Brief von der Polizei BtMG welche Konsequenz?
Hallo zusammen,
Habe neulich einen Brief von der Polizei erhalten, bin mir aber nicht sicher wie ich darauf reagieren soll. Sieht nicht wie eine Vorladung aus und ich habe mir in der Vergangenheit noch nichts zu Schulden kommen lassen. Ich schicke mal ein Foto von dem Brief, wäre nett wenn mich einer Aufklären könnte, und wie ich jetzt darauf reagieren soll.
(Man achte auf die Rechtschreibfehler )
Danke im vorraus!
7 Antworten
Ich denke,hier geht es weniger um Strafrecht,als um Jugendgefährdung.
Deshalb sind damit Deine Eltern informiert.
Allenfalls geht es hier um einen Anfangsverdacht.
Erwerben wollen,Du hast einfach mal gefragt,um zu wissen,wie jemand tickt,for fun?
Du könntest es so sagen,wenn Du bei einem Drogenscreening (auch freiwillig!) oder auf Anraten der Jugendbehörde etc.nichts zu befürchten hättest.
Also mindestens einen Monat lang keinerlei Drogen konsumiert?
Gäbe es möglicherweise Zeugen,das Du tatsächlich Drogen gekauft oder gar weitergedealt,auch verschenkt hast,würde ich keine Aussage machen und es drauf ankommen lassen,ob man Dich zur Staatsanwaltschaft vorlädt,oder ein Verfahren gegen Dich eröffnet.
Also gut überlegen.
Falls Du zur Staatsanwaltschaft vorgeladen wirst,unbedingt dem Folge leisten !
Falls die Polizei zu Dir nach Hause kommt,gerade bei Jugendlichen tun die das sehr gerne,und Du keine Aussage machen möchtest,dann bleibe auch dabei.
Da müsste ein Beweis vorliegen! Für Führerscheinstelle der Konsum.Strafrechtlich der Erwerb,das dealen,etc.
Wenn es da um eine erhebliche Menge Haschisch ginge,und der Dealer ausgepackt hätte,kommt auch eine Hausdurchsuchung,Beschlagnahme des Handy,Comp in Frage.
Ich weiß ja nicht, das ist alles super schlechtes Deutsch und fragwürdig formuliert. Die beste Möglichkeit wäre dort anzurufen und nachzufragen, ob das so seine Richtigkeit hat. Reagieren sollte man darauf schon, nur für den Fall dass es so echt ist, es wird eine Anhörung stattfinden.
Halleluja, was ist denn da passiert?
Dealer geschnappt und Handy beschlagnahmt? Ist ja irre.
In dem Schreiben steht, dass dein Sohn eine illegale Handlung vornehmen wollte und er sich dazu äußern kann, aber nicht muss.
Hat er es getan?`Dann am besten gar nichts sagen. Hat er es nicht getan? Am besten auch nichts sagen. Solange man nicht vorgeladen wird, nicht zur Polizei gehen und wenn es soweit sein sollte mit Anwalt.
Sonst belastet man sich wegen unüberlegter Aussagen noch selbst.
Wenn das ganze überhaupt echt ist.
Dikka ich Wohn auch in kl das ist definitiver Fake hab ein Brief von denen noch da kann dir mal Bild zeigen wie der aufgebaut ist hahaha guck mal allein oben rechts in die Ecke xD
Wenn dann ist das informativ. Es kann eine Vorladung kommen, eher würde ich nicht reagieren. Sprich mal ob er über solche Dinge gechattet hat.
gibt das schon einen BtM Eintrag?