Vorfahrtsregelung bei Verkehrsinseln
Hallo, ich bin hier von den Grünen was verunsichert worden. Wir haben in unserem Ort eine Hauptstrasse mit insgesamt zwei Spuren. An einer Stelle ist eine Verkehrsinsel gebaut worden, die die Spur etwas verengt (kein Grünstreifen davor oder dahinter) Die Fahrbahnen werden nur duch eine gestrichelte Linie abgegrenzt. Es gibt an dieser Stelle kein Schild und keine Fahrbahnmarkierung (sprich Zebrastreifen oder Ähnliches). Jetzt hat dieser Grüne bei einer Begehung mit dem Kindergarten behauptet, daß die Autos an dieser Verkehrsinsel immer anhalten müssen, sobald ein Fußgänger rüber will und hat den Zwergenaufstand gemacht, weil kein Auto angehalten hat. Erst als er wild rumgefuchtelt hat und weil er auch eine grüne "Marschuniform"an hatte, habe einige Autos angehalten oder sind mit geminderter Geschwindigkeit trotzdem durchgefahren. Wie ist denn nun die Rechtslage, da mir das als alter Hase (Führerschein seit 25 Jahren) das neu ist. Man kann doch nicht bei jeder Insel halten?
5 Antworten
Bei diesen Inseln handelt es sich nur um Überquerungshilfen für Fußgänger. Rechtlich sind sie nicht als Zebrastreifen einzuordnen, diese werden ja auch anders gekennzeichnet (Streifen, entsprechende Beschilderung). Die Fußgänger -hier ist die Insel wohl wg. eines Kindergartens errichtet worden- soll den Fußgängerstrom bündeln und die Fußgänger schützen, da diese in der Mitte (auf der Insel) stehen bleiben können, ohne auf der Straße stehen zu müssen. Eine Anhaltepflicht für Fahrzeugführer besteht hier jedoch nicht. Aber wie es schon in der Fahrschule heißt: Obacht bei Kindern am Straßenrand! Die springen unvermutet auf die Straße, ob da nun ein Auto hält oder nicht.
Es ist kann sogar sein, wenn du anhältst und dir jemand hinten drauf fährt, das du eine Teilschuld bekommst. Wie schon geschrieben wurde, gegenseitige Rücksichtnahme ist angesagt....ist ja kein Zebrastreifen.
Auch nachzulesen hier: http://www.abendblatt.de/extra/service/944949.html?url=/ha/1967/xml/19670419xml/habxml670406_1983.xml
so ist es
Bei diesen Inseln handelt es sich nur um Überquerungshilfen für Fußgänger. Rechtlich sind sie nicht als Zebrastreifen einzuordnen, diese werden ja auch anders gekennzeichnet (Streifen, entsprechende Beschilderung). Die Fußgänger -hier ist die Insel wohl wg. eines Kindergartens errichtet worden- soll den Fußgängerstrom bündeln und die Fußgänger schützen, da diese in der Mitte (auf der Insel) stehen bleiben können, ohne auf der Straße stehen zu müssen. Eine Anhaltepflicht für Fahrzeugführer besteht hier jedoch nicht. Aber wie es schon in der Fahrschule heißt: Obacht bei Kindern am Straßenrand! Die springen unvermutet auf die Straße, ob da nun ein Auto hält oder nicht.
hier gilt §1: Gegenseitige Rücksichtnahme. Die wird in D allerdings sehr klein geschrieben.
So isses!
Verkehrsinseln sind nur für den Zwischenstopp beim überqueren der Straße gedacht.
Kein Zebrastreifen = kein halten. Rücksicht der Autofahrer ist dort gefragt. Mehr nicht.
die verkehrsinsel bewirkt ncihts. anhalten müßte man bei einem Zebrastreifen