Kassendifferenz zahlen?

8 Antworten

Defenetiv nicht bezahlen. Wenn du eine Kasse übernimmst hast auch nur Du den zugang dazu. Geld zählen vorher ein muss! Abrechnung nur in Deiner Gegenwart! Sollte nur mal ein Fremder an deiner Kasse gewesen sein, dann bist du auch nicht mehr allein dafür verantwortlich! Zahlen muss man nur bei grober Fahrläßigkeit und das bestimmt nicht der Chef sondern ein Gericht!

In deinem beschriebenen Fall würde ich das Manko-Geld nicht aus eigener Tasche zahlen würde mich lieber kündigen lassen. Wenn man Geld bekommt oder abliefert muss es immer gezählt werden wenn du dabei bist.

Petriotic  10.07.2014, 13:03

Genau. Das würde ich auch nicht zahlen und es auf eine Kündigung ankommen lassen. Falls diese dann ausgesprochen wird, ziehst Du vor das Arbeitsgericht (innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung !) und das sollte mich wundern, wenn Du da nicht Recht bekommst. Alles Gute.

stinkertum  10.07.2014, 13:15
@Petriotic

Sie ist aber noch in der Probezeit, wenn die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ohne Angabe von Gründen wird das Arbeitsgericht da wenig bringen.

Peachy88 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 13:19
@stinkertum

Meine Probezeit ging 3 Monate und ist schon vorbei.

Maximilian112  10.07.2014, 13:52
@Peachy88

Die Kündigungsmöglichkeit des AG ohne Begründung zu kündigen beträgt 6 Monate und hat mit der Probezeit nix zu tun.

Die Probezeit ist nur eine Verkürzung der Frist.

Hallo,

seine Richtigkeit hat das durchaus ABER! Will ich eine Kassenkraft dazu heranziehen Differenzbeträge auszugleichen, muss ich auch Nachweis führen das diese dafür in der Verantwortung steht. Dieser Punkt ist in Deinem Fall nicht gegeben, da ja dem Anschein nach jeder an die Kasse kann wie der lustig ist. Wozu noch Karten und Pin´s? Es reicht eine für alle, so wie es bei Euch gemacht wird. Hier würde der AG beim Durchsetzen von Forderungen erhebliche Probleme bekommen, eigentlich ist dies so nicht möglich.

Interesierter  10.07.2014, 13:02

Der Arbeitnehmer muss für evtl. Fehler nicht aufkommen. Das widerspricht deutschem Arbeitsrecht.

Quasimo  10.07.2014, 23:40
@Interesierter

Nun, was leider nicht stimmt. Es gibt die Mankohaftung die speziell im Einzelhandeln an Tankstellen usw. eingesetzt wird und unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich einwandfrei anwendbar ist. Diese schützt im Übrigen nicht nur den Arbeitgeber sondern auch den Arbeitnehmer.

Es besteht also kein Widerspruch zum Arbeitsrecht, in einem anderen Fall würden wohl 100% der Einzelhändler gegen Gesetzte verstoßen und unehrliche Arbeitnehmer hätten eine gemähte Wiese.

Übrigens ins nachgewiesen, dass annähernd 30% der Diebstähle im Einzelhandel Personaldiebstähle sind, resp. waren, man rüstet zurzeit gewaltig und rechtlich vollkommen legal gegen solch nette Kollegen auf.

Quasimo  10.07.2014, 23:44
@Quasimo

Nur noch zur Info:

Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Fehlbestände bei Waren- oder Kassenbestände, die ihm anvertraut wurden. Sie ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Arbeitsvertragsparteien können eine Mankohaftung individuell vereinbaren. Eine Mankovereinbarung, nach der der Arbeitnehmer auch ohne Verschulden ein Manko zu ersetzen hat, ist nur wirksam, wenn:

der Arbeitnehmer für dieses erhöhte Risiko einen angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich erhält (Mankogeld) und der Arbeitnehmer alleinigen Zugriff auf den durch die Mankohaftung geschützten Bestand hat. Eine verschuldensunabhängige Mankohaftung des Arbeitnehmers muss ausdrücklich vereinbart werden. Haben die Arbeitsvertragsparteien die Mankohaftung nicht gesondert vereinbart, haftet der Arbeitnehmer nur bei Verschulden.

siehe hierzu auch:

Lexikon: Arbeitsvertrag Haftung des Arbeitnehmers

Ratgeber: Arbeitsvertrag Teil 1 Arbeitsvertrag Teil 2

Diese Praxis in deinem Unternehmen ist absolut nicht in Ordnung.

  1. Der Inhalt der Kasse ist immer von der Kassiererin vor Arbeitsbeginn zu zählen.

  2. Der Inhalt ist immer von der Kassiererin und einer unabhängigen Person nach Arbeitsende zu zählen.

  3. Während der Arbeitszeit hat nur die Kassiererin, auf die die Kasse angemeldet ist, Zugang zur Kasse.

  4. Kassendifferenzen sind nicht vom Mitarbeiter auszugleichen.

Was hier abgeht, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Dieses Vorgehen ist mit aktuellem Arbeitsrecht nicht in Einklang zu bringen.

Ich würde mich an deiner Stelle nach Möglichkeit um einen anderen Job bemühen.

Würde ich definitiv nicht zahlen. Vor allem da jeder Hinz und Kunz an der Kasse rumgepfuscht haben kann.

Als ich im Studium mal bei Ikea an der Kasse gearbeitet habe, hatte jeder seine eigene Kasse die er vor Schichtbeginn durchgezählt hat. Am Ende hat er sie wieder durchgezählt bzw. wurde maschinell gezählt.

Geld zuviel war generell immer schlecht, aber alles bis 10 Euro war kein Problem. Genauso wenn man zu wenig Geld drin hatte. Passiert halt mal. Bei mehr als 10 Euro plus oder minus musste man unterschreiben und wenn das zu oft passierte, wurde man mal zu einem Gespräch gebeten.

Aber in keinem Fall musste man selber was zahlen.