ALG 2 und Honorartätigkeit?
Hallo,
Ich bekomme arbeitslosengeld 2 und habe jetzt angefangen nebenbei zu arbeiten, als honorarkraft. Es sind dann pro monat 120€ die ich bekomme. Allerdings ist es halt kein konstantes einkommen, also wenn ich z.b. mal wegen schule keine zeit hab, arbeite ich ein tag weniger und bekomm auch weniger geld. wie geb ich denn diese tätigkeit beim arbeitsamt an?
In den ferien z.b. muss ich nicht arbeiten! Und wenn die mir dann die 120€ trotzdem wegkürzen würde es ganz schön knapp werden mit dem geld?
7 Antworten
Da du schwankendes Einkommen haben wirst, muss du jeden Monat die Honorar-Abrechnung einreichen, damit nachträglich deine dir zustehende Leistung angepasst werden kann.
Entweder macht die ARGE eine Rückforderung auf, oder sie zahlt an dich nach, wenn der SB zuviel fiktiv im Voraus angerechnet hat.
Idiotisch wäree es, das Einkommen nicht anzugeben, denn erstens machst du dich erpressbar und zweitens kommt es, lässt der AG es über die Bücher laufen, mit Sicherheit raus.
Und wegen eines Pipi-Betrages - bei 120 EUR kann die ARGE gerade mal 16 EUR anrechnen - eine Ornungswidrigkeit zu begehen oder gar ein Strafverfahren an die Backe zu bekommen, ist mehr als ärgerlich.
Es gibt - abhängig von der Höhe - Rückforderung und Strafverfahren oder Rückforderung und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Manche SB fordern zwar bei Popelberträgen auch nur zurück; allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen.
Bis 167 Euro darfst Du dazu verdienen, als regelmäßiger Zusatzverdienst. Erst was drüber geht wird angerechnet, also abgezogen. Wenn es, wie in Deinem Fall, nur von Zeit zu Zeit ein paar Mark mehr in der Tasche bedeutet, kümmert sich das Amt nicht drum. Sie könnten zwar meckern, weil sie die Leistungen ja so gering wie möglich halten sollen, Vorgabe aus Berlin, aber abziehen dürfen sie nix, solange es nicht mehr als 167 € und noch nicht einmal regelmäßig ist. Keine Sorge also. Und wissen müßen sies ja nicht. Nachweise gibt es keine und wenn Du das Geld in Bar kriegst - sch... drauf. ;-)
Hi Dougan,
seit wann sind es 167,00 € - meines Wissens nach liegt die Grenze immer noch bei 165,00 €
Dos E uros, so viel?!
Beide falsch.
Voll anrechnungsfrei dürfen 100 EUR dazu verdient werden; der Rest wird Prozentual angerechnet (80%, 90%, 100%)
Und warum schreibst Du es nicht als Antwort? So entgehen Dir unter anderem Punkte...!
So wie du es hier beschrieben hast, musst du es bei der ARGE melden. Es werden dann jeden Monat deine Bezüge neu berechnet. Versuche besser nicht das Zusatzeinkommen zu verschleiern, denn wenn es rauskommt bekommst du eine Strafe und musst natürlich die zu Unrecht erhaltenen Bezüge wieder zurückzahlen.
Du musst jeden Monat angeben, was Du verdienst. Und nur das wird auch angerechnet. Du kannst ja auch Deinen Aufwand geltend machen; Fahrtkosten usw. Dafür gibt es entsprechende Formulare von der Agentur für Arbeit, die Du am Monatsende ausgefüllt abgeben musst.
Was die Arge nicht weiß, macht sie nicht heiß.
Klar, aber wenn sie dahinterkommt wird es sehr ungemütlich.
Rückzahlungen mit Strafzahlungen drohen.
Du musst jeden Monat deine Lohnabrechnungen einreichen, damit die Leistungen neu berechnet werden können.
Recht hat er wohl, aber bevor es zum Strafverfahren kommt macht die ARGE nur ne Rückzahlungsforderung.