Hallo, ich bin über die Bahngleise gelaufen und soll nun Strafe zahlen - kann ich dem entgehen?

9 Antworten

Das Verwarngeld oder Bußgeld wirst Du vermutlich berappen müssen. Bei uns in Lengerich i.W. hatten im Frühjahr 2010 4 junge Leute zwischen etwa 25 und 40 Jahren die Gleise im Bahnhofsbereich überqueren wollen, kurz bevor ein Güterzug nahte. Drei der Männer haben Ihr Ziel, den Bahnsteig zu erreichen geschafft. Der vierte stolperte im Gleisbereich und kam zu Fall. Er schaffte es nicht mehr vor dem Güterzug das Gleis zu verlassen. Er wurde trotz Notbremsung des Lokführers von der Lok erfasst und verstarb noch vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes am Unfallort. Auch ein Versuch, die Bahnhofsgleise mit einem Geländewagen zu überqueren, endete mit einem Unfall. Die Insassen des Geländewagens hatten es gerade noch geschafft, das Fahrzeug zu verlassen, bevor auch hier ein Güterzug den Wagen rammte. Der Zugführer, hatte noch eine Notbremsung eingeleitet, ist dann aber mit noch etwa 80 km/h in den Geländewagen gecrasht um nach etwa 350 Metern zum stehen zu kommen. Folge: Der Lokführer wurde leicht verletzt, die Lok und mehrere Waggons entgleist, Teile der Ladung waren auf denm Gleisbett verteilt, Fahrdraht auf etwa 200 Metern heruntergerissen, Eine Weiche und jeweils 150 Meter Gleis por Fahrrichtung mussten erneuert oder gerichtet werden, Die Lok (49 Jahre alt und weit über 1.000.000 Km gefahren) sowie ein Waggon wurden anschließend verschrottet. Der Bahnhof musste 36 Stunden komplett gesperrt werden, danach wurde weitere 30 Stunden in Richtung Süden gearbeitet. Der Zugbetrieb wurde in beide Richtungen im Gleiswechselbetrieb mit Einschränkungen im Fernverkehr wieder aufgenommen. Schaden in Zahlen, mehrere 100.000€. In die Moral von der Geschicht' auf Gleisen da verkehrt man nicht!

Hallo, leider muss ich mich den vorherigen User anschließen, da es eine ornungswidrigkeit darstellt und mit Geldstrafe geahndet wird. Du kannst insoweit froh sein, dass keien Gefährdung vorliegt.

Sieh's ein, wenn du etwas tust, was man nicht soll und sich auch noch erwischen lässt, dann muss man Strafe zahlen! Du wusstest das doch.

Hallo,

das ist eine klare Ordnungswidrigkeit nach der EBO. Du wirst mit Sicherheit noch Post bekommen (Verwarngeld ohne Gefährung 25 €). Ob du die Gleise an einem zugelassenen Übergang oder außerhalb überquerst, ist ein großer Unterschied: Am Übergang sind die Schienen gesichert, außerhalb liegen die Schienen frei (es passieren jede Menge Unfälle, weil Leute auf den Schienenköpfen ausrutschen oder zwischen den Schienen hängenbleiben).

Alles klar? Nächstes Mal den Übergang benutzen. Unbelehrbaren könnte ich mal eine Bahnleiche zeigen, bzw. deren Einzelteile; danach hält man sich an die Gebote.

mfG Dabbel

Selbst schuld....zahlen

PhuQuoc 
Beitragsersteller
 25.10.2010, 22:56

danke für N I C H T S