Fahrverbot von Eltern?
Huhu, es geht um folgende Frage: Dürfen meine Eltern mir verbieten das Auto, welches über Finanzierung läuft, zu fahren?
Geld geht monatlich von meinem Konto; Versicherung und Finanzierung. Sprit wird ebenfalls von mir bezahlt. Mein Vater fährt es gelegentlich zur Arbeit, wo ich natürlich nie was sagte.
Bürge läuft über meinen Vater und hat somit auch unterschrieben.
10 Antworten
Wenn dein Vater den Finanzierungsvertrag unterschrieben hat, dann hat er es also auch theoretisch gekauft? Oder gab es einen seperaten Kaufvertrag?
Falls er der theoretische Eigentümer des Autos ist, kann er auch darüber verfügen, wie er will, dir also auch Fahrverbot dafür erteilen.
Wenn du volljährig bist und das Fahrzeug dir gehört, dann kannst du frei darüber verfügen. Eine Bürgschaft ändert daran nichts.
Ob der Vater Besitzer oder Eigentümer ist, kann mit den zur Verfügung gestellten Informationen nicht geklärt werden...
Der Vater ist weder Besitzer noch Eigentümer sondern lediglich Bürge für den Kredit. Das geht aus der Frage eindeutig hervor.
Aus der Frage geht hervor, dass der Vater Bürge ist (was ich überlesen habe:-( )
Aus der Frage geht jedoch nicht hervor, wer der Eigentümer ist, da nicht geklärt ist, wie das Fahrzeug finanziert wurde.
Die Bank ist nicht grundsätzlich der Eigentümer des Autos!
Es kommt immer darauf an, ob eine Sicherungsübereignung vereinbart wurde...
Falls du volljährig und Eigentümer des Fahrzeugs bist, kann dir niemand verbieten, mit dem Wagen zu fahren.
Ich glaube, du erzählst nur die halbe Geschichte. Du hast jedenfalls keinen Grund genannt, aus dem dir deine Eltern die Benutzung des Autos verbieten.
Juristische Fakten helfen bei gestörten Beziehungen und den daraus folgenden Querelen oft nur sehr bedingt.
Wenn du 18 bist und Eigentümer, können deine Eltern nichts verbieten.
Während einer Finanzierung ist der Autohändler bzw. ist die Bank der Eigentümer
Richtig, gleichwohl hat derjenige, der den Wagen finanziert ein Anwartschaftsrecht.
Käse, das ist im Allgemeinen nicht so. Es kommt immer auf die jeweilige Art der Finanzierung an.
Und das soll jetzt heißen, weil z.b. die Bank Eigentum hat, kann der Vater ein Fahrverbot aussprechen? Sind ja echte Experten hier am Werk!
Der Vater hat nur was zu melden, wenn der Filius das 18-te Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Danach ist es mit dem elterlichen Erziehungsrecht so eine Sache.
Wenn beide den Vertrag unterschieben hätten (!) dann wäre es Quatsch, dass der Vater zudem Bürge ist. Ein Forderungsrecht ergibt sich schon aus dem Vertrag, die Bürgschaft wäre überflüssig.
Aber selbst wenn beide den Vertrag unterschieben hätten, wieso sollte eine der Parteien mehr zu sagen haben als die Andere?
Daher müsste erstmal geklärt werden, wer wo was unterschrieben hat und wie alt der Fragesteller ist.
Und das soll jetzt heißen, weil z.b. die Bank Eigentum hat, kann der Vater ein Fahrverbot aussprechen? Sind ja echte Experten hier am Werk!
Die Aussage bezog sich nur auf die Behauptung, dass IMMER das Eigentum am Fahrzeug bei der Bank liegt, bis das Auto abbezahlt ist und das ist falsch.
Naja noch gehört es ihm nicht. Er ist lediglich Besitzer und hat die körperliche Gewalt über das Auto, Eigentümer ist jedoch immer noch der Händler, der die juristische Gewalt besitzt ;)
Was natürlich nichts daran ändert, dass sie dem erwachsenen (?) Sohn kein Fahrverbot auferlegen können. Anders sieht es aus wenn er erst 17 ist..