Ihnen freundlicherweise "jessicaalina" schon wertvolle und beachtliche Tipps auf den Weg mitgegeben.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für die Zukunft und viel Spaß beim Praktikum!
Ein wunderschöner Verschreiber ;-)
Ja, das ist möglich. Meine Freundin hat dies auch gemacht. Du bearbeitest Akten, sortierst die, also eig. keine "schöne" Arbeit, es kann sogar sein dass dich ein Richter mal mit zu einem Fall nehmen wird. Was du wissen musst : Du hast absolute Schweigepflicht !!!!!!!!!!
Ziehe dich angemessen an, schicke Jeans, und ein nettes Oberteil mit einem Blazer und einem Halstuch. Fingernägel nicht lackieren, sondern Naturlook, Haare offen und gepflegt. Dezent geschminkt.
bin männlich^^
Einwandfreier Beitrag, der viele wertvolle Tipps für diese Fragestellung enthält. Mit Ausnahme der Schminktipps gelten die von "jessicaalina" genannten Verhaltens- und Kleiderregeln indes auch für einen männlichen Praktikanten.
Nachtrag: Selbstverständlich war statt des unsinnigen "Schuldzeugnisses" das letzte Schulzeugnis gemeint. Entschuldigung... ;-)