Schülerpraktikum beim Gericht- 1 Zusage, 2 Vorstellungsgespräche- was tun?
Hallo, ich muss im nächsten Jahr (neunte Klasse) ein Schülerpraktikum in einem Unternehmen meiner Wahl absolvieren. Da ich mein Praktikum gerne beim Gericht absolvieren möchte, habe ich drei Bewerbungen abgeschickt: einmal an zwei Amtsgerichte und einmal an das Landgericht. Nun habe ich von einem Amtsgericht und dem Landgericht eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten und ich habe zugesagt. Allerdings habe ich gestern vom anderen Amtsgericht eine Zusage bekommen (ohne Vorstellungsgespräch) und jetzt frage ich mich was ich tun soll. Wahrscheinlich werde ich das Vorstellungsgespräch beim Amtsgericht absagen, da ich ja schon die Zusage vom anderen Amtsgericht habe. Doch soll ich auch das Vorstellungsgespräch beim Landgericht absagen? Oder sollte ich hingehen? Eigentlich ist es mir ja egal ob Amts- oder Landgericht, aber es kann ja sein dass die Praktika beim Landgericht z.B. besser/interessanter oder so sind. Was soll ich jetzt tun? (Das Landgericht ist weiter entfernt als das Amtsgericht welches mir zugesagt hat [um genau zu sein dauert die Fahrt zum Landgericht doppelt so lang]) Habt ihr vielleicht Erfahrungen mit Schülerpraktika beim Gericht? Danke im Voraus
1 Antwort
Unsere Lehrerin hat uns gesagt, dass wir uns natürlich bei mehreren Sachen bewerben können. Geh zu den zwei Vorstellungsgesprächen, schau wo du eine zusage bekommst. Dann hast du halt mehrere und rufst da an, dass es doch nicht klappt. Das ist denen ziemlich egal. Für ein Unternehmen oder eben ein Gericht ist ein Praktikant mehr eine Last, also sind die bestimmt nicht "traurig", wenn du ihnen absagst.