Zeugenaussage vor Gericht, Betreuung Baby?
Ich habe eine Vorladung als Zeugin vor Gericht erhalten. Zum Gerichtstermin wird mein Junior 13 Monate alt sein. Eine Betreuung durch eine Krippe ist noch nicht möglich. Kann mein Mann an dem Tag von der Arbeit fern bleiben und die Ausfallentschädigung an sein Gehalt anrechnen lassen? Habe ich (in Elternzeit) auch Anspruch auf Zeugengeld?
2 Antworten
Jeder Elternteil darf für die Betreuung des kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?Väter und Mütter dürfen bei ihrem kranken Kind bleiben, wenn:
das Kind jünger als zwölf Jahre istder Arzt ein Attest ausgestellt hatdie Betreuung und Pflege des Kindes aus ärztlicher Sicht erforderlich istsowohl der entsprechende Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert sindkeine anderen im Haushalt lebenden Personen, etwas Großeltern oder ein Au-Pair-Mädchen, das Kind betreuen können.
Ähm also bei mir wird das immer gemacht und damit bin ich bestimmt nicht der einzige.
Wenn Du keine andere Person findest, die Euer Kind während Deiner Abwesenheit betreuen kann, muss wohl der Vater des Kindes zu Hause bleiben - oder Du nimmst es einfach mit.
Ruf doch beim Gericht an und frag nach finanziellem Ausgleich für die zu betreuende Person, die diesen Tag der Arbeit fernbleiben muß. MMn müsste es zur Aufwandsentschädigung zählen.
axoni, das Kind ist nicht krank. Soll sich der Arzt ne Klage einhandeln, wenn er wissend eine falsche Krankmeldung ausstellt? Das macht keiner, glaub mir. Dein Rat geht voll ins Leere...