Vorfahrtsregelung bei rechts vor links nach einer Fahrbahnverengung
Folgende Situation. Ich bin innerorts unterwegs und passiere, da von vorne kein Fahrzeug kommt, eine beidseitige Fahrbahnverengung. Direkt hinter der Fahrbahnverengung (vor der Verengung nicht einsehbar) ist rechts eine Anlieger-Straße, für die rechts vor links gilt. Hier kommt gerade in diesem Moment ein Auto heraus und nimmt für sich die "Rechts vor links"-Regelung in Anspruch und setzt sich quer vor mein Fahrzeug und erwartet, dass ich rückwärts fahre. Muss ich das wirklich?
Wie ist in dieser Situation die Vorfahrtregelung?
5 Antworten
Nein, du musst nicht zurücksetzen. Statt dessen muss der andere auf seine Vorfahrt verzichten. Das ergibt sich aus § 11 Abs. 3 StVO:
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.
Der Nichtverzicht verbunden mit dem Versperren des Weges kann in der Tat den Straftatbestand der versuchten Nötigung erfüllen, da versucht wurde, den Fragesteller unter Anwendung von Gewalt (Sperre) rechtswidrig zum Zurücksetzen zu zwingen.
Nein, Du musst nicht zurücksetzen.
Hier kommt insbesondere §1 der StVO zur Anwendung.
Der Vorfahrtberechtigte sollte auf sein Recht verzichten weil er dadurch die Situation für alle Beteiligten am Schnellsten und Unproblematischsten auflöst.
Das Ganze ich vergleichbar mit einer Situation bei der man an parkenden Fahrzeugen vorbeifährt und dann Gegenverkehr kommt. Dann muss man auch nicht zurücksetzen sondern der Gegenverkehr hat die Durchfahrt zu gewähren.
setzt sich quer vor mein Fahrzeug und erwartet...
ist doch schon Nötigung! Verstoß gegen §1 StVO!
Wohl wahr! Vorliegend allerdings sehe auch ich den Tatbestand der (versuchten) Nötigung als erfüllt an, denn dem Fragesteller wurde mit Gewalt unter Verstoß gegen § 11 Abs. 3 StVO (also rechtswidrig) der Weg versperrt.
Wenn es für dich nicht einsehbar war, dann war es doch für den anderen Fahrer genauso. Deshalb bin ich der Meinung, daß du selbstverständlich hättest zurücksetzen sollen, wenn hinter dir kein anderes Fahrzeug war.
Außerdem ist Sturheit und Rechthaberei im Straßenverkehr nicht sinnvoll.
Wenn ich in eine Straße einfahren möchte in der direkt nach meiner Einmündung eine Fahrbahnverengung kommt dann sehe ich das sehr wohl, zumal man ja auch noch davon ausgehen kann das es sich um einen Ortskundigen handelt.
Wer hier also stur und Rechthaberisch gehandelt hat ist klar - das war der Vorfahrtberechtigte aus der Anliegerstraße. Dazu noch aus §11 der StVO: (1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
Sie könnte genauso ortskundig sein. Dann bedarf es generell der vorausschauenden Vorsicht.
Außerdem - einer mußte rückwärts fahren. Mir wäre es zu blöde, auf irgendeinem vermeintlichen Recht zu bestehen - egal von welcher Seite - und wäre zurückgefahren.
Sie könnte genauso ortskundig sein. Dann bedarf es generell der vorausschauenden Vorsicht.
Welchem Teil der Frage entnimmst Du das sie nicht vorsichtig gefahren sein könnte?
Ich lese in der Frage das niemand kam als in die Fahrbahnverengung eingefahren wurde, sondern erst als diese passiert war.
Was kann man Deiner Meinung nach hier noch besser machen?
Es ist nun mal Fakt, daß rechts vor links gegeben war. Wenn die Stelle so extrem unübersichtlich ist, muß sie halt Schrittgeschwindigkeit fahren und anhalten, wenn rechts einer kommt - oder zurücksetzen. Wo ist das Problem?
Genau deshalb gibt es Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr.
Ich konnte das andere Fahrzeug erst sehen, als ich bereits im verengten Bereich war - übrigens war ich langsam unterwegs (30er-Zone). Der Fahrer von rechts wiederum hat mich dann gesehen und ist bewusst dann erst vor mein Fahrzeug gefahren. So unter dem Motto "Hier gilt rechts vor links und ich habe Vorfahrt." Hinter mir war ein weiteres Auto. Letztendlich habe ich nachgeben und zurückgesetzt. Der hinter mir musste dann natürlich auch rückwärts fahren.
Auch dieses Verhalten des anderen Fahrers meinte ich mit "Rechthaberei" und "Sturheit". Sowas mußt du abhaken und vergessen. Letztendlich ist nichts passiert.
Letztendlich habe ich nachgeben und zurückgesetzt.
Somit liegt also nicht nur eine versuchte sondern sogar eine vollendete Nötigung vor!
Rechts vor links heißt ja nicht drauf und los, nach mir die Sinnflut!
Also ich schließe mich dem Vorredner an! Hier kann man schon von Nötigung sprechen!
Aber, wie immer im Leben! Entweder Stress haben/machen, oder vielleicht doch dann lieber: Der klügere gibt nach!
Gibt halt Idioten, lass dem doch seinen Spaß!
Auch hier: Nötigung ist etwas Anderes.
Bitte informiere Dich über den Begriff der Nötigung.
Nur weil es gut klingt ist nicht alles was im Straßenverkehr schief läuft eine Nötigung!