Vom Jobcenter angeordnete Nachbegutachtung durch einen medizinischen Dienst kann durch ein ärztliches Schreiben des behandelnden Arztes verhindert werden?
Die Sachbearbeiterin meiner Tante will sie mit aller Macht zwingen eine erneute Nachbegutachtung machen zu lassen. Obwohl meine Tante seelisch traumatisiert ist und die immer wieder selben Fragen das Trauma immer wieder aufbrechen.
Ist es möglich, dass ein Schreiben ihres behandelnden Arztes die Durchführung einer erneuten Nachbegutachtung erstmal verhindert, da meine Tante aktuell sehr labil ist? Es gibt da ja wohl sogar auch einen Paragraphen:
in § 65 abs. 2 SGB I zu finden:
(2) Behandlungen und Untersuchungen,
1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
können abgelehnt werden.
4 Antworten
Ist es möglich, dass ein Schreiben ihres behandelnden Arztes die Durchführung einer erneuten Nachbegutachtung erstmal verhindert,
Da deine Tante alle Ärzte nennen muss damit die Amtsärzte Akteneinsicht erhält, inkl. Aufhebung der Ärztlichen Schweigepflicht, obliegt es dann den zu beurteilenden Ärzten ob in wie weit eine persönliche Begutachtung notwendig ist.
Decken sich also die Angaben nicht mit den Ärztlichen Befunden der behandelnden Ärzten, droht entsprechend Ärger bzw. genau genommen, wird man noch genauer unter die Lupe genommen.
Es hat sich rumgesprochen, das Depressionen und Trauma und alle anderen Geisteskrankheiten " Gute Krankheiten " sind um nicht mehr Arbeiten zu müßen.
Ich Unterstell deiner Tante nicht persöhnlich, dass Sie zu den wenigen Gehöhrt die tatsächlich Krank sind, aber als Steuerzahler muss Ich mich darauf verlassen können, dass nur die Geld bekommen die es auch benötigen.
Der normale Arzt kann es ja versuchen, aber wenns nicht geht, dann muss Sie wohl nochmal zum Gutachter der daneutraler Ran geht als der normale Arzt.
Nein.
Der GA entscheidet ob und in welchem Umfang eine persönliche Begutachtung / Nachbegutachtung notwendig ist.
Was ein anderer Arzt dazu meint ist ist irrelevant, weigert man sich hat das Konsequenzen.
Das wurde dir hier nun schon so oft erklärt….
🙄
Noch mal - der „ärztliche Dienst“ ist nichts anderes als vom JC beauftragte GUTACHTER - der Rest der Abteilung verwaltet die Unterlagen.
Die Sachbearbeiterin hat die Akte deiner „Tante“ weitergeleitet- der mediz. Dienst hat entschieden - die Sachbearbeiterin leitet die Entscheidung an dich weiter. Das läuft alles über PC.
Warum? - WEIL DIE FÜR DIE BÜROKRATIE DEINES FALLS ZUSTÄNDIG IST.
Glaubst du tatsächlich die Mitarbeiterin des JC kennt die internen Abläufe / und Regeln nicht?
Ich habe in meinem Leben schon viele GA geschrieben, keine Sorge - die Leute haben das irgendwann begriffen. Bis dahin wurden die Gelder gekürzt.
Eben. Die Sachbearbeiterin darf nur weiterleiten. Sonst nichts. Gesundheit geht die nix an. Auch wenn die immer versucht Details zu erfahren.
Und der medizinische Dienst hat meine Tante in einem Infoschreiben gebeten, dass sie Befunde ihres Arztes einreicht und Schweigepflichtsentbindungen, damit sich der ärztliche Dienst unmittelbar ein Bild machen kann, da so unnötige Nachbegutachtungen entfallen.
Noch mal…wenn die „Tante“ eine Aufforderung bekommen hat dann vom MEDIZINISCHEN DIENST! Die Fallmanagerin hat die nur an die „Tante“ weitergeleitet….
Sämtliche eingereichte Unterlagen gehen DIREKT an den medz. Dienst. Warum auch sollte sich die Sachbearbeiterin für den Kram interessieren? Das ist NICHT deren Zuständigkeitsbereich.
Reagierst du (deine „Tante“ / wer auch immer nicht werden Gelder gekürzt - Ende.
Hahahaha Du bist einer. Regst dich grundlos auf. Das was du schreibst sage ich doch ständig. Alles safe.
Lass es gut sein….
Probiert es doch einfach. Es nützt nichts, wenn wir hier sagen "nein, nutzt nichts" und sie eigentlich erfolg gehabt hätte.
Falsch. Die Arbeitsvermittlerin beauftragt erstmal den ärztlichen Dienst. Da die Arbeitsvermittlerin nämlich Null Einblicke und Rechte hat auch nur ein Hauch über die Gesundheit meiner Tante zu erfahren, auch wenn die sich auf den Kopf stellt, kann sie selbst keinen Gutachter beauftragen.
Der ärztliche Dienst entscheidet erstmal per Aktenlage was zu tun ist. Und wenn du die Fragebögen und Infoschreiben des ärztlichen Dienstes kennen würdest, würdest du wissen, dass darin um Befunde und Zuarbeit der involvierten Ärzte gebeten wird, da so oft unnötige Nachbegutachtungen entfallen.