Wegfahrer an der Tankstelle
Hallo, ich hatte einen Minijob an einer Tankstelle ohne Arbeitsvertrag und vor kurzem sind mir zwei Kunden ohne zu zahlen weggefahren. Mein Ex-Chef verlangt nun über Rechtsanwalt das Geld von mir.
Wie sieht das rechtlich aus ??
Danke für Antworten.
Gruss Sternsche 44
17 Antworten
Du bist für kein (Sprit-)Diebstahl durch Kunden während der Arbeit haftbar zu machen. Der Chef kann die Personen bei der Polizei anzeigen und (kopierte) Überwachungsvideos als Beweismittel aushändigen.
Hast du den Vorfall den direkt gemeldet? Eigentlich hängen an jeder Tankstelle Kameras die die Autos überwachen und die Nummernschilder aufzeichnen.
Du zahlst weder etwas an den Rechtsanwalt - der wird nämlich versuchen, von dir das Honorar zu bekommen - noch lässt du dich einschüchtern :)
Dein Ex-Chef kann nicht verlangen, dass du dein Leben oder deine Gesundheit gefährdest, um so einen Diebstahl zu verhindern. Du könntest verpflichtet gewesen sein, das Kennzeichen zu notieren - wenn du aber mit anderen Arbeiten beschäftigt warst, trifft dich da keine Schuld.
Wenn du deinen Arbeitsplatz verlassen hättest oder der Diebstahl erst möglich geworden wäre, weil du dich sonst irgendwie pflichtwidrig verhalten hast, dann könnte man vielleicht weiter über die Schuldfrage nachdenken.
Dann müsste man aber immer noch zwischen leichter Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz unterscheiden. Und das würde dann ggf. ein Richter tun.
Der Anwalt deines Chefs weiss aber sehr genau, dass er damit vor Gericht nicht durchkommt, wenn du nur leicht fahrlässig gehandelt hast.
Trotzdem kannst du das nicht ignorieren. Ein einfacher Brief, mit der Erklärung, dass du den Anspruch zurückweist, sollte genügen. Und zwar OHNE Begründungen oder Rechtfertigungen. Statt dessen solltest du den Anwalt auffordern, den Anspruch zu begründen, sofern er die Forderung aufrecht erhalten will.
An dieser Stelle ist meist Schluss, weil der Anwalt weiss, dein Ex-Chef nix beweisen kann. Also wird er das Honorar von deinem Ex-Chef kassieren, hat die Kohle im Sack und dann interessiert es auch keinen mehr^^
WISSEN ist etwas anderes, aber das alles sagt mein Bauch.
Da sehe ich keine Erfolgsaussichten für so einen Anspruch. Gegen vorsätzliche Straftaten kann man nun einmal nichts unternehmen. Oder, käme jemand auf die Idee, den Bankkassierer für einen Bankraub haften zu lassen?
ne das musst du net selbst bezahlen such zur sicherheit einen anwalt auf