Stromnachzahlung vom amt übernommen..?
Hallo ich habe ein riesen Problem. Ich habe eine stromabrechnung bekommen und muss 290 euro nachzahlen. Beim amt war ich schon, dort wurde es vorerst abgelehnt. Heute habe ich beim Stromanbieter angerufen dort wurde mir mitgeteilt, dass wenn ich nicht in den nächsten Tagen zahle, wird die Versorgung geklemmt. Wie kann ich das machen, dass das Amt die 290 euro übernimmt.?? Ich muss dazu sagen, dass wir ohne strom nicht mal warm wasser hätten, da unser wasser mit gas über einen beuler erhitzt wird, die heizung läuft auch darüber. Das amt kann uns doch nicht im Kalten sitzen lassen, Gut draußen ists ja noch nicht so kalt aber nachts zieht es zu den Fenstern rein, das ist echt schlimm,.. ach man ich bin verzweifelt. Ich wollte das ja eigendlich alleine auf die reihe bekommen und in raten zahlen aber die lassen sich nicht auf die ratenzahlung ein... bitte helft mir...
13 Antworten
Stromkosten sind grundsätzlich aus der Regelleistung zu zahlen.
Die Fachanweisung der ARGE zu § 23 SGB II meint dazu:
(4) Stromkosten sind Bestandteil der Regelleistung. Erforderliche Nachzahlungen aufgrund der Jahresabrechnung sind daher grund-sätzlich aus der laufenden Regelleistung zu zahlen. Dies gilt grundsätzlich auch für aufgelaufene Stromschulden.
(5) In diesen Fällen kommt eine Darlehensgewährung im Rahmen des § 23 Abs. 1 aber in Betracht, wenn der Bedarf unabweisbar ist und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann. Auf „andere Weise“ kann der Bedarf z. B. auch gedeckt werden, indem die Leistungsberechtigten eine Ratenzahlung mit dem Versorgungsunternehmen vereinbaren.
(6) Droht wegen der Stromschulden die Sperrung der Stromversorgung kann eine mit der Sicherung der Unterkunft vergleichbare Not-lage (siehe Rz. 23.1a) vorliegen, so dass vorrangig Leistungen im Rahmen des § 22 Abs. 5 in Frage kommen
Und hier nochmal der Wortlaut des § 22 Abs. 5 SGB II
(5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.
Die Übernahme ist also eine Kann-Leistung. Mit dem Sachbearbeiter sprechen. Hast du bisher eine "reine Weste", sollte normalerweise die Übernahme keine Problem sein, aber eben als letzter Ausweg.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-23---22.02.2010.pdf
eigtl.übernimmt die arge stromnachzahlungen...also nich übernehmen in dem sinne, sondern bezahlen es u halten montl. einen kleinen betrag vom unterhalt ein...schreib der arge nen brief mit der genauen sachlage etc....eine frage hätte ich allerdings dennoch: wie oft hat die arge denn schon nachzahlungen für dich übernommen bzw vorgestreckt...??? denn jedes jahr machen die das auch nich...man soll schon vernünftig wirtschaften u nich auf teufel komm raus,strom verprassen...
dann setz einen brief auf u stell gleichzeitig einen antrag...dann solltest du dir gehör verschaffen....was anderes kann ich dir leider sonst auch nich raten........
Aus eigener Erfahrung weis ich, dass es die Boiler für die Warmwasserzubereitung sind, die soviel Strom verbrauchen. Ein netter Sachbearbeiter bei der Arge hat mir aufgrund dessen, einen Anteil angerechnet.
Aus eigener Erfahrung weis ich, dass es die Boiler fürs Warmwasser sind, die so enorm viel Strom verbrauchen. Hatte einen netten Sachbearbeiter, der mir aufgrund dessen, einen Teil zurückerstatten konnte.
Vielleicht sprichst du das mal an?
Ich kenne das zwar nicht, kann deine Verzweiflung aber verstehen. 1. Rede mit dem Stromanbieter vernünftig und handel eine Abzahlung in Raten aus. Also zu deiner normalen Rechnung 25 € oben drauf und monatl. abstottern. Keine Angst das macht dein Anbieter sicherlich. 2. Du gehst zum Amt und machst ihnen die Sachlage klar, und wenn dies von den zuständigen Sachbearbeiter nicht in dessen Birne geht, legst du ihm klar, das du dich an die nächst höhere Stelle wendest. 3. Warum kam diese Nachzahlung zu Stande ? Versuche in deinem Haushalt in Zukunft zu sparen. Noch Fragen ? Keine Angst frag einfach wenn du noch Probleme hast.
bis jetzt haben die noch nie eine nachzahlung übernommen