Vom eigenen Vater hintergangen worden...
Hallo,
ich habe ein ziemlich dickes Problem, welches mich schon seit einiger Zeit beschäftigt. Wer meine anderen Fragen vielleicht kennt weiß, dass mein Bruder, ich und unser Vater mittlerweile Eigentümer des ehemaligen Hauses meiner Großmutter sind. Ich habe ihn natürlich im Vorfeld gebeten, mir alle wichtigen Dokumente/Unterlagen über dieses Haus zu geben, damit ich nicht die Katze im Sack erhalte, sozusagen. Er hat mir auch Dokumente gegeben und mir Fragen, die für mich zur Entscheidung wichtig waren, beantwortet. Falsch, wie ich mittlerweile weiß. Wir haben diesen Notarvertrag nach langem Hin- und Her letzten Endes unterschrieben und jetzt fängt das alles an, richtig schön blöd zu werden.
Mit der Zeit habe ich immer wieder neue Dinge erfahren die ich vorher nicht wusste. Es gibt Verträge sowie Informationen, die mir (willentlich) verschwiegen wurden und ich sowie mein Bruder wurden, wenn man es so nennen kann, verarscht. Und das vom eigenen Vater. Das Ganze geht jetzt so weit, dass ich von diesem Vertrag zurücktreten bzw. das Eigentum nur auf meinen Vater alleine umschreiben lassen möchte. Dass da Geld kostet, weiß ich - bin ich aber bereit, zu zahlen. Denn die Dinge, die möglicherweise auf uns zukommen sind immens und ich bin nicht bereit, mit 23 Jahren zu verschulden oder dermaßen viele Probleme an der Backe zu haben.
Ich habe meinem Vater natürlich vertraut, denn wer geht schon davon aus, dass er einen dermaßen hintergeht. Also jegliche Vorwürfe diverser Moralapostel die hier herumgeistern, werden nicht benötigt - wenn ich die Informationen, die ich heute (natürlich zu spät) habe, früher gehabt hätte, hätte ich das Ding nie unterschrieben. Soviel steht fest.
Jetzt meine eigentliche Frage: weiß hier zufällig jemand, ob man diesen Notarvertrag rückgängig machen kann oder ob man einen neuen aufsetzen muss (mit einem Eigentümer: meinem Vater) und wie viel das ungefähr kostet. Meines Wissens nach hat das damals an die 700,- EUR gekostet, die aber mein Vater übernommen hat.
Danke euch schonmal!
Sassie
9 Antworten
Ich würde dir empfehlen nicht im Internet nach so einem speziellen Rat zu fragen, sondern gleich zum Anwalt in die Sprechstunde zu gehen und dich da fachmännisch beraten zu lassen. Das kostet natürlich auch Geld, ist dann aber billiger, falls du auf einen Rat hier hörst & dann stellt sich raus, das der falsch war...
Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt die in der Regel auch die erste Konsultation.
Du solltest daher eher dir Frage stellen: "Wie finde ich einen sehr guten Anwalt für das Erbrecht bzw. für Verträge?" und "Was wird er kosten?"
Niemand hier kann den genauen Sachverhalt nachvollziehen, Du solltest auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und Deine Möglichkeiten in dieser Sache mit einem echten Juristen besprechen.
Die Antworten hier können auch mal nicht so ganz richtig sein und in dieser Sache solltest Du Dich da nicht auf "Hörensagen" verlassen!
Das kostet mindestens 170 EUR.
Ja, das weiß ich schon...
Ob man den Vertrag in irgendeiner Weise rückgängig machen kann, kann man nicht beantworten ohne alle Fakten zu kennen. Man müsste schon genau wissen, über welche Punkte denn falsch informiert wurde. Man wird aber so oder so nicht darum herum kommen, sich an einen Anwalt zu wenden....
Kurzfassung:
Mein Cousin wohnt in einer der beiden Wohnungen des Zweifamilienhauses. Dieser hatte laut meines Vaters einen "mündlichen Leihvertrag" und dieser könne mündlich gekündigt werden (lange Geschichte, ich bin kein Unmensch aber mein Cousin ist nicht ganz ohne und schnorrt sich schon jahrelang durch). Wie ich jedoch mittlerweile weiß, gibt es einen notariellen Vertrag zwischen meiner Großmutter und meinem Cousin in dem dieser auf sein Erbrecht verzichtet, im Gegenzug hierzu jedoch ein "lebenslanges Wohnrecht" bekam - auf einen Grundbucheintrag wurde verzichtet. Mein Vater geht schon monatelang dermaßen dämlich, mit irgendwelchen Kündigungen des Leihverhältnisses, dann schrieb er irgendwann doch Mietverhältnis, etc. gegen ihn vor, dass mein Cousin ihn jetzt prinzipiell auch anzeigen könnte - also auch uns, weil wir Miteigentümer sind...
Das ist dermaßen verzwickt...
Ab zum Anwalt! Wenn Dein Vater nicht freiwiilig einer Rückabwicklung zustimmt, wirst Du da alleine oder auch mit Hilfe des Internets keine Lösung finden!
Das haben wir auch vor... aber wie ist das denn überhaupt ohne Grundbucheintrag? Das geht doch nur mit Eintragung, oder? Ach, ich verstehe langsam sowieso gar nichts mehr...
Meiner Meining nach gibt es die Möglichkeit einen Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Da sollte man sich aber auf jeden Fall Unterstützung von einem Anwalt holen.
Ist ja kein Kaufvertrag... naja ich gehe in jedem Fall zu einem Anwalt. Danke!
Ohne Kenntnis der Hintergründe bzw. der im Grundbuch in den Abtl. II und III vorhandenen Eintragungen kann man Ihre rätselhaften Angeben nicht seriös kommentieren.
Raus aus der Gemeinschaft kommen Sie nur durch eine Teilungsversteigerung, wenn niemand von den anderen Eigentümern Ihren Anteil geschenkt oder entgeldlich mit notariellem Vertag annimmt.
Ich verlasse mich nicht darauf, mich interessiert nur mal eure Meinung dazu und ob jemand weiß, wie viel so etwas in etwa kostet. Mein Bruder und ich werden in den nächsten Tagen zu einem Anwalt gehen und uns umfassend beraten lassen... :-)