Vom Chef auf der Toilette gefilmt, Anzeige erstattet und weiter?
Hallo liebe gemeinde!
Eine Freundin von mir hat ein ernstes Problem. Sie arbeitet in einem kleinen Shop für Telekommunikation/TV-Anbieter. Gestern hatte sie auf dem Arbeitscomputer Videos und Fotos von sich selbst gefunden, als sie auf der Mitarbeitertoilette war. Die aufnahmen sind schon ein paar Monate alt.
Wie auch immer, ihr Chef hat sie heimlich auf dem WC gefilmt, es sollen wohl auch nackte Körperteile zu sehen sein.
Nun ist sie total entsetzt gewesen und hat erstmal Anzeige gegen ihren Chef erstattet. Natürlich wird sie dort jetzt auch nichtmehr arbeiten wollen. Also man kann sagen ihren Job ist sie los.
Sie macht sich jetzt beim Anwalt kundig wie es am besten weitergeht.
Ich würde gern von euch hören wie ihr in dieser Situation handeln würdet.
Besteht die möglichkeit dass sie dafür finanziell entschädigt wird?
5 Antworten
Ich würde gern von euch hören wie ihr in dieser Situation handeln würdet.
Das möchtest du lieber nicht ;-)
Ansonsten soll das der Anwalt klären, dieser hat auch Ahnung davon, ob und inwieweit ihr hier irgendwelche Gelder zu stehen. Ich denke mal, es kann sicherlich auf "Schmerzensgeld" rauslaufen.
Das ist auf jeden Fall eine Straftat .. (201a StGB)
Was nicht heisst das msn als Opfer finanziellen Profit daraus schlagen darf .. Schmerzensgeld wäre nur Peanuts. Der Verantwortliche wird bestraft, vermutlich Geldstrafe, Sie könnte sicher auch fristlos kündigen wenn du einen neuen Job hätte.
Wenn msn weiter dort arbeiten will kann das problematisch sein wenn der Chef der Firmeneigenrtümer ist. Ist er auch nur Angestellt dann wird ihn jede JEDE ! Firma fristlos entlassen.
Ein Anwalt ist sicher der richtige Ansprechpartner der kann sicher den richtigen Rat geben, Abfindung aushandeln ohne dass es den Tatbestand der Erpressung trifft. Jobsuche ist schwer, 201a wird nur auf Abtrag verfolgt, für ein Jahresgehalt Abfindung verzichte ich auf Anzeige. Ich hätte da nicht die geringsten Hemmungen, richtig fette Forderungen zu stellen.
Wurden die Bilder gesichert?
Du kannst als Nebenkläger auftreten
Oh, meinte deine Freundin
Finanziell entschädigt eher weniger, da muss Sie beweisen dass ihr tatsächlich ein seelischer/physischer Schaden dadurch entstanden ist (und nein es reicht nicht dass sie geweint hat, muss schon was ernstes sein)
Auf dem Klageweg könnte ihr eventuell Schmerzensgeld zugesprochen werden.
Die Dateien selber nicht, sie hat nur als Beweis ein Foto vom dem Besagten Dateien mit dem Handy gemacht.
Wie meinst du das, ich könnte als Nebenkläger auftreten? Sie ist ja nicht meine Partnerin, sondern nur eine sehr Gute (vertraute) Freundin von mir!