Neue Wohnung: Ausstattung ist nicht wie im Mietvertrag festgelegt - ist weniger Miete gerechtfertigt?
Wir ziehen Ende des Monats in einen Neubau, der gerade fertiggestellt wird. Den Mietvertrag haben wir vor einigen Monaten unterschrieben. Dazu gehört ein ebenfalls unterschriebener Zettel mit den Ausstattungmerkmalen der Wohnung.
Dieser besagt unter anderem, dass wir an allen Fenstern Rollläden und einen Handtuch-Heizkörper im Bad bekommen.
Nun habe ich heute gesehen, dass das einzige Dachfenster der Wohnung keinen Rolladen/keine Markise hat und auch an der Terrassentür (Dachterrasse) keiner ist.
Außerdem ist kein Handtuch-Heizkörper im Bad.
Nun frage ich mich, ob und um welchen Betrag man wohl die Miete noch herunterhandeln könnte.
Was ist angemessen? (420€ kalt)
4 Antworten
Dein örtlicher Mieterverein wird Dir sicherlich mehr helfen können. Die erledigen auch den ganzen Papierkrieg inklusive Fristen und Minderung und Pipapo. Ich denke, ihr habt wichtigeres im Kopf als sich mit dem Vermieter direkt auseinander zu setzen. Viel Spaß in Eurer ersten gemeinsamen......
Hm ja, Stress :)
Bevor du mit einem Papierkrieg beginnst, wäre es angebracht, einfach mal nachzufragen. "An allen Fenstern Rollläden/Markise" könnte bedeuten, dass eben an der Terrassentüre kein Rollladen vorgesehen ist und ev. auch am Dachfenster (schräg oder im Dachverbau ...?) eine Montage nicht möglich oder nicht sinnvoll wäre. "Handtuchheizkörper" - wurde der genau definiert? Meist sind das Heizkörper mit quer verlaufenden Rohren gemeint, aber man kann auch Handtuchhalter an den Heizkörper montieren.
Ich würde dir empfehlen, nicht mit einzelnen Beschwerden Unruhe zu stiften. Wenn du definitiv einziehst, wird üblicherweise ein Wohnungsprotokoll ausgefüllt, das die Ausstattung und den Zustand der Wohnung dokumentiert. Bei einer neuen Wohnung musst du auch mit weiteren Dingen rechnen, die nicht funktionieren oder Mängel haben. Dann ist es sinnvoll, eine Sammelliste aufzustellen und die Behebung der Mängel innerhalb einer vernünftigen Frist zu verlangen.
http://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/wohnungssuche-mietvertrag/wohnungsuebergabeprotokoll
Erst wenn die Mängel nach der abgemachten Frist nicht behoben sind, hast du eine Chance, eine Mietreduktion zu bekommen.
LG mary
Ich würde erst mal den Vermieter anschreiben oder anrufen und um Stellungnahme bitten und ihm evtl. eine Frist zur Erledigung setzen.Wird diese Frist nicht eingehalten mußt Du ihn schriftlich darauf hinweisen das Du die Miete mindern wirst (um wieviel mußt Du beim Mieterschutzbund erfragen).
Naja, wenn Du nen unbefristeten Vertrag laufen hast, versuch die Miete auf EUR 400 runter zu handeln.
Ja, so an die Gegend dachte ich auch, dann war das also nicht so abwegig.
Ich versuch's mal - danke!
Ja, ich wollte es erst mal "so" versuchen, da die Leute schon sehr nett sind. Sie haben nur leider keine Ahnung, was sie da eigentlich für ein Haus bauen...
Ich dachte, ich ruf sie einfach an und schlage vor, den Vertrag zu ändern (was sie bestimmt auch machen).
Nur hab ich keine Ahnung, welchen Betrag diese "Komfortminderung" rechtfertigen würde.