Vorhin die Kündigung bekommen,total geschockt-was nun?

14 Antworten

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Hat der Betrieb über 10 Mitarbeiter? Das ist wichtig für die Frage, ob du Kündigungschutz besitzt.

Hast du eine schriftliche Kündigung bekommen? Ohne diese ist die Kündigung nicht wirksam.

Ich würde Klage beim Arbeitsgericht einreichen (sofern du eine schriftliche Kündigung hast). Das muss innerhalb von 3 Wochen geschenen. Die Kündigung und die Aussage des Chefs sind widersprüchlich und meines Erachtens nicht haltbar.

Wenn der Chef sich einerseits auf die Krankheit bezieht, kann er andererseits nicht betriebsbedingt kündigen. Das widerspricht sich.

Wenn er krankheitsbedingt kündigen will, muss er auch glaubhaft machen können, dass keine Besserung zu erwarten ist. Außerdem sollte er nach dem Sozialgesetzbuch ein Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement angeboten haben, um zu klären, wie es mit der Arbeitsfähigkeit aussieht.

Wenn er betriebsbedingt kündigen will, muss er nachweisen, dass er eine Sozialauswahl unter allen Beschäftigen des gleichen Arbeitsbereiches gemacht hat, um denjenigen herauszufinden, für den die Kündigung die geringste soziale Härte bedeutet. Da er aber von der Krankheit geredet hat, ist ja bewiesen, dass es ihm gar nicht um betriebsbedingte Probleme ging.

Im Übrigen muss man davon ausgehen, dass eine fristose Kündigung unter diesen Umständen nicht gerechtfertigt ist. Du solltest ihm also klarmachen, dass du dich weiterhin in Beschäftigung siehst und bereit bist, zu arbeiten, bis eine schriftliche Kündigung da ist und die Frist abgelaufen ist. Der Betrieb kann dich zwar dennoch von der Arbeit freistellen, muss dich aber bis zum Ende der Frist bezahlen. Die Freistellung würde ich mir dann auch schriftlich geben lassen.

Gibt es einen Betriebsrat? Dieser müsste vorher zu der Kündigung gehört worden sein und über die Hintergründe informiert sein. Wenn es ihn gibt, würde ich umgehend dort nachfragen.

Kanarienvoge47 
Beitragsersteller
 01.02.2020, 12:32

Ja mein Konzern hat 100.000 Mitarbeiter und ist bekannt. Werde am Montag mit dem Betriebsrat sprechen,danke

PeterSchu  01.02.2020, 12:35
@Kanarienvoge47

Und der Betriebsrat hat vorher nicht mit dir geredet? Das finde ich ebenfalls bedenklich. Frag dort, ob sie eine Stellungnahme an den Betrieb abgegeben haben und wenn ja, lass sie dir zeigen.

herakles3000  01.02.2020, 14:14
@Kanarienvoge47

Du kanst wegen einer Erkrankung nicht gekündigt werden und auch nicht fristlos! Gehe Gerichtlich dagegen vor! Und erst recht nicht wen du schon so lange dort bist!

Familiengerd  01.02.2020, 17:14
@herakles3000
Du kanst wegen einer Erkrankung nicht gekündigt werden

Das ist falsch!

Selbstverständlich kann auch personenbedingt wegen Erkrankung gekündigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind!

Kündigung wegen Erkrankung war nur nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR nicht erlaubt.

Mündlich, dann ist die erst mal nicht wirksam.

Schriftlich und er hat Dich frei gestellt, dann gibt es noch Geld, weil fristlos ist ja nicht gerechtfertigt.

Er hat mich betriebsbedingt gekündigt.

Und das kann er dann auch vor Gericht nachweisen? Wird Dein Arbeitsplatz wegrationalisiert?

Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus ... zu welchem Termin wurdest Du gekündigt?

Nachdem heute der 1. Februar ist, wäre der frühestmögliche Termin - nach § 622 BGB - zum 30.4.d.J.

Du hast jetzt die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen, woei Du diese dann innerhalb einer Frist von 3 Wochen einreichen musst.

Dazu bedarf es keines Anwaltes.

https://www.advocado.de/files/advocado/content/ratgeber-dokumente/Muster-Vorlage%20K%C3%BCndigungsschutzklage.pdf

Da würden mir 3 Sachen einfallen die ich dan machen würde. Arbeitslos melden damit man dort keine Sperre riskiert, Anwalt kontaktieren der prüft ob die Kündigung rechtens ist und nach nem neuen Job suchen.

newcomer  01.02.2020, 12:30

 Anwalt kontaktieren würde ich nicht machen, kostet nur Geld

herakles3000  01.02.2020, 14:11
@newcomer

Nicht unbedingt gewinnt er und ist der anwalt sehr gut wird er beim Gericht durchsetzen das der Arbeitgeber auch diese kosten übernimmt ! Aber den Anwalt Braucht man erst wen man nicht in der Gewerkschaft ist und wen man da drin ist zahlt man sowieso nichts den das ist schon durch die Beiträge erledigt!

Familiengerd  01.02.2020, 17:24
@herakles3000
Nicht unbedingt gewinnt er und ist der anwalt sehr gut wird er beim Gericht durchsetzen das der Arbeitgeber auch diese kosten übernimmt !

Schon wieder: Das ist falsch!

Das Arbeitsgericht (1. Instanz) wird der unterlegenen Partei nicht auferlegen, die Anwaltskosten der Gegenpartei zu tragen.

Es ist gesetzlich (Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 12a "Kostentragungspflicht" Abs. 1) geregelt, dass die obsiegende Partei in der 1. Instanz keinen Anspruch auf Kostenerstattung hat.

Da macht sich das der chef viel zu einfach den eine Erkrankung die länger dauert ist auch in einem Großbetrieb kein Grund zur Kündigung außerdem woher will der chef den das beurteilen können den jede art der Information ist ihm für deine Erkrankung nicht erlaubt ! In Einer Kleinen Firma wäre das was anderes!

Am Besten ist du schaltes selber die Gewerkschaft ein oder ein Anwalt! Den nach 7 Jahren geht das auch mit einer Kündigung nicht so einfach oder hat der Betriebsrat deine Kündigung erlaubt '?