Darf der Chef mir die Differenz der Kasse vom Lohn abziehen

4 Antworten

Die Sache ist ganz einfach. Fahrlässigkeit ist das Problem des Arbeitgebers, grobe Fahrlässigkeit ist das dein Part.

Tanzt du also betriunken an der Kasse und spielst mit Bargeld, zahlst du die Differenz, hast du dich vertan, ist das sein Problem.

Auch "Wegfahrer" werden gern dem Mitarbeiter aufgebrummt.....ist nicht. Bestohlen wurde auch nicht der Tankstellenpächter, sondern die liebe Mineralölfirma.

Dazu bei Bedarf später mehr...

Das ist immer schwierig zu entscheiden. Der/die Kassierer/in haftet da nur, wenn man Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.

Kann das nicht nachgewiesen werden haftet der Arbeitgeber. Bei der Fahrlässigkeit wird aber auch zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden.

Lies das hier genau weiter

https://lebensmitteleinzelhandel.wordpress.com/tag/kassendifferenz-arbeitsrecht/

Soweit ich es als Laie weis, kann er es in Prinzip nicht abziehen, und würde vor Gericht auch verlieren, aber er muss Dich nicht weiter beschäftigen, wenn Du ihm mit einer Klage drohst..

Seh es mal von der anderen Seite .... er bezahlt dich und macht durch dich Verluste und du dann soll er dich noch voll auszahlen? Für was? Dafür, dass du ihm Verlust bringst?