Vom Lehrlingsgehalt ausgleichen?

5 Antworten

So einfach ist dies nicht.

Bei einem Auszubildenden bezweifele ich, dass das von ihm verlangt werden kann.

Ich gehe davon aus, dass sich hier noch Leute mit Kenntnissen des Arbeitsrechts zu Wort melden.

Eine Haftung des Arbeitnehmers für eine Kassendifferenz ist aber gegeben, wenn ihm der Arbeitgeber mindest mittlere Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Dieses ist meist schwierig, so dass eine Verrechnung mit dem Arbeitslohn in der Regel nicht möglich ist.

Ist im Arbeitsvertrag keine Regelung fällt mithin die Einforderung des Betrages dem Arbeitgeber recht schwer.

Um dieses Problem umgehen zu können, ist in manchen Arbeitsverträgen "Mankovereinbarungen" getroffen worden. Dazu stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum vereinbarten Lohn ein "Mankogeld" zur Verfügung. Im Gegenzug haftet der Arbeitnehmer für jeden Fehlbetrag - allerdings begrenzt auf das Mankogeld.

Ein Azubi muss das nicht. Auch die normale Kassiererin haftet nicht. Es sei denn, sie erhält ein vertragliches "Mankogeld" das dieses Risiko ausgleicht.

Hallo,

ein Auszubildender darf generell Arbeiten nur unter "Aufsicht" durchführen.

Aufsicht bedeutet, das sich ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter des AG immer wieder davon überzeugt,das der Azubi Arbeiten korrekt ausführt.

Gerade bei dem Umgang mit Bargeld muß hierbei besonderes Augenmerk auf die Fähigkeiten des Azubis gelegt werden und daher ist eine Haftung außer bei Vorsatz oder grob fahrlässigen Verhalten des Azubis ausgeschlossen.

Das steht im Arbeitsvertrag. Generell muss die Kassendifferenz von demjenigen ausgeglichen werden, der sie verursacht hat. Sonst könnte sich ja jeder einfach Geld klauen auf Kosten des Unternehmens.

XC600  23.11.2019, 18:35

trifft das auch auf Azubis zu?