Strafe nach Fahren ohne Fahrerlaubnis?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Beruhig dich. Falls es so ist wie du gesagt hattest, (keinerlei Delikte zuvor) und du nicht schon einmal deswegen aufgefallen bist, kommst du höchstwahrscheinlich mit einer Verwarnung oder ein paar Sozialstunden davon.

SimpleCrafter 
Beitragsersteller
 21.04.2018, 13:55

Hallo, sorry für die Späte antwort. Es kam tatsächlich nur zu einer Verwarnung von der Richterin. Hatte echt bange am Anfang aber sie meinte, dadurch das keine weiteren Straftaten vorliegen lässt sie die Anklage fallen.

XxBuckerxX  11.04.2017, 19:25

Ja hab das mit dem "Kennzeichenmißbrauch?" überlesen, nur wenn er keinen gefährdet hat bei seiner Fahrt ohne Fahrerlaubnis und zuvor sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, wird der Richter wahrscheinlich ein mildes Urteil aussprechen. Falls es überhaupt zu einer Verhandlung kommt.

Messkreisfehler  11.04.2017, 19:21

Bei den 2 Delikten wird es sicher nicht nur zu einer Verwarnung kommen...

Geldstrafe von 30 - 40 Tagessätzen, Bewährung , keinesfalls mehr.

oase2  11.04.2017, 19:33

kann dir auch sagen warum , du bist Ersttäter. War bei mir auch so, Freiheitsentzug war erst nach 5ten Mal.

SimpleCrafter 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 19:29

ok danke für deine Antwort 😃


§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis



(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer



1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist



§ 22
Kennzeichenmissbrauch



(1) Wer in rechtswidriger Absicht



1. ein Kraftfahrzeug
oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen
nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht,
das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder
einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das
Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem
Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche
Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner
Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer
Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.



Was genau dabei rauskommt entscheidet der Richter, kann ne Geldstrafe sein, kann auch ne Bewährungsstrafe werden.

SimpleCrafter 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 19:20

Ok danke Dir für die Antwort 😄

UdoGZ  11.04.2017, 19:18

Ich schätze, dass da vorher geklagt werden muss, oder?

SimpleCrafter 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 19:16

Kann es aber auch eine Haftstrafe werden oder nur die Bewährungsstrafe und wie Hoch kann so eine Geldstrafe ausfallen also ein Betrag weil es immerhin bis zu 180 Tagessätzen werden können

Messkreisfehler  11.04.2017, 19:18
@SimpleCrafter

Das kann auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung geben, wobei dass bei Ersttätern und bei dem Vergehen mehr als unwahrscheinlich ist.

Wie hoch die Geldstrafe wird kann dir hier kein Mensch beantworten, dass entscheidet einzig und alleine der Richter.

Das Strafmaß bestimmt immer der/die Richter/in.

Ohne genaue Kenntnis der Aktenlage kann man nur sagen, dass in ähnlichen Fällen meist Sozialstunden verhängt werden.

SimpleCrafter 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 19:17

Also ohne Vorstrafen bzw ohne irgendeine eintragung bei der Polizei kommt man nicht ins Gefängnis ?

Messkreisfehler  11.04.2017, 19:19
@SimpleCrafter

Nein, man landet so schnell nicht im Knast.

Also wenn du ehrlich und tatsächlich Ersttäter bist, hast du eigentlich nicht viel zu befürchten. Beim ersten Mal kommt man in der Regel mit einer geringen Geldstrafe davon. Vor allem, wenn man sich beim Richter reuig und einsichtig zeigt..... Am besten du suchst dir einen guten Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht und Strafrecht auskennt und dann kann nicht viel passieren.

Hier mal ein Link einer Anwaltskanzlei: http://tarneden-inhestern.de/fahren-ohne-fahrerlaubnis-s-21-stvg-faq-vom-rechtsanwalt.html#anc2

SimpleCrafter 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 19:21

Nein Kennzeichen waren ja dran 😅

SimpleCrafter 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 19:18

Ja ich habe vorher noch nichts gemacht und das war eig auch nur eine Testfahrt 😫

Messkreisfehler  11.04.2017, 19:20
@SimpleCrafter

Eine Testfahrt ohne Kennzeichen und ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr?

Ich hoffe du überlegst dir für die Verhandlung ne bessere Story...

Pasha78  11.04.2017, 19:20
@SimpleCrafter

Testfahrt hin oder her, das spielt keine Rolle. Du saßt am Steuer und wurdest erwischt. Punkt. ;)

Wie ich schon sagte - beim ersten Mal kommt nur ne Geldstrafe raus - mach dir darüber jetzt keinen Kopf und überlasse die Arbeit einem professionellen Anwalt! Sei ein Mann und heul jetzt nicht rum - jeder macht mal nen Fehler und dann muss man dazu stehen und sich beim Richter einsichtig zeigen.