E Scooter ohne Kennzeichen gefahren?
Hallo, ich bin von meinem Vater den E Scooter gefahren der kein Kennzeichen hatte, zuvor vor 6 Monaten sagten alle Verkäufer beim Media Markt es braucht kein Kennzeichen, nun hat die Polizei mich angehalten, und ein Strafverfahren eingeleitet. Wird dies in meinem Erweiterten Führungszeugnis stehen ? Weil ich auch deshalb an einem Verkehrsunterricht teilgenommen habe, die Sachbearbeiterin meinte der Fall wäre damit geschlossen. Brauche dringend eure Hilfe.
Danke im voraus für eure Antworten.
3 Antworten
Wie alt bist Du , und welche maximale Geschwindigkeit kann Dein E-Fahrzeug da überhaupt original fahren ?
Kinderspielzeug ( < 6 KM/h) ist zwar auch ggf. ordnungswidrig , aber immer noch etwas ganz anderes als ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ( KFZ-Haftpflicht ) für Elektro-Kleinstfahrzeuge nach EKFV .
Ab 14 wirst Du ( bedingt ) strafmündig , und mit einem unversicherten / ( und / oder ) garnicht für den Straßenverkehr zulässigen E-Kleinscooter > 6 KM/h auch bedingt straffähig nach den Regularien der Sondergerichtsbarkeit für minderjährige "Täterschaft" .
Zwischen 14 bis vor vollendet 18 wirst Du da dann unfallfrei in der Regel erst mal mit Sozialstunden statt Geldstrafe raus kommen als Ersttäter . U14 ( vollendet ) bist Du noch nicht mal strafmündig .
Deinem "Altem" könnte allerdings gewissses Ungemach auch drohen , wenn er DIR nachweislich ein Fahrzeug zur Nutzung anbot , welches DU rechtlich , aber entgegen seines eigenen Wissens von IHM zur Nutzung gegen gesetzliche Mindestvorgaben gestellt bekamst .
Der "Alte" bekommt für sein minderjähriges Kind aber auch DANNfett mit auf den Sack , wenn er dem minderjährigen Kind zu unbedarft ( oder gar wissentlich - vorsätzlich ) einen veralteten E-Scooter zur Verfügung stellt bis anweist zur Nutzung , wo von sich aus niemals die EKFV überhaupt erfüllte , und gleichzeitig auch nie als "Spielzeug" einstufbar gewesen wäre .
Überlege Dir daher bitte SEHR GRÜNDLICH , was Du da jetzt konkret in Aussage vornehmen ( oder besser garnicht erst fahrzeugtechnisch nutzen ) willst .
Überlege DU besser mal erst , wie Du nötig - inhaltlich eine VERNÜNFTIGE Frage DU in einem Ratgeberforum formulierst . Dann hättest Du ggf schon durchaus bis etwa 70- 90% "Präzision" erwarten dürfen .
SO aber nicht ... gütt goann ... & und geh' mit Gott , aber geh' in Frieden . PUNKT !
Österreicher... Was du schreibst versteht keiner.. Fühlst dich besser mit deinem Akzent, geh du mit Gott...
Irrelevant , denn provokative Stänkerei führe ich hier auch in Diskussion auf der Plattform nicht weiter fort . UND TÜSS !!
Der einzige Alte bist du, rede mal erst höflicher, mein Vater ist jünger als Sie denken. Zweitens wir haben den E Scooter 1 Jahr lang benutzt ohne angehalten zu werden, erst neulich wurden wir angehalten und danach wussten wir das der E Scooter ein Kennzeichen braucht der fährt 20kmh
Diskussion wegen Pöbelei und Unsachlichkeit beendet . Nix weiter . & Tüssi .
Das ist normal, der schreibt immer so.
Das hilft dir jetzt nicht, aber Dummheit schützt vor Strafe nicht. Meine damit, dass man sich selbst richtig informieren muss, bevor man sich in den Verkehr begibt. Klar, der Verkäufer, z.B. Media Markt, kennt sich teils nicht damit aus, oder er hat keine Zeit, ist nicht der Ansprechpartner für Zulassungsfragen. Der Verkäufer will und soll verkaufen. Darüber hinaus informiert man sich in der Straßenverkehrsordnung oder notfalls bei der Polizei.
Ich schätze nicht, dass davon etwas in deinem erweiterten Führungszeugnis stehen wird. Strafe kommt halt drauf an, was er sich vorher schon zu Schulden hat kommen lassen oder nicht. Am Scooter hinten ist etwa ein Brettchen für das Kennzeichen - es ist also im Grunde einleuchtend, dass man ein Kennzeichen und Versicherung braucht - außer, der Roller ist kein e- Scooter sondern durch Beinkraft betrieben.
Das ist keine Dummheit, die Polizisten meinten einfach gegenüber mir, der Verkäufer kann auch eine Waffe verkaufen und meinen es wäre illegal. Das waren solche Unhöflich Polizisten, das Auftreten gegenüber der Bürger müssen beide lernen, habe ich denen ins Gesicht gesagt. Es ist nicht mit der Gesellschaftlichen Norm zu vereinen, sehr inkompetent und Unhöflich auf einen Bürger zugehen, und direkt mich an die Ecke zu drängen... Unglaublich
Das ist doch eine Ordnungswidrigkeit. Ich wüste nicht, warum es eine Straftat sein soll. Aber ich weiß auch nicht alles.
Ja aber die Problematik ist, ich habe auch kein Bußgeld erhalten, also heißt dies das war wohl keine Ordnungswidrigkeit...
Man kann aber auch einfach verwarnt werden. Das ist ja bei dir geschehen und du hattest sogar diesen Unterricht als "Bußgeld"
Das war wirklich ätzend.. 7 Langweilige Bullen
Ich schiebe keine Schuld auf meinen, ich habe es benutzt ihne sein Wissen ich ziege keine andere Person ein, in meine Angelegenheiten. Das ist mein Prinzip, wenn ich zb. Mit dir Stress habe ist das allein unsere Angelegenheit, ich ziehe keine 3 Person ein... Meine Sachen Regel ich selber, mein Vater ist an gar nichts Schuld, überlege erst wie du deine Antworten in einem Forum veröffentlichst....