Teilzeit ca. 120 Std Monatlich und Jobcenter
ich habe eine Teilzeitstelle in Aussicht, die mit 9,50 € Stündlich entlohnt wird, bei einer durchschnittlichen Monatlichen Arbeitszeit von 120 Std. im Moment beziehe ich noch Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4, nun meine Frage, falls ich die Stelle bekäme,steht mir noch Unterstützung vom Jobcenter zu? da ich etwa 880 Netto zur Verfügung hätte, was meinen Regelsatz von 330.- Warmmiete und 399.- Regelsatz für Bayern ja etwas übersteigt. ich meine Nein, möchte jedenfalls Sicher gehen.
Vielen Dank
2 Antworten
Hallo 1Alexandre, wenn ich von Deinem Nettolohn 880 Euro den Freibetrag (erst 100 Euro, dann vom Restbetrag noch 20 %) abziehe, komme ich auf einen Anrechnungsbetrag von 624 Euro. Da Deine Leistung vom Jobcenter höher ist, bekommst Du zum Lohn noch aufstockend Arbeitslosengeld II, etwa 105 Euro. Das Jobcenter wird aber mit der Wohngeldstelle sprechen, um abzuklären, ob Du auch in dieser Höhe einen Wohngeldanspruch hättest, dann wärst Du vom Jobcenter weg. Ich wünsche Dir alles Gute.
Bei 120 Stunden pro Monat und 9,50 € Stundenlohn hättest du ca.1140 € Brutto und müsstest ca.880 € Netto bekommen !
Von diesen ca.1140 € Brutto wird zunächst dein Grundfreibetrag von 100 € abgezogen,von den übersteigenden 900 € ( bis 1000 € Brutto ) hast du noch mal 20 % Freibetrag,also noch mal 180 € dazu und von den übersteigenden 140 € ( von 1000 € - 1200 € Brutto ) hast du noch mal 10 % Freibetrag,also noch einmal 14 € dazu.
Dein gesamter Freibetrag würde dann ca.294 € betragen,diese ca.294 € würden dann von deinen ca.880 € Netto abgezogen und würden ca.586 € anrechenbares Nettoeinkommen ergeben.
Wenn dein Bedarf aus 399 € Regelsatz + 330 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) besteht,dann liegt dein gesamter Bedarf bei 729 € pro Monat.
Bedarf 729 € minus ca.586 € anrechenbares Netto = ca.143 € ALG - 2 Aufstockung pro Monat.
Das Jobcenter wird dann prüfen ob du ggf.mehr Anspruch auf Wohngeld hättest bzw.deinen Bedarf damit decken könntest,denn Wohngeld würde eine vorrangige Leistung sein,dass Jobcenter würde dich dann auffordern das zu beantragen.
Dazu kannst du dir im Internet auch einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen und es dir so in etwa ausrechnen lassen,da bist du dann schlauer.