Kann mein Chef mir mein Lohn vorenthalten und zur Verrechnung nehmen , wegen Diebstahl?

10 Antworten

Zeigt ein Video, dass du die Sendung ins Auto geladen hast und ist nachweisbar, dass diese danach verschwunden ist, rechtfertigt dies eine sog. Verdachtskündigung. Das geht allerdings normalerweise nicht fristlos. Dafür muss der Diebstahl einwandfrei nachgewiesen worden sein. Immerhin kann auch etwas verloren gehen. Die fristlose Kündigung wäre also möglicherweise durch eine Kündigungsschutzklage sogar anfechtbar. Dafür muss innerhalb von längstens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung die Klage beim Arbeitsgericht vorliegen.

Einbehalt von Lohn geht definitiv nicht! Selbst bei einer festgestellten Forderung hätte der ArbG den unpfändbaren Anteil gem. ZPO auszuzahlen. Wenn du dich entscheiden solltest, einen Anwalt zu beauftragen, frag bzgl. deines Lohnes nach einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung. Dann entscheidet das Gericht binnen längstens 48 Stunden, dass der ArbG zahlen muss und die Gerichtsverhandlung wird nachgeschoben.

Ich kenne die genaue Gesetzeslage nicht, jedoch würde ich mich an deiner Stelle schnellstmöglich an einen Anwalt wenden, solang du ein gutes Gewissen hast und dich der Schuld nicht bekennen willst. Denn so wie es sich anhört, bist du Kurierfahrer und zu deinem Beruf gehört es somit dazu, Waren in deinen Wagen zu laden um diese ausliefern zu können. Da besteht auf Grund des Videos lediglich die Tatsache, dass die Waren in deinem Wagen waren, jedoch nicht, dass du diese auch entwendet hast. Dies ist reine Spekulation!

Messkreisfehler  31.07.2014, 18:43

Naja, lies dir mal die Antwort des Fraganten unten durch... Frei nach dem Motto "Was ist wenn ichs tatsächlich gestohlen haben sollte" ...

Also ist ein Diebstahl oder eine Unterschlagung wohl gar nicht so unwahrscheinlich.

Die Rechtslage ist ganz einfach. Wenn er gestohlen hat, dann darf der Arbeitgeber den Lohn gegenrechnen... http://dejure.org/gesetze/BGB/387.html

ralosaviv  31.07.2014, 19:36
@Messkreisfehler

Erst muss die Schuld und die genaue Höhe der Forderung mal gerichtliche festgestellt sein. Über 387 BGB hinaus gibt es zudem noch weitere zu beachtende Gesetzestexte. Die ZPO z. B.

Messkreisfehler  31.07.2014, 19:49
@ralosaviv

Der Wert eines Pakets mit genau 2500 britischen Pfund als Inhalt wird nicht sonderlich schwer zu ermitteln sein...

Aber wenn du natürlich noch die Pappe und das Paketband ermitteln willst...

ralosaviv  31.07.2014, 19:54
@Messkreisfehler

Dein Name ist offensichtlich Programm. Wer wird den Inhalt wohl beweisen müssen?

Das darf er nicht so ohne weiteres und sie verletzt damit den Arbeitsvertrag sehr grob!!!!!. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, gehe zu Deinem Anwalt bitte. Aber auch ohne Anwalt kannst Du vors Arbeitsgericht ziehen und musst erstmal auf Wiedereinstellung klagen, da es ein unnachweisbarer Vorwurf ist und sehr ungerecht dem Arbeitnehmer gegenüber. Damit solltest Du gleich in der ersten Instanz gewinnen, kein Nachweis - keine Kündigung. Den Lohn muss sie Dir nachträglich zahlen und jeglichen Ärger, den Du jetzt durch den Ausfall hast. Du musst ebenfalls sofort zur Agentur für Arbeit und Dich Arbeitslos melden. Du hast nur 3 Werktage nach der Kündigung dafür!.

Alles Gute! Kopf hoch, Du musst für Dein Recht kämpfen!

Messkreisfehler  31.07.2014, 18:32

Der Arbeitgeber wird wohl kaum so blöd sein und ohne Beweise eine fristlose Kündigung aussprechen. Auch wenns hier bei gute Frage immer gerne so dargestellt wird, so sind Arbeitgeber durchaus in der Lage mit Sinn und Verstand zu handeln. Ein Arbeitgeber weiss oftmals sehr gut wann eine Kündigung anfechtbar ist und wann nicht...

RunnerHH  31.07.2014, 18:52
@Messkreisfehler

Das stimmt zwar aber eben nicht ganz. Wenn der Betroffene die Ware nicht im Scanner hatte und nicht im Auto, dann ist es ein unnachweisbarer Vorwurf! Sie kann dies tun, wenn die Polizei das nachgewiesen hat und bis dahin ist er ja wohl unschuldig, ja? Erst wenn dies bewiesen ist, kann sie so handeln und bis dahin ist der Arbeitnehmer freizustellen oder fristgerecht zu Kündigen, aber fristlos und Geld zurückhalten, das kann nicht korrekt sein und das wird der Richter defintiv pro Arbeitnehmer entscheiden.

Erst wenn die Polizei das nachweist, dann sieht die Sache anders aus.

