Kassendifferenz zahlen?
Hallo, ich arbeite seit ca. 4 Monaten in einer Filiale auf 450 € Basis. Vor ein paar Tagen hatte ich eine Differenz an der Kasse von über 50 €. Und die Woche davor etwas mit 17 €. Mir ist absolut unerklärlich, wie das geschehen sein soll, da ich auch schon mal in einem anderen Betrieb gearbeitet habe ( ca. einundhalb Jahre) und dort nie eine so hohe Differenz hatte. In meinem damaligen Betrieb haben wir immer vor und nach dem Kassieren die Kasse unter Aufsicht eines anderen selbst gezählt. Bei diesem Betrieb wird die Kasse vor Ladenöffnung von der Chefin gezählt. Die Kassierer kommen direkt an die Kasse, ohne sie selbst zu zählen. Bei Schichtende wird die Kasse auch nicht gezählt, sondern erst am nächsten Morgen von der Chefin. Desweiteren melden sich zwar die Kassierer an der Kasse an, aber es ist üblich angemeldet zu bleiben, wenn man die Kasse verlässt. Das ist eigentlich nicht erlaubt, trotzdem machen es alle so. Außerdem kassiert die Ablöse für die Pause auch auf dem angemeldeten Mitarbeiter weiter. Die Kasse wird zwischenzeitlich nicht gezählt. Selbst wenn man seine Schicht beendet, meldet man sich nicht ab. Manchmal kommt es dazu, dass zu viele Kunden auf einmal abgerechnet werden müssen, da wird die Kasse von dem Mitarbeiter, der seine Schicht beendet hat, von jemand anderem genutzt. Natürlich unter dem Namen des vorigen Mitarbeiters. Zwar hat man die Möglichkeit sich abzumelden, aber seine Karte muss man an der Kasse lassen und der Pin für die Anmeldekarte wird auch nicht geheim gehalten, so dass jeder Mitarbeiter sich darunter anmelden kann. Ich finde das schon sehr fragwürdig, denn so hab ich es vorher noch nicht erlebt. So gutgläubig wie ich anfangs war, dachte ich mir, dass man sich halt gegenseitig vertrauen kann. Mittlerweile habe ich ein wenig Stress mit einer Mitarbeiterin die über mir steht und komischerweise habe ich auch ausgerechnet an diesem Tag die 50 € Differenz gehabt. Ähnlich war es mit den 17 €. Da hatte mich diese Mitarbeiterin in meiner Pause kurz abgelöst. Bei den 17 € habe ich auch darauf bestanden, dass sie einen Teil von der Differenz bezahlt, weil sie ja auch an der Kasse war. Dann habe ich deswegen noch Ärger bekommen, denn es könne ja nicht sein, dass jemand in den 15 Minuten so einen Betrag herausgeben würde, da wäre ja schon eher ich diejenige, die den Fehler gemacht hätte. Bei den 50 € frage ich mich auch, wie ich hätte so einen Betrag herausgeben können, denn alle 50er landen bei uns sofort im Abwurf und nicht in der Kasse. Da hätte ich wohl 2mal 20 und einmal 10 euro ausversehen zuviel herausgeben müssen. Ich habe an sich sowieso schon keine Lust dort zu arbeiten, weil ich nicht mal 6 € die Std. bekomme. Und im Übrigen habe ich mir meinen Vertrag nochmal angeschaut und dort steht weder was vom Ausgleichen der Kassendifferen noch Mankogeld. Also ich weiß ehlich nicht, ob das alles so seine Richtigkeit hat.
8 Antworten
Defenetiv nicht bezahlen. Wenn du eine Kasse übernimmst hast auch nur Du den zugang dazu. Geld zählen vorher ein muss! Abrechnung nur in Deiner Gegenwart! Sollte nur mal ein Fremder an deiner Kasse gewesen sein, dann bist du auch nicht mehr allein dafür verantwortlich! Zahlen muss man nur bei grober Fahrläßigkeit und das bestimmt nicht der Chef sondern ein Gericht!
In deinem beschriebenen Fall würde ich das Manko-Geld nicht aus eigener Tasche zahlen würde mich lieber kündigen lassen. Wenn man Geld bekommt oder abliefert muss es immer gezählt werden wenn du dabei bist.
Sie ist aber noch in der Probezeit, wenn die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ohne Angabe von Gründen wird das Arbeitsgericht da wenig bringen.
Meine Probezeit ging 3 Monate und ist schon vorbei.
Die Kündigungsmöglichkeit des AG ohne Begründung zu kündigen beträgt 6 Monate und hat mit der Probezeit nix zu tun.
