Ich lebe in einer Wohnung im 2.Stock. Nach Schlaganfall Umzug ins Erdgeschoss. Ist der Vermieter verpflichtet den bestehenden Mietvertrag fortzusetzen?

10 Antworten

Nein. Der Mietvertrag gehört zur Wohnung, nicht zum Mieter. Du bekommst also einen neuen.

Ein Vermieter ist auch nicht verpflichtet, einem wegen Krankheit eine andere Wohnung zur Verfügung zu stellen.

albatros  31.07.2015, 00:06

Man hat sich doch schon geeinigt und der Umzug ist bereits erfolgt.

Blindi56  31.07.2015, 11:10
@albatros

Ja, ich meinte ja nur, das war auch schon ein Glücksfall dann.

Nein, neue Whg, neuer Vertrag.

Alte Whg normale Kündigungsfrist.

Ich würd mal freundlich mit ihm reden, was Ihr da machen könnt (und eben OB, denn müssen muss er gar nichts aus Kulanz).

Wäre ja prima, wenn sich das "auf dem kleinen Dienstweg" regeln liesse.

Alles Gute!

albatros  31.07.2015, 00:05

Hier geht's doch nicht um die KF, sondern darum, ob für die Erdgeschosswohnung ein neuer MV notwendig ist.

Masine24 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 12:32

Ich danke dir... 😊

Nein.

Der Mietvertrag, der für die Wohnung im 2. Stock geschlossen wurde, gilt nur für diese Wohnung.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Mietvertrag für eine andere Wohnung mit dir abzuschließen.

albatros  31.07.2015, 00:04

Die Mieterin wohnt doch bereits in der Wohnung im Erdgeschoss ...

DFgen  31.07.2015, 07:35
@albatros

Wenn der Vermieter dem Einzug in diese Wohnung nicht zugestimmt hat, ist kein gültiger Mietvertrag zustande gekommen...

Masine24 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 12:31

Vielen Dank, für die schnelle Antwort... ☺

Hallo Masine24,

wichtige Angaben zur Beantwortung deiner Frage fehlen!

1. Wohnst du schon in der Erdgeschoss-Wohnung?

2. Ist der Umzug von der Wohnung im 2.Stock in die Erdgeschoss-Wohnung bereits vollständig abgeschlossen?

3. Hast du die Wohnung im 2.Stock, gegebenenfalls incl. Keller- und Dachbodenabteil, bereits vollständig geräumt, die Schlüssel an den Vermieter zurückgegeben und die Wohnung im 2.Stock offiziell an den Vermieter zurückgegeben?

nein

neue wohnung, neuer vertrag

er muss dir normal gar nicth die wohnung zur verfügung stellen, du müsstest deine kündigen und hoffen, dass du unten anmieten kannst, aber das ist kein recht deinerseits

albatros  31.07.2015, 00:06

Thema verfehlt ...