Von der Polizei angehalten - zu schnell unterwegs - kommt da noch was?

10 Antworten

Wenn du nicht geblitzt oder gelasert wurdest kommt hier nichts nach. Die polizei könnte auch eine anzeige erstatten, wenn sie dir lange genug nachgefahren sind, hierbei muss aber ziemlich viel wieder abgezogen werden. Sie haben dich sicherlich nur ermahnt, bei einer anzeige hätten sie dich über deine rechte und pflichten belehren müssen und dir einen tatvorwurf machen müssen.

Ich vermute jetzt mal folgendes:

  • Dir folgte ein normaler Polizeistreifenwagen, kein Provida-Fahrzeug (Zivilfahrzeug mit Kamera)
  • Dem zu Folge wurde Dir kein Video von deinem Delikt vorgeführt
  • Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte also mittels normalem Tachometer
  • In diesem Fall sind 15% des Meßwertes als Toleranz abzuziehen
  • Gefahren bist Du 100 km/h, nach Abzug der Meßtoleranz bleiben 85 km/h, erlaubt waren 70 km/h
  • Der Vorwurf wäre also eine Geschwindigkeitsübertretung von 15 km/h gewesen.
  • In diesem Fall haben die Polizisten auf einen Bußgeldbescheid verzichtet und statt dessen nur eine mündliche Verwarnung erteilt.

Kurz: Glück gehabt. Bei einem Provida-Fahrzeug wären alle Vorwürfe (Geschwindigkeit, Abstand) gerichtsfest dokumentiert.

holzfurz 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 18:46

Erstmal danke für die aufgelistete Dokumentation. Nur eines stimmt nicht ganz, ich bin 130 km/h in einer 100 Zone gefahren, dass würde aber denke ich auf das gleiche hinauslaufen.

clemensw  30.10.2013, 18:51
@holzfurz

15 % von 130 km/h solltest Du selbst ausrechnen können ;-)

Wenn dein Hörverständnis so schlecht ist wie deine schriftliche Ausdrucksfähigkeit, hast du vermutlich nicht mitbekommen, dass die dir einen Bußgeldbescheid zustellen. Bei 31 kmh wäre der Lappen wohl erstmal für einen Monat weg gewesen... :-)

holzfurz 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 13:43

Danke für die schnelle Analyse meiner Ausdrucksfähgkeit in Bezug auf mein Hörvermögen. Es wurde nichts über einen Bußgeldbescheid gesagt.

Möglicherweise hast Du Glück gehabt. Es kann sein dass die Beamten kein zur Messung der Geschwindigkeit bzw. zur Abstandmessung taugliches Gerät im Fahrzeug hatten.

Sonst hätte man Dir den Beweis / das Video direkt vorgeführt und Dich über die weiteren Schritte (Anzeige) aufgeklärt.

So, wie Du die Situation schilderst, würde ich wetten, dass da nichts mehr kommt. Auch Polizisten sind nicht immer gleich drauf. Und was Du da erlebst, hast, ist ungefähr so zu werten, wie die Ermahnung eines Schiedsrichters an einen Fussballer. Lass' es bescheidener angehen, sonst hast Du irgendwann Probleme.

nurromanus  30.10.2013, 14:35

mein Gott..."erlebt hast," sollte da stehen.....