Wurde ich von Fitstar abgezockt?

1 Antwort

Las es auf Dich zu kommen, nach Deiner Beschreibung dürfte die Kündigung wirksam ausgesprochen sein, es gibt §133 BGB:

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften

Danach darf die Weigerung des Fitnessstudios nicht daran festgemacht werden, dass ein "Codewort" nicht genannt wird.

Erst wenn Du einen Mahnbescheid erhältst, musst Du aktiv werden und diesem widersprechen.