Voreigentümer hat Gasversorgung nicht abgemeldet
Hallo,
Vor ein Jahr kaufte ich ein Haus und ich habe die Versorgung alles mit Stadtwerke gesprochen. Stadtwerke hat selbst alles gekümmert.
bis nach dem 1 Jahr bekam ich die Rechnung von Voreigentümer über Gas, nachzahlen zu müssen. Aber Sie haben die Gas nicht abgemeldet.
Wer ist schuld? Danach habe ich sofort Stadtwerke die Gas angemeldet sowie Sie hat nach dem 1 Jahr abgemeldet.
Ich denke, wer hat nicht abgemeldet und tragt den Schuld?
Ich bekam trotzdem Brief von ihrer Rechtsanwalt
Ich würde mich auf Ihrer Hilfe.
LG
P.S. Mein Rechtschreibung ist nicht gut. Ich hoffe, dass Sie Verständnis haben..
7 Antworten
Du hast vor einem Jahr ein Haus gekauft und hast mit den Stadtwerken einen neuen Vertrag geschlossen, Richtig?
Als du mit den Stadtwerken gesprochen hast, hast du den Zählerstand vorher abgelesen und den Stadtwerken mitgeteilt ?
Wenn der Vormieter jetzt Geld für eine Gasrechnung haben will, muss er dir zeigen für welchen Zeitraum das Gas verbraucht worden sein soll.
Hast du die Kopie der Rechnung ?
Vielleicht steht das schon etwas drauf, z.B. Verbrauch: 1 November 2013 - 15. Oktober 2014
Du kannst ja auf jeden Fall sehen ob du schon der Eigentümer vom Haus gewesen bist.
Wenn du das Gas verbraucht hast musst du es auch bezahlen, egal ob der Vormieter das Gas abgemeldet hat.
Und wenn du das Gas tatsächlich verbraucht hast, hast du ja auch das ganze Jahre keine Gasrechnung von den Stadtwerken bekommen, oder ?
Also ich denke hier lässt sich ziemlich einfach klären wer zu zahlen hat.
Oder hast du von Anfang an Gasrechnungen von den Stadtwerken bekommen.
Die Stadtwerke sind hier eigentliche der richtige Ansprechpartner für dich.
Wenn der Vormieter jetzt Geld für eine Gasrechnung haben will
Sie sind da gewaltig mit Ihrer Antwort auf dem Holzweg! Hier geht es nicht um eine Mietangelegenheit, sondern um einen Kauf, dessen Spieregeln, insbesondere hinsichtlich des Überganges von Nutzen Gefahren und Lasten sehr dezidiert notariell vereinbart wurden!
Hätte der Fragesteller seinen Notarvertag und Sie die Frage aufmerksam gelesen, wären die Frage und Ihre falsche Antwort darauf erspart geblieben!
Schauen Sie in Ihren notariell beurkundeten Kaufvertrag! Daraus ergeben sich alle Kostenverpflichtungen die mit dem Besitzübergang einhergehen. Sie werden zahlen müssen!
Die Kosten des gegenerischen Rechtsanwaltes hätten Sie sich sparen können, wenn Sie vorher mal alles das, was Sie da beim Notar, sich selber verpflichhtend, unterschrieben haben, aufmerksam gelesen hätten!
Du hast doch eine Kd.-Nr. von den Stadwerken und einen Abschlagplan für den Verbrauch erhalten. Durch die Teilzahlungen hast diu doch deinem Auftrag entsprochen.
Gegen den Vorbesitzer kann somit ja nur noch eine Ausbuchung erfolgen und das kann dich nicht interessieren.
Das Schreiben muss ein Fehler der Stadtwerke sein. Gehe hin und kläre deine Part.
genau! da muß der vorbesitzer mit den stadtwerken einiges klären.
so ganz ersichtlich ist es nicht, wer sich um was gekümmert hat.
wenn du in gutem glauben die namentliche ummeldung der bezüge in die wege geleitet hast, dürfte dir allerdings keine anwaltliche drohung ins haus flattern. da ist eher ein versäumnis der stadtwerke zu bemängeln. kannst du das belegen, müssen die das unter sich austragen.
Sie haben das Gas verbraucht also sind sie müssen Sie dafür auch bezahlen da sie sich ja ohne Grund bereichert haben.