Bei Gelb über die Ampel - Polizei hats gesehen, aber nicht angehalten?
Hallo Leute, ich habs nicht so mit diesen Ampeln. Es liegt glaub ich daran, dass ich ganze Zeit versuche aufzupassen und das führt dazu, dass alles noch schlimmer wird. Ich bin über eine Knallgelbe Ampel gefahren und bin links abgebogen, dann der Schock an der linken Kreuzung stand ein Polizist und als ich vorbeigefahren bin hat er mir schon hinterher geguckt. Als ich nachdem ich abgebogen bin weiterfuhr fuhr er mir hinter her und nach einer Ampel blinkte er reichts und hielt an und ich bin ganz normal weiter gefahren. Ich wurde nicht angehalten, hatte ich jetzt Glück oder hat er das Kennzeichen notiert oder war es wirklich Zufall, dass der Polizist genau da anhalten musste und in meine Richtung musste.
Was für Konsequenzen gibt es falls er doch das Kennzeichen notiert hat? (Bin in der Probezeit)
Vielen Dank für eure Antworten.
6 Antworten
Hallo sabiye,
in dem von Dir genannten Fall kommt es da drauf an, was Dir vorgeworfen wird. Je nachdem wie der Tatvorwurf lautet, droht Dir einer der nachfolgenden Bußgeldbescheide:
Tatbestandsnummer: 137006
Tatvorwurf: Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Tatbestandsnummer: 137000
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
Tatbestandsnummer: 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A - Verstoß
Welche Folgen es hat, wenn Dich der Polizist anzeigt kommt also ganz da drauf an, was er Dir vorwirft.
In den beiden letzten angeführten Fällen, gilt der Verstoß als A - Verstoß der für Dich die Konsequenz hat, dass Du eine kostenpflichtige Nachschulung absolvieren musst, dessen Kosten bis zu 400,- Euro betragen können und zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Aber ganz ehrlich. Wenn Dich der Polizist anzeigen wollte, dann hätte er Dich auch angehalten, denn für eine Ahndung muss e ja nachweisen können, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Eine Halterhaftung gibt es nicht. Bestreitet der Halter selber gefahren zu sein, wird eine Ahndung schwierig.
Schöne Grüße
TheGrow
Oh danke, ich korrigiere mich *Verwarnungsgeld. Vielen Dank für deine Mühe und ich hoffe es kommt echt nichts nach.
10-15€ Bußgeld
Zwar im Grunde genommen unerheblich wie man es juristisch nennt, aber ich möchte trotzdem da drauf hinweisen, dass man bis zu einer Höhe von 55,00 Euro nicht von einem Bußgeld, sondern nur von einem Verwarnungsgeld spricht.
Aber wie gesagt, ich denke Du hast Glück und da kommt Garnichts nach, denn sonst wärst Du gleich vor Ort zwecks Fahrerfeststellung von der Polizei angehalten worden.
Eine gelbe ampel darfst du überfahren, nur die rote nicht!
* und ist ein Polizist verpflichtet, dann jemanden anzuhalten und was für Möglichkeiten habe ich, falls es dazu kommen sollte, dass der Polizist behauptet ich wäre über Rot gefahren obwohl das nicht stiimmt!
Ist er leider nicht. Seine ampel wurde grün und er ist erst dann hinterher gefahren :/
Wenn der Polizist behauptet, dass Du bei Rot gefahren bist - dann ist der AUCH bei Rot gefahren. Und DAS darf er ohne Sondersignal nicht :-)
Das ist Unsinn. Sonderrechte haben mit Sondersignal nichts zu tun. Sündersignale sind aber erforderlich für das Wegerecht.
dann ist der AUCH bei Rot gefahren. Und DAS darf er ohne Sondersignal nicht :-)
Diese Antwort ist schlichtweg falsch.
Natürlich schaltet jeder Fahrer von Einsatzfahrzeugen sinnvollerweise vor dem überqueren einer Kreuzung bei Rot Blaulicht und Martinshorn an, aber die Behauptung, dass man dazu verpflichtet ist, ist schlichtweg falsch.
Was Blaulicht und Martinshorn bedeuten ist im § 38 der StVO angeführt, aber dort steht nichts darüber, dass nur dann von der Straßenverkehrsordnung abgewichen werden darf, wenn das Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.
Aber unter welchen Bedingungen man von der StVO abweichen darf, ist im § 35 der StVO geregelt. Aber auch dort wirst Du nichts finden, wo steht, dass man nur dann von der StVO abweichen darf, wenn man wie Du schreibst Sondersignale eingeschaltet hat.
Richtig, die Signale dienen hauptsächlich zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer, weil wenn Sani/Feuerwehr/Polizei ohne Blaulicht/Sirene angebrettert kämen und eben bei rot rüber, würds wohl ziemlich oft krachen, weils die anderen zu spät merken, bei Zivilstreifen dann noch häufiger, hätten die nicht ihr aufsetzbares Blaulicht...
bei gelb darf man noch fahren... wenn du kurz vor der ampel bist und sie wird gelb ist es besser noch schnell durch zu fahren als ne vollbremsung hin zu leg. es gabkeinen grund dich anzuhalten
Das erleichtert mich sehr. Danke! Nächstes Mal passe ich mehr auf und erst recht wenn Polizisten in der Nähe sind :))
Könnte er nicht das Kennzeichen notiert haben so das der Fahrzeughalter ein Briefchen bekommt?
nein sonst hätten sie dich gleich raus gewunken, man dürfte sogar noch bei rot (unter 1sek) über die ampel fahren.. du hast also nichts verbotenes getan brauchst dir keine gedanken machen
man dürfte sogar noch bei rot (unter 1sek) über die ampel fahren..
