Kindergeldnachzahlung an jobcenter zurück zahlen?

6 Antworten

 Im Zweifel lassen die dich das auch auf Raten zurückzahlen. Kindergeld ab 18 bekommt man nur wenn man in einer Ausbildung, in einem Studium ist oder man auf der Warteliste der Uni steht bzw als ausbildungssuchend gemeldet ist. Wenn du keines von den 4 Dingen warst dann siehts schlecht aus und danach als könnten sie alles zurückfordern

Sven12081994 
Beitragsersteller
 19.04.2015, 14:25

Ich bin Arbeitssuchend gemeldet. Steht mir die Nachzahlung zu?

Wenn du das der Familienkasse bei der Antragstellung angegeben hast,dass du auch ALG - 2 beziehst,dann wird sich die Familienkasse mit dem Jobcenter in Verbindung setzten oder aber das Jobcenter mit der Familienkasse,wenn es ihnen auch bekannt ist,dass du Kindergeld beantragt hast !

Solltest du dann deinen vollen Bedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter bekommen haben,dann ist das Jobcenter teilweise in Vorleistung gegangen,weil dir  ja dann vorrangig Kindergeld von 184 € pro Monat zugestanden hat.

Dann wird das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen bei der Familienkasse stellen und wenn du nur deinen Regelsatz von 399 € bekommst und evtl.deine Fahrkosten übernommen werden,dann wirst du nur deine 30 € Versicherungspauschale pro Monat abgezogen bekommen,wenn du keine Nebentätigkeit ausübst.

Die Nachzahlung steht dir zu, aber da das Jobcenter fuer diese Zeit in Vorleistung gegangen ist fuer die Zeit der Nachzahlung, hat diese auf einen Anspruch auf die Nachzahlung. Das Geld wird voll angerechnet, d.h. die Alg2 Leistungen werden demensprechend gekuerzt. Vom Geld selbst bleibt dir nix.

Aber meldest du es nicht, und gibst du es aus, kommen sie dir bald auf die Schliche und dann werden die Leistungen gekuerzt und eine Strafe erwartet dich auch, weil du es haettest melden muessen.

Du solltest dich am besten beim Arbeitsamt erkundigen. Verschweigen kannst du es eh nicht, es kommt doch raus. Frag nach und du bist auf der sicheren Seite.

Falls Du den kompletten Regelsatz (399 Euro) bekommen hast, musst Du das zurückzahlen. Das Jobcenter ist sozusagen in Vorleistung gegangen.