Wird das Vergehen der Führerscheinstelle gemeldet?
Ich wurde letztens von der Polizei mit ca.1g Gras erwischt und habe zu diesem Zeitpunkt auch konsumiert. Wohne in Sachsen-Anhalt und werde in zwei Wochen 18 Jahre alt. Ich habe bereits zwei Führerscheine (125er , Auto) und war noch nie auffällig bei der Polizei. Ich wurde zu Fuß erwischt also ohne Bezug zum Straßenverkehr. Wird so etwas der Führerscheinstelle gemeldet?
7 Antworten
Hallo
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.
Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
da du zu Fuß unterwegs war wird zuerst das äG angeordnet, wenn du das nicht bestehst wird die MPU angeordnet.
erst wenn du die MPU ebenfalls nicht bestehst wird deine Fahrerlaubnis entzogen
Jupp wird gemeldet. FSSt wird deine Fahreignung in Zweifel ziehen und eine MPU anordnen.
Doch wird es, auch wenn es nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. Jeder Besitz und Konsum von illegalen Drogen, ist der Führerscheinstelle zu übermitteln.Siehe auch §14 FeV. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
Ich denke du behälst den Führerschein, sag einfach es war für den Eigengebrauch. Das ist GLAUB ICH nicht so schlimm als es TU verticken
Sich als Konsument zu outen, ist genau das, das die Führerscheinstelle hören möchte. Damit hat man gleich richtig Ärger. Gib nich so dumme Tipps, wenn Du keine Ahnung hast, so bringt man Leite in Teufels Küche.
Eigengebrauch ist nur strafrechtlich von Belang, verwaltungsrechtlich ist das egal
Hallo, ich wollte mal fragen was dabei heraus gekommen ist? Musstest du zur äG oder irgend ein Drogenscreening machen, zur MPU? Mir ist nämlich Ähnliches passiert. Wäre nett wenn du mir eine Antwort geben würdest.
was ist denn dann bei dir heraus gekommen?