Jobcenter möchte zur Beurteilung meiner Erwerbsfähigkeit eine Schweigepflichtentbindung für die Rentenversicherung - Was passiert, wenn ich widerspreche?
Laut ärztlichem Gutachten des Jobcenters bin ich 100% erwerbsunfähig. Da die Beurteilung des Amtsarztes aber nicht reicht, muss jetzt die Rentenversicherung ein Gutachten über meine Erwerbsfähigkeit erstellen.
Bin erst 24, habe noch nie gearbeitet und keinen Rentenanspruch.
Nun gibt es 3 Optionen, wovon eine eintreten wird;- Ich erteile eine Schweigepflichtentbindung: Dann wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich laut Rentenversicherung 100% erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert bin. Das JC wird dann wohl versuchen, mich in eine WfbM oder in eine Berufsbildungswerk einzugliedern.
- Ich reagiere gar nicht: Dann werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bald komplett eingestellt.
- Ich widerspreche: Ich wurde vom JC darauf hingewiesen, dass ich auch widersprechen kann bzw. eine Schweigepflichtentbindung nicht zwingend erteilen muss.
Meine wichtigeste Frage wäre, was passiert, wenn ich widerspreche? Wird das JC dann (weiterhin) versuchen, mich am 1. Arbeitsmarkt einzugliedern?
Umfrage; Welche Option soll ich wählen?
5 Stimmen
3 Antworten
Machst Du das nicht, dann wirst Du die geforderten Nachweise selber beschaffen müssen, was sonst vom Jobcenter erledigt würde.
Laut ärztlichem Gutachten des Jobcenters bin ich 100% erwerbsunfähig.
In dem Fall wäre das Jobcenter gar nicht mehr zuständig, und niemand sollte den Versuch unternehmen, Dich in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Das JC wird dann wohl versuchen, mich in eine WfbM oder in eine Berufsbildungswerk einzugliedern.
Im Falle einer vollen Erwerbsminderung sicherlich nicht, da es dann nicht mehr zustöndig wäre.
Gar nicht zu reagieren kann m.M.n. auf das Gleiche herauslaufen wie ein Widerspruch - Probleme.
Jedoch ergibt ein Gutachten der DRV kein Sinn für mich, wenn eh kein Rentenanspruch besteht.
Unter dieser Prämisse würde vielleicht sogar ich zunächst die Begutachtung durch die DRV verweigern und mich zuvor mit einem Fachanwalt für Sozialrecht besprechen wollen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Zudem gibt es die beiden Sozialverbände www.vdk.de und www.sovd.de, bei welchen man sich mit Menschen, dien gesundheitlichen Einschränkungen unerliegen, auskennt.
Die Mitgliedschaft in diesen beiden Verbänden kostet nach meinem Wissen ca. 6 € mtl..
Wie Du Dich nun verhältst, mußt Du selbst entscheiden.
Die Entbindung zur Schweigepflicht dürfte für Dich das kleinste Problem sein. Du bist nach Deiner Aussage 24 Jahre alt, bzw. jung. Was soll da schon über Dich gespeichert sein was eine Schweigepflicht rechtfertigen würde? Die Rentenversicherung hat keine relevanten Daten.