Teilzeitstelle 19,25 STD/Woche / Hartz 4 Aufstockung oder Wohngeld?

5 Antworten

Du hast einen Nettoverdienst von 700 Euro. Miete wird durch 2 geteilt , also 200 Euro. Bleiben Dir 500 Euro zum Leben. Du bekommst weder Harz 4 , noch Wohngeld. Du müsstest unter 354 Euro zum Leben kommen, um Hilfe zu beantragen. Sucht Euch eine kleinere Wohnung. Deine Freundin hätte eher Anspruch auf Hilfe, weil sie nur Auszubildende ist.

Was über 15 Std. wöchentlich liegt gilt als Teilzeit und befreit dich somit vom "Vermittlungszwang"- also nix mit regelmäßig melden oder so.

Und 400.- warm ist bei 2 Personen auch o.k.

Du würdest "höchstens" Aufstocker.

Hat deine Freundin mal in Betracht gezogen BAB zu beantragen?

Und dann könnt ihr immer noch hingehen und Wohngeld beantragen.

kinque 
Beitragsersteller
 02.11.2012, 15:05

Also ich habe mich weitesgehend so informiert: Ich bekomme eine Hartz 4 Aufstockung. Jedoch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich mich regelmässig beim Jobcenter melden muss und ich mich weiter bewerben sollte.

Also die Wohnung denke ich auch, dass der Preis und Grösse in Ordnung ist, ist ja immerhin für 2 Personen.(sind 67m²)

Meine Freundin verdient derzeit 320 € und bekommt ja noch Kindergeld 180 €. BAB haben wir uns noch nicht informiert.

WO STEHT GESCHRIEBEN DAS ICH VOM VERMITTLUNGSZWANG BEFREIT BIN?

adianthum  02.11.2012, 15:39
@kinque

Weiß nicht, wos geschrieben steht. Aber seit ich meine Stelle mit 16 Stunden in der Woche habe ist es zumindest bei mir so.

Sollte sich das von Kreis zu Kreis unterscheiden, dann unterliege ich einem Irrtum und entschuldige mich dafür.

Aber meines Wissens nach, stimmt das so, wie ich im Beitrag geschrieben habe.

hatz4 bekommst net vielleicht wohngeld

Du kannst bei beiden Ämtern einen Antrag stellen.

Bei Wohngeld hättest Du den Vorteil, keine Bewerbungen schreiben zu müssen und nicht regelmäßig ins Jobcenter gehen zu müssen - außerdem brauchst Du dann auch keine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben.

Was Dir nun aber bewilligt wird, kann ich nicht sagen. Du bekommst nur eins von Beiden.

kinque 
Beitragsersteller
 02.11.2012, 13:45

Also ich bin mit dem Job total zufrieden, jedoch will ich nicht Regelmässig zum Jobcenter gehen und auch keine Bewerbung schreiben, weil ich den Job total klasse Finde und gar nichts anderes arbeiten möchte.

Nur mit dem Geld haut es dann nicht richtig hin, weil ich auch noch einen 20 km Fahrtweg habe, der auch nur mit dem Auto zu meistern ist, weil Busverbindungen richtig sch....e sind.

Aber sobald ich Hartz 4 Aufstockung bekomme muss ich definitiv mich regelmässig melden im Jobcenter? Ganz sicher?

Wie viel Wohngeld kann man höchstens bekommen, ist das Anteilig von der Miete oder einen Pauschalzuschuss?

beangato  02.11.2012, 13:51
@kinque

regelmässig melden

Ja und Bewerbungen schreiben.

Wieviel Wohngeld Du bekommen könntest, weiß ich nicht. Google mal nach einem Wohngeldrechner.

kinque 
Beitragsersteller
 02.11.2012, 14:17
@beangato

Laut Wohngeldrechner im Internet 190 Euro. Aber das kann ja nicht hinhauen, weil da wurde meine Freundin nicht berücksichtigt, die ja schliesslich auch in der Wohnung wohnt und Miete dazuzahlt.

Beangato ich bedanke mich für deine Super Antworten. Entweder ich bekomme noch Wohngeld dazu oder ich muss mir halt noch einen 400 euro job annehmen um noch ein wenig dazu.

Am besten ich gehe mal zum Amt und hole mir Informationen zum Wohngeld.

beangato  02.11.2012, 14:51
@kinque

Hat Deine Freundin kein Einkommen?

Zumindest Kindergeld müsste sie bekommen. Dann könnte es auch für die Miete reichen.

Es käme zunächst mal darauf an, ob Ihr beide als 2er-Bedarsfgemeinschaft zusammenlebt - oder ob Ihr finanziell im Sinne einer WG lebt. Davon ist abhängig, ob Ihr zusammen "berechnet" werdet, oder ob du in der gemeinsamen Wohnung eine eigene 1-Pers.-Bedarfsgemeinschaft bildest; in dem Fall gelten für dich dieselben Kriterien als würdest du alleine leben - deine Freundin hätte mit deinen Anträgen/ Ansprüchen nichts zu tun . Sie müsste nur ihre anteiligen Wohnkosten übernehmen und ansonsten für sich selber sorgen (bzw. für sich selber eigene Anträge stellen) . http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konstellation-wohngemeinschaft-oder-lebensgemeinschaft#answer58095198