Vorgetäuschter Eigenbedarf; Wie hoch sind die Chancen auf Schadensersatz?
Sachverhalt ist wie folgt; Kündigung aufgrund Eigenbedarf wurde formgerecht ausgesprochen. Das Vermieter - Ehepaar wollte selbst einziehen, da wegen Krankheiten und Alter der Weg in den dritten Stock zu beschwerlich wurde und Sie in meine Wohnung im ersten Stock wollten. Einen Monat nach meinem Umzug wohnt eine andere Familie in Meiner ehemaligen Wohnung und meine Vermieter immernoch im dritten Stock. Werde auf jedenfall zum Mieterbund gehen. Die Frage ist; wer hat Erfahrungen mit so einem Fall und wie hoch stehen die Chancen auf Schadensersatz ? der Umzug hat mich alles in allem ca. 7000 € gekostet. Vielen Dank im voraus!
9 Antworten
Du musst beweisen, dass der Vermieter da nicht wohnt, also schnell Fotos machen vom Namen an der KLingel etc. Schadenersatz kann gefordert werden, enthalten sind dann nicht nur die Umzugskosten, sondern auch die Differenz der Mieten, wenn deine Wohnung zb jetzt teurer ist. Am besten zum Mieterbund um evtl Anwaltskosten zu sparen falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, die sowas deckt
Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadensersatz für Mieter In folgenden Fällen ist der Vermieter dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet:
wenn der Vermieter den Eigenbedarf vorgetäuscht hat (und der Mieter daraufhin bereits umgezogen ist), wenn der Eigenbedarf entfällt, bevor der Mieter ausgezogen ist und der Vermieter dem Mieter den Wegfall des Eigenbedarfs nicht mitgeteilt hat, wenn der Vermieter den Eigenbedarf zurückzieht, nachdem der Mieter einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat. 1. Schadensersatz
Als Schaden kommen alle in Verbindung mit der Kündigung stehenden Kosten in Betracht: Zum Beispiel die Umzugskosten und Kosten einer notwendigen Einrichtung, aber auch Maklergebühren für die Suche nach einer neuen Wohnung und Mehraufwendungen infolge größerer Entfernung der neuen Wohnung zum Arbeitsplatz. Schaltet der Mieter einen Detektiv ein, um festzustellen, ob der Eigenbedarf wirklich besteht oder nur vorgetäuscht wird, so kann er auch diese Kosten ersetzt verlangen. Voraussetzung ist, dass er den Kündigungsschutzprozess aufgrund der Detektivermittlungen gewinnt.
Grundsätzlich hat der Mieter, wenn er sich eine vergleichbare Wohnung gesucht hat, auch Anspruch auf die Mietdifferenz für einen Zeitraum bis zu 4 Jahren. Er muss sich allerdings bemühen eine im Zuschnitt und Standard der gekündigten Wohnung ähnliche Wohnung zu einem vergleichbaren Mietpreis anzumieten.
Der Mieter kann überdies auch die Kosten des Räumungsrechtsstreits ersetzt verlangen.
- Beweislast
Der Mieter hat die Beweislast dafür, dass die Kündigung ungerechtfertigt war. Da sich die Gründe aber meistenteils im persönlichen Lebensbereich des Vermieters abspielen, wird dem Mieter teilweise ein Auskunftsanspruch gegen den Vermieter zuerkannt.
Hat der Mieter bewiesen, dass die Wohnung nicht von der im Kündigungsschreiben genannten Person bezogen worden ist, muss der Vermieter seinerseits beweisen, dass der Eigenbedarf vorgelegen hat und zwar so, wie er geltend gemacht wurde.
www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?
mach das. geh zum mieterverein. deine chancen stehen sehr gut, da die rechtsprechung (auch BGH) inzwischen sehr eindeutig zu deinen gunsten ist.
nimm alles mit, was zur beweisführung dient. mietvertrag, kündigungsschreiben mit der begründung eigenbedarf, möglichst auch vorher mit dem mieter sprechen, wie er denn auf diese wohnung gekommen ist. anzeige, datum usw.
Da liegen die Chancen bestimmt gut - auf alle fälle beim Mieterbund mal anfragen!
Die Chancen auf Schadenersatz stehen recht gut.
Aber, 7000€ für den Umzug werden wohl kaum durchgehen. Hier muß man den Schaden der durch die Kündigung entstanden ist, von dem trennen was Sie ausgegeben haben. Grundsätzlich haben sie als Geschädigter eine Schadensminderungspflicht. Wenn sie sich z.B. für die neue Wohnung einen neuen Schrank kaufen, dann ist das kein Schaden. Schaden ist insbesondere Maklerkaution und die Umzugskosten. Auch eine höhere Miete kann hier ein Schaden sein. Allerdings ist auch hier zu beachten, welcher Teil der höheren Miete auf eine höherwertige oder größere Wohnung zurückzuführen ist.
Der Schaden wäre auch im Einzelnen nachzuweisen.
in diese situation kommt man nur einmal. beim 2. mal hinterfragt man die kündigung und macht auf schadensersat im falle der nichtrealisierung des eigenbedarfs aufmerksam. und zeitdruck? bei welcher kündigungsfrist? renovierungskosten für die alte oder neue wohnung?
die rechtsprechung ist in den letzten jahren zur mieterfreundlichen seite gekippt. ältere erfahrungsberichte helfen dir nicht.
Hallo Obelhicks,
hast schon recht, könnte ja trotzdem sein, das es jemand in jüngerer Zeit damit zu tun hatte, die meisten Antworten helfen mir jedoch schon etwas weiter. Kündigungsfrist hatte ich natürlich, allerdings ist der Wohnungsmarkt hier ( zumindest bezahlbar) sehr rar. Mußte mich schnelle entscheiden und alles über die Bühne bringen. Renovierungskosten für die alte Wohnung. Gruß
Danke für Ihre Antwort. Da ich ziemlich unter Zeitdruck stand, war ich auch gezwungen, Nachteile in Kauf zu nehmen. Die hier waren; Küchenablöse, sehr hohe Kaution, Zinsen für einen Kleinkredit, Umzugsfirma, da alle Bekannte im Urlaub waren, Renovierungskosten... Ok, belegbar sind es um die 6000 € Meine Frage war allerdings, ob sich jemand schonmal in ähnlicher Situation befunden hat und Schadensersatz erhalten hat?