Wo hast Du denn diesen Unsinn her?
Der Rotlichtverstoß unter einer Sekunde schlägt mit 90 Euro, plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren zu buche und zusätzlich gibt es noch einen Punkt in Flensburg, von dem Eintrag als A - Verstoß der für den Fragesteller die Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars zur Folge hätte und sich auch noch seine Probezeit um zwei Jahre verlängern würde.
Und selbst ein Gelblichtverstoß kann geahndet werden.
ist klar ich fahr ca 5x im jahr über "rot" ( unter 1sek) aber so gut wie über jede gelbe ampel.... warum ist noch nie was passiert ???? wenn das ein soooo schlimmes vergehen wäre müsste ich ja schon längst keinen schein mehr haben... da passiert gar nichts!
Dann war an keiner der Ampeln ein Blitzer und auch kein Polizist der es gesehen hat. Dann währe Dir auch nichts passiert, wenn die Ampel bereits eine Minute rot gewesen währe.
Aber das kannst Du gerne mal drauf ankommen lassen, wenn ich nächstes mal mit dem Streifenwagen bei so einer Aktion hinter Dir fahre, dann erkläre ich Dir die Rechtswidrigkeit eines Rotlichtverstoßes bei unter 1 Sekunde noch einmal ganz ausführlich ^^
in meiner gegend kenn ich nur 2 ampeln an denen dahinter ein blitzer steht... und auch da blitzt es bei gelb nicht! ob du hinter mir fährst kommt drauf an ^^
Die Aufzeichnungsgeräte zeichnen Gelblichtverstöße auch nicht auf und zwar aus zwei Gründen
- Ist ein Gelblichtverstoß nur dann Ahndungswürdig, wenn es dem Fahrer nicht mehr möglich war gefahrlos anzuhalten. Das kann das Aufzeichnungsgerät aber nicht feststellen, so dass wir gleich zum zweiten Punkt kommen
- Würde das Gerät jeden Gelblichtverstoß aufzeichnen wäre die Aufnahmekapazität sehr schnell erschöpft und im Nachhinein zu ermitteln welcher Fahrer gefahrlos anhalten konnte und welcher eben nicht, ist schirre unmöglich
Ein Polizeibeamter hingegen, kann diesen Verstoß aber sehr wohl feststellen und auch ahnden, wobei ich zugeben muss, dass sich die meisten Polizeibeamten nicht die Mühe machen für einen Verstoß der gerade mal 10,00 Euro kostet den Aufwand einer Ordnungswidrigkeitenanzeige zu betreiben.
Bei einem Rotlichtverstoß sieht das aber anders aus. Das Aufzeichnungsgerät an der Ampel zeichnet jeden Verstoß auf, egal ob über eine oder unter eine Sekunde rot. Und auch die meisten Polizeibeamten die ich kenne schreiten hier ein.
bei gelb darf man noch fahren...
Eigentlich nicht mehr, siehe StVO: "Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“."
man dürfte sogar noch bei rot (unter 1sek) über die ampel fahren..
Das ist falsch und gefährlich, denn meist hat dann schon der Querverkehr Grün.
ist klar ich fahr ca 5x im jahr über "rot" ( unter 1sek) aber so gut wie über jede gelbe ampel.... warum ist noch nie was passiert ????
Was denkst Du viele Ampeln werden überwacht? 2, vielleicht 3 Prozent? Jetzt fällt die Erklärung dafür das man Dich noch nicht erwischt hat leicht, oder?
in meiner gegend kenn ich nur 2 ampeln an denen dahinter ein blitzer steht... und auch da blitzt es bei gelb nicht!
Das behauptet auch niemand, es ging gerade um darum das Du angeblich auch 1 sek nach Rot noch folgenlos davon kommen willst...
Ja so war es auch haette ich noch abgebremst würde ich wahrscheinlich vor der Linie landen mitten auf der Kreuzung. Ich hoffe der Polizist hat es auch so wahrgenommen und ist zufälligerweise hinterher gefahren, vielleicht hat er sich das auch anders überlegt, wer weiß :/
es kann aber nichts passieren nur weil er dir ein stück hinterher gefahren ist bedeutet das nicht gleich das er dich "zur rede stellen will"
gelbe Ampel heißt: Verkersrichtung NOCH FREIGEGEBEN , Wechsel auf Rot steht bevor .... Warum sollte der Herr von der Polizei Dich also anhalten? :-)
gelbe Ampel heißt: Verkersrichtung NOCH FREIGEGEBEN
Das steht in der StVO aber anders:
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Dann habe ich also Glück gehabt! Und der Herr hielt zufälligerweise knapl hinter mir an
Naja vielleicht dachte er, ich sei über Rot gefahren und ist mir noch hinterher gefahren oder ich bilde es mir ein und er musste dahin... ://
Nein dachte er nicht --- sonst wärst Du nämlich angehalten worden
Danke für diese ausführliche Erklärung. Meiner Meinung nach treffen nur die ersten beiden auf mich zu also 10-15€ Bußgeld, hoffentlich! Und wenn ich Glück habe gar nichts :)