Niemand hat gesagt, dass Arbeitgeber nicht in der Lage sind korrekt zu denken, dennoch gibt es genug Arbeitgeber, die ungerecht sind und das ist Fakt. Das kannst Du so also auch nicht immer sagen, finde ich.

Messkreisfehler  31.07.2014, 19:00
@RunnerHH

In der Frage steht doch aber das ein Video existiert, dass ihn zeigt wie er das Paket ins Auto einlädt...

Auf einmal ist es dann "verschwunden"... und zuuufällig war Geld drin in einer Fremdwährung... und zuuufällig wird ne Woche später ein ähnlich hoher Betrag genau dieser Fremdwährung in Euro gewechselt...

Arbeitgeber achten in der Regel bei fristlosen Kündigungen äusserst genau darauf, ob die Kündigungsgründe vor Gericht Bestand haben könnten. Kein Arbeitgeber hat Lust unnötig Arbeitsgerichtskosten zu zahlen...

Zudem: Wenn der Arbeitgeber genug Beweise für sich gesammelt hat die für ihn ausreichen in einem kommenden Verfahren zu beweisen, dass der Angestellte gestohlen hat, dann kann er ohne Probleme fristlos kündigen. Das wäre ja noch schöner, wenn der Mitarbeiter dann erst mal weiterbezahlt werden müsste und ordentlich gekündigt würde... Soll man ihn für den Diebstahl noch belohnen???

Ich als Arbeitgeber hatte auch schon einen ähnlichen Fall bei dem ein Mitarbeiter Geld bei uns gestohlen hat und alles bis zu letzt abstritt... Bewiesen wurde es letztlich dann trotzdem. Der Mitarbeiter ist auch vors Arbeitsgericht gezogen und hat Kündigungsschutzklage eingereicht... War ne ziemlich peinliche Gerichtsverhandlung für ihn...

Letztlich weiss hier im Forum nur der Fragant ob er das Geld gestohlen hat oder nicht. Bei den Sachen die er schreibt klingt es aber schon fast so, dass er es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingesteckt hat.

RunnerHH  31.07.2014, 19:26
@Messkreisfehler

Das mit der Kamera zählt so nicht, denn wenn es ein so auffälliges Paket wäre, würde sich der Arbeitgeber daran erinnern, wenn es ein normales Paket wie jedes andere Paket ist, unauffällig also, wird es sehr schwer sein, das auf der Cam zu sehen. Das muss die Polizei nachweisen und die werden es eventuell auch so sehen und ihm eben nicht nachweisen können, das wird sich zeigen. Das weißt Du doch alles gar nicht!

Dein letzten Kommentar hättest Dir sparen können, damit sinkst Du definitiv und man sollte Dich eher fragen, was Dir einfällt ihm so was vorzuwerfen. Gerade als Arbeitgeber ist das echt ein FAIL und er fragt hier, Du hast gar kein Recht so was zu behaupten, weil Du angeblich aus den Zeilen lesen kannst.... Finde ich echt schade so was.

Messkreisfehler  31.07.2014, 20:03
@RunnerHH

Ich hab im letzten Absatz geschrieben, dass nur der Fragant wissen kann ob er es gestohlen hat oder nicht.

Wenn aber der Fragant selbst schreibt "Gehen wir mal vom schlimmsten Fall aus .... Sagen wir ich habe es geklaut ... Und sie kann mir das nachweisen .... "

Warum sollte man so etwas schreiben wenn man defintiv nichts gestohlen hat? Wenn er nichts gestohlen hat, dann kann man ihm defintiv auch nichts nachweisen, oder?

Ich denke, daß ein Lohneinbehalt nicht richtig ist. Die Bezahlung des gestohlenen Gegenstandes muss durch eine polizeiliche oder gerichtliche Entscheidung festgelegt werden. Gegen die Anzeige des Diebstahls und die fristlose Kündigung hole Beistand, Amtsgericht, kostenlose Beratungsstele aufsuchen, gegebenenfalls Prozeßkostenbeihilfe beantragen. Vorsprechen beim Arbeitsamt, ALG beantragen. Vielleicht kommt auch von dort eine brauchbare Hilfe.

Wenn du den Artikel tatsächlich gestohlen hast, dann darf der Arbeitgeber den Lohn einbehalten

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/verhaltensbedingte-kuendigung-so-bekommen-sie-bei-nachgewiesenem-diebstahl-ihr-geld-zurueck.html

"Zusätzlich zur verhaltensbedingten Kündigung wollen Sie auch Schadensersatz haben, wenn Ihr Mitarbeiter kein Geld gestohlen hat, sondern in Ihrem Unternehmen produzierte Waren? Oder es wurden bei Ihnen Rohstoffe gestohlen?

Dann haben Sie zunächst ein Rückbehaltungsrecht an dem entsprechenden Lohn bis Ihr Mitarbeiter das Diebesgut zurückgegeben hat.Zusätzlich zur verhaltensbedingten Kündigung wollen Sie auch Schadensersatz haben, wenn Ihr Mitarbeiter kein Geld gestohlen hat, sondern in Ihrem Unternehmen produzierte Waren? Oder es wurden bei Ihnen Rohstoffe gestohlen?

Dann haben Sie zunächst ein Rückbehaltungsrecht an dem entsprechenden Lohn bis Ihr Mitarbeiter das Diebesgut zurückgegeben hat."