Vonovia Mietrückstand?

5 Antworten

Die Vonovia ist in der Regel darauf aus, möglichst viele Wohnungen neu vermieten zu können. Erst recht, wenn sie unzuverlässige Zahler als Mieter haben.

Das resultiert daraus, dass die Vonovia eine Aktiengesellschaft ist, die regelmäßig gute Zahlen, also Steigerungen bei Einnahmen und Gewinn vorweisen muss. Sie hat rund 400000 Wohnungen in Deutschland. Es gibt bestimmt Statistiken im Hause Vonovia, wieviel % Mietausfälle pro Jahr hinzunehmen sind durch schlechte Zahler.

Es gibt auch Statistiken darüber, wie viele Wohnungen daraus resultierend geräumt werden und um wieviel % mehr die Wohnungen üblicherweise neu vermietet werden können. Daraus ergibt sich eine Handlungsanweisung, die möglicherweise besagt, dass solche "Gelegenheiten" stets dazu zu nutzen sind, um Mieter zu kündigen und die Wohnungen teurer neu vermieten zu können.

Nicht die Mieter stehen Im Mittelpunkt des Interesses, sondern die Aktionäre und der Börsenkurs.

Gehe also davon aus, dass Du eine fristlose Kündigung oder ggf. auch eine fristgerechte nur verhindern kannst, wenn Du den Zahlungsrückstand möglichst schnell ausgleichst. Leihe Dir das Geld bei Deinen Eltern oder vielleicht auch beim Arbeitgeber und zahle es denen in Raten zurück. Dann bist Du Deine Sorgen erst einmal los.

Havenari  21.08.2020, 12:26

Nun ja, einen Kündigungsgrund braucht auch die Vonovia.

bwhoch2  21.08.2020, 12:45
@Havenari

Es geht hier nicht um den Einzelfall, sondern um ein System.

Gibt es einen Mietrückstand, geht dieser in die Daten ein. Daraus folgte z. B. auch die automatische Mahnung.

Sobald der Rückstand mehr als zwei Monatsmieten erreicht, geht automatisch die fristlose Kündigung raus.

Wird zwischenzeitlich der Rückstand ganz ausgeglichen, entfällt das Merkmal "fristlose Kündigung", aber die ggf. ausgesprochene fristgerechte Kündigung bleibt.

Wird dagegen Widerspruch eingelegt, erfolgt ggf. eine Einzelfallprüfung. Wird die Kündigung zurück gezogen, bleibt ein Vermerk, der in etwa "unzuverlässige Zahlung" bleibt bestehen. Kommt es innerhalb einer hausinternen Frist erneut zu einer Zahlungsverzögerung oder unvollständigen Zahlung oder gar den kompletten Ausfall einer Miete oder Nachzahlung, erfolgt erneut die fristgerechte Kündigung.

Diese Vorgehensweise enthält jeweils die rechtmäßigen Kündigungsgründe bei Zahlungsausfall, -verzug oder häufigerer -unregelmäßigkeiten. Diese stellen jeweils Vertragsverletzungen dar, die ggf. nach Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen. Die Abmahnung hier wäre auf jeden Fall eine schon einmal erfolgte fristlose oder fristgerechte Kündigung mit entsprechender Begründung, die ggf. wieder zurück gezogen wurde.

Versuche Dir das Geld von Freunden oder Verwandten zu borgen. Notfalls rede auch mal offen mit Deinem Ausbildungsbetrieb darüber, ob man Dir einen Vorschuss gibt, den man dann in monatlichen Raten mit der Ausbildungsvergütung verrechnet.

Wenn Du die Schulden beim Vermieter nicht bald bezahlst, kommen ja leider noch weitere Kosten dazu.

Die 3 Raten a 100 € trotzdem zahlen damit der gute Wille erkennbar ist.

Der Vermieter wird das Geld sicher nicht zurück überweisen.

Artus01  21.08.2020, 08:05

Einzig vernünftige Antwort hier.

schleudermaxe  21.08.2020, 09:37
@Artus01

Bitte was?

