Kindergeldnachzahlung an jobcenter zurück zahlen?
Hallo ich bin 20 Jahre alt und wohne seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr bei meinen Eltern sondern in meiner eigenen Wohnung. Ich bekomme ALG II. Ich mache seit dem Oktober 2014 bis zum April 2015 eine Massnahme vom Jobcenter. Ich hatte vor 3 Monaten einen Kindergeldantrag gestellt und darin auch angegeben das ich ALG II bekomme. Jetzt hatte ich einen Brief von der Kindergeldkasse bekommen das ich eine Nachzahlung bekomme von der Zeit in der ich die massnahne gemacht habe. Jetzt zerbreche Ich mir den Kopf ob ich das Geld behalten darf. Muss ich das Geld ( 1500 Euro aus der Zeit wo ich die Maßnahme gemacht habe ) an das Jobcenter zurückzahlen? Falls ja, komplett? Wird mir das Geld vom Alg II abgezogen? Falls ja wie viel pro Monat?
Ich bitte um eine Antwort da ich mir den Kopf zerbreche :(
Mfg
6 Antworten
Im Zweifel lassen die dich das auch auf Raten zurückzahlen. Kindergeld ab 18 bekommt man nur wenn man in einer Ausbildung, in einem Studium ist oder man auf der Warteliste der Uni steht bzw als ausbildungssuchend gemeldet ist. Wenn du keines von den 4 Dingen warst dann siehts schlecht aus und danach als könnten sie alles zurückfordern
Ich bin Arbeitssuchend gemeldet. Steht mir die Nachzahlung zu?
Wenn du das der Familienkasse bei der Antragstellung angegeben hast,dass du auch ALG - 2 beziehst,dann wird sich die Familienkasse mit dem Jobcenter in Verbindung setzten oder aber das Jobcenter mit der Familienkasse,wenn es ihnen auch bekannt ist,dass du Kindergeld beantragt hast !
Solltest du dann deinen vollen Bedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter bekommen haben,dann ist das Jobcenter teilweise in Vorleistung gegangen,weil dir ja dann vorrangig Kindergeld von 184 € pro Monat zugestanden hat.
Dann wird das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen bei der Familienkasse stellen und wenn du nur deinen Regelsatz von 399 € bekommst und evtl.deine Fahrkosten übernommen werden,dann wirst du nur deine 30 € Versicherungspauschale pro Monat abgezogen bekommen,wenn du keine Nebentätigkeit ausübst.
Die Nachzahlung steht dir zu, aber da das Jobcenter fuer diese Zeit in Vorleistung gegangen ist fuer die Zeit der Nachzahlung, hat diese auf einen Anspruch auf die Nachzahlung. Das Geld wird voll angerechnet, d.h. die Alg2 Leistungen werden demensprechend gekuerzt. Vom Geld selbst bleibt dir nix.
Aber meldest du es nicht, und gibst du es aus, kommen sie dir bald auf die Schliche und dann werden die Leistungen gekuerzt und eine Strafe erwartet dich auch, weil du es haettest melden muessen.
Du solltest dich am besten beim Arbeitsamt erkundigen. Verschweigen kannst du es eh nicht, es kommt doch raus. Frag nach und du bist auf der sicheren Seite.
Falls Du den kompletten Regelsatz (399 Euro) bekommen hast, musst Du das zurückzahlen. Das Jobcenter ist sozusagen in Vorleistung gegangen.