von Polizei aufgeschrieben
Hallo, unzwar sind ein Freund und ich Gestern ein bischen mit dem Auto gefahren. Er wollte natürlich ein bischen Zeigen was er hat und trat an einer Ampel bei Grün ins Gasbedal jedoch ohne dabei die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten. Kurz darauf fährt neben uns ein junger Herr der sein Fensterrunterfährt seinen Polizeiausweis zeigt und meint er hat unser Kennzeichen aufgeschrieben.(Polizist auser Dienst) Wir wurden auch nicht angehalten und er hat sich angehalten er meinte nur dass er sich das kennzeichen aufgeschrieben hat.
Wir haben nicht wirklich was verbrochen aber kommt man gegen eine Polizisten überhaupt an wenn man die Strafe vor Gericht anfechtet??
Danke im Vorraus
5 Antworten
Grundsätzlich muss ein Polizist auch in Zivil Unrecht verfolgen.
Ich weiss nicht was dein Kolleg dir zeigen wollte... denn bei einer Ampel ist wohl nie eine 100-er-Strecke... Also mehr als 50 oder so lag ja eh ned drin. Bei dieser Geschwindigkeit kannst ja nichts zeigen. - Da gehst auf die (deutsche) Autobahn und wenn die Geschwindigkeit aufgehoben ist, kannst was zeigen.
Das Kennzeichen allein bringt ihm eigenltich nicht viel. Wenn er gegen euch was in der Hand hätte, dann hätte er euch angehalten und die Personalien aufgenommen, ggf. noch Führerschein und Fahrzeugschein überprüft. Wenn er wirklich irgendetwas schicken will, muss er ja den Fahrer anschreiben. Den Namen hat er ja nicht aufgenommen, wie du geschrieben hast.
Ich schätze, dass es eher eine Art "Verwarnung" sein sollte. Gerade Fahranfänger meinen ja, dass sie sich immer irgendwie beweisen müssten. Und dein beschriebener Fall oben beweist das auch wieder. Lasst den Quatsch in Zukunft sein - dann gibts auch keine Probleme mit dem "Tatüütataaa" ;)
Möglicherweise ging es überhaupt nicht um Geschwindigkeit, sondern um unnötige Lärmbelästigung beim Beschleunigen, möglicherweise noch mit durchdrehenden Reifen? Das kostet ein Bußgeld, siehe dazu auch § 30 Abs.1, §49 StVO.
Es stehen Aussage gegen Aussage. Da der Polizeibeamte außer Dienst kein amtlich geeichtes Meßgerät in seinem Privat-Pkw haben dürfte, ist mit einer Anzeige seinerseits kaum zu rechnen.
Daß er sich Euer Kennzeichen notiert hat, dürfte mehr eine "verkehrserzieherische Ma0nahme" gewesen sein.
Das heist aber nicht dass man zu schnell fährt
Da wirst du nie mehr was von hören. Der wollte euch nur Angst machen. Woher soll er denn wissen wer gefahren ist? das Nummernschild sagt nur aus wer der Halter ist.
Jeder aufrechtgehende Mitteleuropäer kann feststellen, dass die Räder durchdrehten und die Motordrehzahl übermäßig war. Da braucht es kein Meßgerät. siehe Paragraf 30 StVO