Artus01  21.08.2020, 09:40
@schleudermaxe

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

schleudermaxe  21.08.2020, 09:42
@Artus01

Hilft überhaupt nicht, so eine Antwort!

Zitat:

Will es "aktuell nicht möglich" ist.

Mehr kann ich da leider auch nicht zusagen.

Artus01  21.08.2020, 13:19
@schleudermaxe

Irgendwie bist du auf einem falschen Dampfer.

imager761  21.08.2020, 07:56
Der Vermieter wird das Geld sicher nicht zurück überweisen.

Aber die ausstehende Forderung an ein Inkassobüro verkaufen oder mit Verzug Zahlungsklage über die Restforderung zzgl. Verzugszinsen erheben :-O

Das Abstottern den Verzug einer Forderung nicht hemmt, solltest du besser wissen.

Artus01  21.08.2020, 08:04
@imager761
Aber die ausstehende Forderung an ein Inkassobüro verkaufen

Das kann er ruhig tun, es bringt allerdings nichts.

oder mit Verzug Zahlungsklage über die Restforderung zzgl. Verzugszinsen erheben

Auch das kann er tun, bringt allerdings auch nichts, da die Raten bis zur Feststellungsklage bereits bezahlt sind. Die paar Verzugszinsen machen den Kohl auch nicht fetter.

anitari  21.08.2020, 08:11
@imager761

Natürlich weiß ich das. Aber einfach gar nichts zahlen weil der VM eine Ratenzahlung ablehnt ist auch keine Lösung.

imager761  21.08.2020, 08:11
@Artus01
  1. Vollstreckbsare Mahnbescheide dauern keine 3 Monate
  2. Dringt erine Zahlungs-, nicht Feststellungsklage dem Grunde nach durch, gibt es auch Gebührenfestsetzungsbeschluss, wenn in der Hauptsache erledigt.
  3. Zahlungsrückstand gibt qualifiz. Abmahnung mit Kündigungsandrohung her.
Artus01  21.08.2020, 08:16
@imager761
Vollstreckbsare Mahnbescheide dauern keine 3 Monate

Das lässt sich schon herauszögern, schon der Widerspruch gegen den MB reicht vollkommen aus.

Zahlungsrückstand gibt qualifiz. Abmahnung mit Kündigungsandrohung her.

Drohen kann man viel, bringt aber nichts. Zudem handelt es sich nicht um einen Mietrückstand.

Nichts wird passieren. Vonovia wird die Raten kassieren dazu noch die Verzugszinsen und Gebühren geltend machen und fertig.

Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnung kommen nun nicht überraschend und können durchaus allmonatölich auch von Azubi-Vergütungen leicht angespart werden :-)

Wenn der VM Ratenzahlung nicht akzeptiert und mit Verzug nach 30 Tagen Mahnbescheid, gar Zahlungsklage erhebt, nur weil er es darf und genug Anwälte beschäftigt, oder die Forderung an ein Inkassobüro verlauft, wird es für dich nur erheblich teurer.

300 EUR sind nun kein Betrag, denn man nicht (z. T. sogar zinsfrei) bei smava, auxmoney u. dgl. leihen und dort ratenweise zurückzahlen könnte :-)

Das verstehe ich nicht, Ratenzahlung wäre möglich, wird aber nicht gemacht.

Warum nicht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
imager761  21.08.2020, 07:58

Ratenzahlung setzt Zustimmung des Gläubigers voraus und der muss nicht als Bank fungieren, wenn sein M genau weiß, dass er nach 12 Monaten eine Abrechnung bekommt und eine Nachzahlung erwartbar ist.

Aixxxxxx 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 06:23

Will es "aktuell nicht möglich" ist.

Mehr kann ich da leider auch nicht zusagen.

schleudermaxe  21.08.2020, 09:37
@Aixxxxxx

Es gibt Mahnungen, meist alle vier Wochen, und keine Rate wird bezahlt, dann kennt doch das Ding zwischen den Ohren die Folgen und sollte hier nicht fragen lassen.