Wohnungsbewerbung: Konsequenzen vorgetäuschte Beziehung?

4 Antworten

Ihr solltet nicht schauspielern, also die große Liebe vortäuschen. Das will man auch gar nicht sehen.

Allerdings solltet ihr bei der Vertragsgestaltung sehr aufpassen. Idealerweise lasst ihr nur eine/n von Euch in den Mietvertrag als Mieter aufnehmen. Falls Nachfrage kommt, weshalb, könnt ihr mit Recht darauf verweisen, dass ihr von vornherein Probleme vermeiden wollt, falls es irgendwann zu einer Trennung kommen sollte.

Falls es jedoch unumgänglich ist, dass ihr beide als Vermieter in den Mietvertrag aufgenommen werdet, solltet ihr Euch gegenseitig bevollmächtigen, dass einer allein in der Lage ist, das Mietverhältnis zu kündigen, ohne dass er dazu die Unterschrift des anderen braucht. Von dieser Bevollmächtigung brauchen Makler/Vermieter nichts zu wissen. Sie dient Eurer eigenen Absicherung.

Man kann sie so abfassen, dass sie nur in bestimmten Situationen zum Tragen kommt:

1. Wenn einer von Euch ausziehen will und der Vermieter einer Vertragsänderung nicht zustimmt, also den/die Ausziehende/n nicht aus dem Vertrag entlassen will.

2. Wenn einer von Euch von der Bildfläche verschwindet und für eine Unterschrift auf eine Kündigung einfach nicht mehr greifbar ist.

3. Wenn einer von Euch so erkrankt, dass er/sie nicht mehr in der Lage ist, selbständig zu handeln.

4. Wenn einer von Euch auszieht und sich weigert, einer Kündigung des Mietvertrags zu zu stimmen oder der Verbleibende nicht einverstanden damit ist, dass nach Absprache mit dem Vermieter der Mietvertrag entsprechend geändert wird.

Gibt es so eine Regelung nicht, wollt ihr zwar kein Paar sein, seid es aber faktisch, da unter den o. g. Umständen eine "Trennung" äußerst schwierig ist.

frragmmati 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 12:39

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Das dürfte dem Vermieter ziemlich egal sein, wenn Ihr beide Vertragspartner seid, also einen gemeinsamen Mietvertrag unterzeichnet und damit beide für die Mietzahlungen verantwortlich seid.

Nein, wenn Ihr beide im Mietvertrag als gleichberechtigte Partner eingetragen seid und Euren Verpflichtungen nachkommt ?

Schwierig wird es, wenn einer von Euch ausziehen will - Ihr könnt dann auch nur gemeinsam kündigen.

Vorspiegelung falscher Tatsachen...

Allerdings könntet ihr die Wohnung ja als Paar gemietet haben, die Beziehung ging in die Brüche und ihr lebt trotzdem weiterhin miteinander dort, auf freundschaftlicher Basis.

Wer will also was beweisen?