Die Probezeit ist nur eine Verkürzung der Frist.
Hallo,
seine Richtigkeit hat das durchaus ABER! Will ich eine Kassenkraft dazu heranziehen Differenzbeträge auszugleichen, muss ich auch Nachweis führen das diese dafür in der Verantwortung steht. Dieser Punkt ist in Deinem Fall nicht gegeben, da ja dem Anschein nach jeder an die Kasse kann wie der lustig ist. Wozu noch Karten und Pin´s? Es reicht eine für alle, so wie es bei Euch gemacht wird. Hier würde der AG beim Durchsetzen von Forderungen erhebliche Probleme bekommen, eigentlich ist dies so nicht möglich.
Der Arbeitnehmer muss für evtl. Fehler nicht aufkommen. Das widerspricht deutschem Arbeitsrecht.
Nun, was leider nicht stimmt. Es gibt die Mankohaftung die speziell im Einzelhandeln an Tankstellen usw. eingesetzt wird und unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich einwandfrei anwendbar ist. Diese schützt im Übrigen nicht nur den Arbeitgeber sondern auch den Arbeitnehmer.
Es besteht also kein Widerspruch zum Arbeitsrecht, in einem anderen Fall würden wohl 100% der Einzelhändler gegen Gesetzte verstoßen und unehrliche Arbeitnehmer hätten eine gemähte Wiese.
Übrigens ins nachgewiesen, dass annähernd 30% der Diebstähle im Einzelhandel Personaldiebstähle sind, resp. waren, man rüstet zurzeit gewaltig und rechtlich vollkommen legal gegen solch nette Kollegen auf.
Nur noch zur Info:
Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Fehlbestände bei Waren- oder Kassenbestände, die ihm anvertraut wurden. Sie ist gesetzlich nicht geregelt.
Die Arbeitsvertragsparteien können eine Mankohaftung individuell vereinbaren. Eine Mankovereinbarung, nach der der Arbeitnehmer auch ohne Verschulden ein Manko zu ersetzen hat, ist nur wirksam, wenn:
der Arbeitnehmer für dieses erhöhte Risiko einen angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich erhält (Mankogeld) und der Arbeitnehmer alleinigen Zugriff auf den durch die Mankohaftung geschützten Bestand hat. Eine verschuldensunabhängige Mankohaftung des Arbeitnehmers muss ausdrücklich vereinbart werden. Haben die Arbeitsvertragsparteien die Mankohaftung nicht gesondert vereinbart, haftet der Arbeitnehmer nur bei Verschulden.
siehe hierzu auch:
Lexikon: Arbeitsvertrag Haftung des Arbeitnehmers
Ratgeber: Arbeitsvertrag Teil 1 Arbeitsvertrag Teil 2
Diese Praxis in deinem Unternehmen ist absolut nicht in Ordnung.
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Der Inhalt der Kasse ist immer von der Kassiererin vor Arbeitsbeginn zu zählen.
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Der Inhalt ist immer von der Kassiererin und einer unabhängigen Person nach Arbeitsende zu zählen.
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Während der Arbeitszeit hat nur die Kassiererin, auf die die Kasse angemeldet ist, Zugang zur Kasse.
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Kassendifferenzen sind nicht vom Mitarbeiter auszugleichen.
Was hier abgeht, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Dieses Vorgehen ist mit aktuellem Arbeitsrecht nicht in Einklang zu bringen.
Ich würde mich an deiner Stelle nach Möglichkeit um einen anderen Job bemühen.
Würde ich definitiv nicht zahlen. Vor allem da jeder Hinz und Kunz an der Kasse rumgepfuscht haben kann.
Als ich im Studium mal bei Ikea an der Kasse gearbeitet habe, hatte jeder seine eigene Kasse die er vor Schichtbeginn durchgezählt hat. Am Ende hat er sie wieder durchgezählt bzw. wurde maschinell gezählt.
Geld zuviel war generell immer schlecht, aber alles bis 10 Euro war kein Problem. Genauso wenn man zu wenig Geld drin hatte. Passiert halt mal. Bei mehr als 10 Euro plus oder minus musste man unterschreiben und wenn das zu oft passierte, wurde man mal zu einem Gespräch gebeten.
Aber in keinem Fall musste man selber was zahlen.
Genau. Das würde ich auch nicht zahlen und es auf eine Kündigung ankommen lassen. Falls diese dann ausgesprochen wird, ziehst Du vor das Arbeitsgericht (innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung !) und das sollte mich wundern, wenn Du da nicht Recht bekommst. Alles Gute.