Wie viel Verkaufsdruck ist für Auszubildende bei einer Versicherung erlaubt?
Hallo,
ich mache schon länger eine Ausbildung bei einer Versicherung und mir macht der Beruf viel Spaß, jedoch stellte ich mir schon am Anfang einige Fragen. Ist es erlaubt, dass man eine Vertragszahl festlegt, dass man nach der Probezeit übernommen wird? Denn dies ist bei uns jedes Jahr der Fall und selbst bei Bestnoten kann es sein, dass man mit zu wenigen Verträgen in den ersten 3 Monaten deswegen nicht übernommen wird. Außerdem verlangt man bei uns eine sehr hohe Anzahl an Verträgen, damit man nach der Ausbildung unbefristet übernommen wird, aber das sollte in der Regel erlaubt sein für die Vertriebsnote. Weiterhin werden bei uns 20 Lehrlingen die Vertragszahlen verglichen und teilweise an die Lehrlinge weitergegeben von den Chefs (was eigentlich von der Hauptverwaltung streng untersagt ist) und deshalb werden manche mit weniger Verträgen teilweise ausgeschlossen und wenn ich diese Kollegen dann sehe, tut es mir leid, da ich es langsam nicht mehr menschlich finde. Wie sollte ich dagegen vorgehen? Teilweise gab es schon welche, die an Depressionen erkrankt sind und ein Großteil hat schon abgebrochen und ich finde, dass man das verhindern sollte, auch wenn es mir gut geht.
Ich würde mich für Antworten freuen.
5 Antworten
In der Ausbildung? Was schließt ihr denn da für Verträge ab? Ihr seid doch garnicht fertig ausgebildet. An deiner Stelle würde ich mal bei der IHK vorstellig werden. Die sollen ihre Ausbildungsplätze besser kontrollieren. Wer schickt denn seine Azubis zu den Kunden? Das ist doch unseriös. Versichern die ihre Familienangehörigen?
Habt ihr auch Theorie in der Berufsschule? Vielleicht zusammen mit Azubis die woanders arbeiten? Dann frage mal wie das bei denen ist.
An sonsten such dir einen seriösen Versicherungsmakler. Bei Maklern ist es umgedreht, da kommen die Kunden ins Büro. Sonst müßte man beim Kunden zu Hause ins Internet um zu rechnen und drucken gänge auch nicht.
Bei Auszubildenden dürfen in Deutschland gar keine "leistungsfördernde" Maßnahmen angewendet werden. Das gilt auch für Vergleichszahlen. Ein Auszubildender ist kein Angestellter.
Am Ende kommt es natürlich auf die Präsentation an. Man kann so einiges - richtig verpackt - als "Lerneinheit" verkaufen.
Oha !
In welchem Drückerladen bist du denn gelandet ?
Was du hier beschreibst ist so nicht erlaubt.
Dokumentiere so viel wie möglich zu Beweiszwecken , falls es mal knallt.
Das ist leider Gängige Praktik, bildet einen Betriebsrat oder wechsel den Beruf, dass wird in den Bereich nie besser eher schlechter
Was sagt die Kammer dazu?