Vorladung der Polizei: §29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten?
Guten Tag,
heute habe ich eine Vorladung der Polizei erhalten, folgendes stand im Brief:
Anlass (Straftat/Ordnungswidrigkeit): "§29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten"
Tatzeit: "Ein Zeitraum von 8 Monaten in 2015 möchte nicht das genaue Datum schreiben. "
Zweck: "Beschuldigtenvernehmung"
Ich frage mich nun wie die auf mich kommen bzw. was sie gegen mich in der Hand haben wollen, denn es gab weder eine Hausdurchsuchung noch hat mich irgendwer erwischt. Ich hatte mal 2 - 3 Gramm im Internet (Darknet) bestellt. Das einzigste was ich mir vorstellen kann ist, dass der Verkäufer hoch genommen wurde und der noch die Versanddaten seiner Kunden hatte, und da sie sagen die Tatzeit war in einem Zeitraum von 8 Monaten, was für mich schon ziemlich komisch klingt bei Cannabis, gehe ich davon aus dass der Kerl 8 Monate verkauft hat und sie damit meinen dass ich in dieser Zeit eingekauft habe.
Vorgeladen bin ich für nächste Woche, meine Frage ist nun soll ich hin gehen oder nicht?
Das einzigste was sie haben können sind Mails wo ich was bestelle mit meiner Adresse was meiner Meinung nach kein klarer Beweis ist dass ich es war da jeder irgendwohin was bestellen kann. Ich bin nur mit VPN unterwegs, zudem war es im Darknet, meine IP haben sie sicher nicht, da wäre schon längst eine Hausdurchsuchung gewesen bei festeren Beweisen denke ich.
- Was soll ich nun machen?
Anrufen und sagen ich weiss davon nichts und hab mit sowas nichts zutun und verweigern hin zu gehen, hin gehen und mich dort dann dumm stellen oder was sollte ich machen?
- Was kann auf mich zu kommen?
Danke im Voraus.
Nachträglicher Zusatz:
Also hin gehen werde ich sehr wahrscheinlich, naja man "muss" nicht erscheinen, steht auch im Brief, dann soll man sich aber telefonisch abmelden da man das Recht hat nicht aussagen zu müssen.
Ich denke ich werde einfach am Montag anrufen und fragen worum es geht und sagen ich weiß von nichts und hab damit nichts zutun. Eigentlich hab ich keine Angst, Sie können keinen Beweis gegen mich haben, und clean bin ich auch, in meinem Urin kann man auch nichts nachweisen falls es überhaupt soweit kommen sollte.
Sollten Sie am Telefon sagen ich soll trotzdem noch kommen sage ich ok und dort sag ich denen ebenso wie am Telefon ich weiss davon nichts hab nichts mit Drogen etc. am Hut.
Mehr als die Adresse von meinem Briefkasten an den das Cannabis geliefert wurde haben Sie ja nichts, wie sollen die
1. Beweisen, dass es ankam und
2. dann ich es annahm und bestellt habe?
Es könnte ja jeder an meinen Briefkasten das ganze bestellt haben und raus genommen haben, gibt ja genug wege die Post aus einem Briefkasten zu bekommen.
4 Antworten
An deiner Stelle würde ich dort aufjeden Fall hingehen dir anhören was die zusagen haben. Ob du es Dann zu gibst oder so tust als wüsstet du von nichts das musst du wissen aber hingehen solltest du aufjeden Fall
Handel mit BTM, Es geht möglicherweise um den Verkäufer und ob Du mehrmals bei ihm gekauft hast. Solltest Du nicht zur Vernehmung erscheinen, hat die Polizei die Möglichkeit Dich zuhause zu besuchen, evtl. in das Präsidium mitzunehmen. Oder die Angelegenheit geht an die Staatsanwaltschaft und wenn die Dich vorlagen und Du erscheinst nicht kann es unangenehm werden. Einfach anrufen wird nicht funktionieren, eine Aussage muss von Dir unterzeichnet werden. Wenn Du befürchtest es könne mehr Probleme geben wende Dich an einen Rechtsanwalt.
Stimmt nicht !
Zur Vorladung musst du nicht kommen, der Brief kam zu 98% deswegen weil irgendeiner deiner Kumpels, oder auch nur jemand mit dem du nur kurz geschrieben hast, erwischt wurde und sein Handy durchsucht. Dann wird an alle die mal mit ihm geschrieben hab über gras oder allgemein Drogen ein Vorstellungsbrief geschickt. Mein persönlicher Tipp aus eigener Erfahrung hol dir einen Anwalt dann zahlst du zwar 100-150€ aber besser als eine Anzeige wegen Btmg
Hier wird Dir mit Sachkunde geholfen: http://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Du gehst dahin und sagst nichts dazu. Das ist dein gutes Recht. Ich würde dir aber trotzdem zu ein em Gespräch mit einem Anwalt raten.
Er kann nicht machen wqs er will. Er muss zuerst beim Termin erscheinen, sonst gibt es ärger. Irgendwann stehen dann die Herren in grün vor seiner Haustür. Er muss (außer Angaben zur Person) nichts aussagen.
Doch er kann denn er ist ein freier Mensch in einer Demokratie. Einer Vorladung zur Polizei muss man nicht folge leisten! Was danach kommt ist eine andere Sache. Er muss nicht!
So gesehen hast du natürlich Recht. :)
Kommentar im imperativ. Er kann machen was er will und soll auf seinen Anwalt hören.